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Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 3.501 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung
08.04.2004 um 03:31:07
 
Zitat:
Folgender Sachverhalt: Ein guter Freund mit AE unbefristet aus Cuba 60 Jahre alt, bringt seinen Sohn (24J) mit eine Frau aus Deutschland zusammen und sie heiraten in Cuba. Er kommt nach Deutschland mit einem 3 Monatsvisum. Hier möchte er arbeiten und geht zum Ausländeramt. Dort wird ihm die AE verweigert und somit bekommt er auch keine Arbeitserlaubnis. Die Begründung lautet, dass er kein PRE aus Cuba besitzt. Das PRE hat er nicht erhalten, weil er seinen servico militar/social noch nicht abgeleistet hat. Das Fatale an der Geschichte ist, dass seine Frau Alleinerziehende von der Sozialhilfe lebt und seit er hier ist diese fast komplett gestrichen wurde. Durch die fehlende Arbeitserlaubnis kann er nicht arbeiten und somit bleibt ihm nichts weiter übrig als zurück nach Cuba zu gehen, trotz er hier verheiratet ist, denn dann bekommt seine Frau wieder Sozialhilfe.

Weiss jemand Rat?

Danke im Voraus

miguelcuba

Dies habe ich in einem anderem Forum gepostet und einen Verweis nach hier erhalten.

Antwort:

Ich denke mal , daß er keine Arbeitserlaubnis erhält, da er mit 'nem Touristenvisum für 3 Monate eingereist ist
Das hat nix mt PRE oder so zu tun! Meine Freundin hat auch "nur" PVE und reist aller 11 Monate spätestens nach Hause. Da sie aber hier in NL 'ne Aufenthaltsgenehmigung hat arbeitet sie auch fleißig. Wenn sie verheiratet sind, kann er ja ein anderes Visum für D beantragen (Familienzusammenführung?). Mit 'nem Tourivisum kann niemand arbeiten- auch Leute aus Ländern die keine Ausreisegenehmigung kennen.


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saludos, Alex

-----> http://www.omara.nl/  


miguelcuba
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Beiträge: 4




Ich mag keine Signaturen!
 


 Re: Trotz Heirat keine Aufenthaltserlaubnis
« Antworten #2 Datum: 30.03.04 um 21:26:56 »    

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Hallo,

es ist richtig, dass er mit einem Touristenvisum gekommen ist aber er bekommt hier vom Ausländeramt keine Aufenthaltserlaubnis mit der Begründung, dass er keine Genehmigung aus Cuba besitzt hier zu bleiben. Auf der Deu. - Botschaft in Cuba sagte man ihm es wäre Sache des Ausländeramtes eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Und sagen er habe aus Cuba keine Genehmigung hier zu wohnen und deshalb können sie ihm keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen.

Weiss jemand Rat?

mfg

miguelcuba


Es handelt sich hier um eine persönliche Nachricht, die ich nach hier kopiert habe.

Lieber miguelcuba,

vielleicht solltest Du zunächst erklären, was Du mit "Pre" oder "PVE" meinst. Es sei denn, hier kennt schon jemand die Begriffe "PRE" und "PVE". Ich kenne sie jedenfalls nicht.

Doc  8)
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« Zuletzt geändert: 08.04.2004 um 03:49:01 von Doc »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 08.04.2004 um 04:23:46
 
Nach meinen Recherchen im Internet habe ich jetzt erfahren können:

PVE=Permiso Viajar Exterior
Änderung der Migrationskategorie Reiseerlaubnis in Genehmigter Wohnsitz im Ausland (PRE)

Dazu gibt es wohl die richtigen Informationen auf dieser Page:
Das Konsulat der kubanischen Botschaft in Deutschland


Offensichtlich handelt es sich um einen Konflikt zwischen Ausreisegenehmigung aus Kuba und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Sorry, ich kenne nicht die zwischenstaatlichen Beziehungen, inwieweit kubanisches Recht in Deutschland oder innerhalb der EU oder Schengenland respektiert werden muss/kann/soll/darf. Oder gibt es gar einen Unterschied zwischen den nationalen Ausweisen Kubas? Er dürfte doch wohl einen Pass haben?

Kuba gehört weder zu den Positivstaaten, noch besteht Visumbefreiung nach Schengenrecht.
EU-Rechte sind aus dem Sachverhalt nicht erkennbar.

Ob hier ein Anspruch nach
§ 23 (1) Nr. 1 AuslG
besteht, sei zu prüfen, inwieweit überhaupt eine eheliche Gemeinschaft besteht und die Eheschließung rechtmäßig ist.

Die Einreise erfolgte ohne das zustimmungspflichtige Visum (
§ 8 (1) Nr. 2 AuslG
).
§ 9 DVAuslG
sieht wohl keine Ausnahmen vor. Dann käme wohl nur noch
§ 9 (1) Nr. 2 AuslG
zur Anwendung, was hier allerdings durch
§ 71 (2) Satz 2 AuslG
relativiert ist.

Schlussendlich ergeben sich offensichtlich 2 Probleme:
1. Erteilt die kubanische Botschaft ein PRE?
2. Nimmt die deutsche ABH ein großes Ermessen an, die AE zu erteilen?

1. Liegt wohl nicht in der Hand von Deutschland. Spätestens bei einer Passverlängerung dürften sich neuerliche Probleme ergeben. Inwieweit da PVE und PRE von der Ableistung eines Militärdienstes abhängig gemacht werden kann und ob das im Entscheidungsermessen der deutschen Behörden liegt, entzieht sich meiner Kenntnis
2. Das dürfte in einem sehr engen Ermessen der ABH liegen, die wohl eher erteilen sollte (so VwV-AuslG: 9.1.0.1, 9.1.0.4).

Sollte ihm eine AE nach § 23 (1) AuslG erteilt werden, dann steht ihm auch eine Arbeitsberechtigung zu. Dass die deutsche Ehefrau während seines Militärdienstes in Kuba Sozialhilfe empfangen muss, ist nicht enscheidungserheblich bzgl. der Aufenthaltsgenehmigung.

Doc  8)
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« Zuletzt geändert: 08.04.2004 um 05:35:51 von Doc »  

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Hartmut_Krentz
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Antwort #2 - 08.04.2004 um 08:03:09
 
Hallo y buenas dias,

meine kubanische Frau musste vor der Erteilung
einer AE auch erst zum kubanischen Konsulat in Bonn,
dort wurde dann ihr eigentlich noch 3 Jahre gueltiger
Pass verlaengert und sie bekam einen Vermerk in den
Pass der allerdings nicht mit dem Permiso de residencia
en el extranjero identisch ist. Sie ist jetzt aber allerdings
bei ihrem Konsulat als  legal im Ausland lebend
registriert und bei einer spaeteren Passverlaengerung
gibt es dann keine Probleme. Das Problem bei Euch ist in der Tat der nicht abgeleistete Wehrdienst und da sehen die kubanischen Gesetze keine Ausnahmegenehmigung vor, by the way werden diese
auch noch recht willkuerlich ausgelegt.
Da der Wehrdienst nicht abgeleistet wurde sehe ich auch probleme in Cuba ein Visum zur Familienzusammenfuehrung zu beantragen, die kubanischen Behoerden werden eine erneute und dann wohl auch defenitive Ausreise nicht gestatten,
Rede mit Eurer AHB vielleicht kommt ja erstmal eine
Aufenthaltsbefugnis aus humanitaeren Gruenden in Betracht und dann ein ein paar Jahren  ewig kann
Fidel Castro ja nicht leben!!

Viva Cuba libre!!!
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Antwort #3 - 08.04.2004 um 10:28:41
 
Hallo Miguelcuba,

ich verstehe an der ganzen sache eins nicht.
Wenn der Sohn Deines Freundes in Cuba eine Deutsche
geheiratet hat, wieso reist er dann mit einem Touristenvisum nach Deutschland???? Normalerweise
muesste er doch nach erfolgter Heirat in Cuba und der
Legalisierung der Heiratspapiere durch die Deutsche
Botschaft in Havanna ein anderes Visum bekommen.
Wenn ein Kubaner oder Kubanerin in Kuba einen
EU Buerger heiratet muessen doch eine reihe
von Dokumenten vorgelegt werden und wenn die
kubanischen Behoerden diese Heirat genehmigen
ist in der Regel damit auch die Ausreisegenehmigung
verbunden und zwar nicht nur fuer 90 Tage.
Irgendetwas ist hier falsch gelaufen, und ich koennte mir
vorstellen, dass die AHB hier jetzt so wie Du alles
beschrieben hast eine "arrangierte" Ehe vermutet.


Gruesse

hartmut
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Davidovitsch
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Antwort #4 - 11.04.2004 um 12:34:28
 
Ich möchte dich doch dringenst bitten, von Äußerungen Deiner politischen Gesinnung ("ewig kann Castro ja nicht leben - viva cuba libre") abzusehen. Das gehört nicht hierher.

Im übrigen weißt Du wohl nicht wovon Du da überhaupt redest.

NO PASARAN
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Antwort #5 - 12.04.2004 um 08:04:38
 
Hallo Davidovitsch,

einverstanden, dann unterlassen wir halt solche
Auesserungen. Und da ich nicht weiss wovon ich rede,
moechte ich Dich bitten mich aufzuklaeren ich moechte
nicht dumm und unwissend sterben.

Danke und Gruesse

H. krentz
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Davidovitsch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.04.2004 um 01:16:37
 
Da dies in eine Diskussion ausarten würde, welche nicht in dieses Forum hier gehört, benutze doch bitte meinen yahoo-account (holydiverde@yahoo.com), um Kontakt aufzunehmen, dann diskutiere ich das gerne mit Dir per email aus.

Ich möchte diese Formum nicht strapazieren, andererseits aber dem sicherlich interessanten Meinungsaustausch mit Dir nicht ausweichen.

Ist das OK für Dich ?
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SanGerman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.09.2005 um 14:28:44
 
was ist aus eurer diskussion geworden? der leader maximo lebt immer noch... und die cubaner sollten für jeden tag dankbar sein...
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