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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF: AE trotz Arbeit im Ausland möglich?
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Beitrag begonnen von Dven am 18.09.2024 um 20:49:20

Titel: FZF: AE trotz Arbeit im Ausland möglich?
Beitrag von Dven am 18.09.2024 um 20:49:20
Mein Partner besitzt einen britischen Pass und ist derzeit im Vereinigten Königreich beschäftigt. Wir haben in Deutschland geheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Sowohl mein Kind als auch ich besitzen deutsche Pässe. Mein Partner möchte nach Deutschland ziehen, sich hier anmelden und eine deutsche Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung beantragen, während er weiterhin im Vereinigten Königreich arbeitet und zwischen den beiden Ländern pendelt.

Wäre es möglich, dass mein Partner die Beschäftigung im Vereinigten Königreich aufrechterhält und gleichzeitig eine deutsche Aufenthaltserlaubnis erhält?
Wie sieht es des Weiteren mit dr Krankenversicherung aus?
Ich bin in Deutschland beschäftigt und  auch krankenversichert.
Kann mein Partner ebenfalls mitversichert werden? Oder muss er für die FZF sich privat versichern?

Titel: Re: FZF: AE trotz Arbeit im Ausland möglich?
Beitrag von reinhard am 18.09.2024 um 21:26:40
Das wird nicht funktionieren. Die Ausländerbehörde könnte es tolerieren – aber wenn er in Großbritannien lebt, erlischt ein Aufenthaltstitel mit der Ausreise.

Er sollte als Besucher kommen. Eine Aufenthaltserlaubnis sollte er beantragen, wenn er hier lebt und arbeitet.

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