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Beitrag begonnen von alien4ever am 14.09.2024 um 18:20:11

Titel: Anmeldung Wohnsitz
Beitrag von alien4ever am 14.09.2024 um 18:20:11
Folgende Ausgangssituation:

Drittstaatler, Aufenthalt in Österreich mittels Daueraufenthaltskarte für Angehörige einer EU-Bürgerin, möchte in DE eine Wohnung kaufen und sich dort gelegentlich aufhalten (angedacht 1 Woche p.m., also keine Verstoß gegen die 90/180 Tage Regelung), er ist in Österreich selbstständig erwerbstätig, würde in DE keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Greift da §17 Abs 1. BMG? Und falls ja, gibt es da Probleme mit der 90/180 Tage Regelung?

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