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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
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Beitrag begonnen von haoman am 30.08.2024 um 18:08:51

Titel: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 30.08.2024 um 18:08:51
Eine befreundete Familie besteht aus Mann und Frau, einem minderjährigen Kind. Ganze Familie sind Ausländer.

Der Mann hat die Niederlassungserlaubnis, die Frau keine, aber die Frau hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Was für welche Lohnabrechnungen muss die Frau vorlegen zur Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis? Soll sie so viel verdienen, dass der Lebensunterhalt für die ganze Familie gesichert wird? Sonst keine Verlängerung?    

Der Mann hat zur Zeit krankheitsbedingt keine Arbeit. 

Dank vielmals im voraus.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von Aras am 30.08.2024 um 21:30:02
So kann man das garnicht beurteilen. Man müsste schon wissen nach welchem Paragraphen der Aufenthaltstitel erteilt wurde. Das steht auf der Aufenthaltserlaubnis drauf.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 31.08.2024 um 07:44:16
Danke für die zügige Antwort.

Sie kam damals nach Deutschland wegen der Familienzusammenführung. Ihre AE war auch aus dem Grund verlängert worden.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von reinhard am 31.08.2024 um 13:09:24
Und welchen Aufenthaltstitel hat sie? § 29?

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 31.08.2024 um 21:21:05
ja, muss § 29 sein.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von uwe1122 am 31.08.2024 um 22:39:46

haoman schrieb am 31.08.2024 um 21:21:05:
ja, muss § 29 sein.


Muss oder ist ?

Es erleichtert die Hilfe,wenn konkrete Infos vorliegen.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von Petersburger am 01.09.2024 um 00:05:20

haoman schrieb am 31.08.2024 um 21:21:05:
ja, muss § 29 sein. 

§ 29 regelt keine Fallkonstellation des Familiennachzugs, sondern bestimmt allgemeine Voraussetzungen für den Familiennachzug zu Ausländern.

Mithin ist die zitierte Aussage falsch.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von reinhard am 01.09.2024 um 14:29:42
@haoman: Hast Du Kontakt zu ihr?

Kannst Du sie fragen, ob sie selbst noch Fragen hat und Fragen beantworten kann? Es ist sinnlos, wenn Du Fragen nicht beantworten kannst. Dann kannst Du auch keine Auskünfte bekommen.

Hat der Ehemann eine Niederlassungserlaubnis? Oder ist er eingebürgert? Ist das Kind ausländisch oder deutsch?

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 01.09.2024 um 16:59:39
Ehrlich gesagt weiß auch ich nicht nach welchem Paragraf wurde ihr die Aufenthaltserlaubnis verteilt oder verlängert? Als Laie wissen wir gar nicht wie man das erfahren kann.
Ich weiß nur, dass weder ihr Mann noch sie Flüchtlinge war und die Frau auch nicht Arbeitsbedingt nach Deutschland gekommen war, schon zum Zeitpunkt ihrer Einreise war ihr Mann im Besitz der NE.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 01.09.2024 um 18:02:20
Ihr Deutsch ist nicht so gut. Deswegen muss ich ran. Ich helfe gerne.

Ich hatte schon erwähnt, ganze Familie sind Ausländer, niemand hat den deutschen Pass, nur der Ehemann hat die NE.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von roseforest am 01.09.2024 um 18:16:22
Der Paragraph steht doch dem eAT. Warum kannst du das nicht sagen ???

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 02.09.2024 um 09:38:10
Sie haben Recht. Tatsächlich haben wir endlich auf der Karte die nötige Info gefunden: Paragraf 30.

Da die "30" ganz ohne Zeichen § da steht, haben 4 Leuten von uns sie nicht als Hinweis auf den Paragraf feststellen können, erst nach Vergleich mit der AE-Karte des Kindes worauf Paragrafzeichen sogar Absatznummer etc ausgeschrieben sind, war uns ein Licht aufgegangen.

Bitte um Entschuldigung für unsere Unfähigkeit und dadurch entstandene Umstände für euch.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von reinhard am 02.09.2024 um 11:59:27
Dann hat die Verlängerung also nichts mit dem Einkommen zu tun, sondern mit dem Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Voraussetzungen findet sie also im Gesetz und scheint sie ja zu erfüllen.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 02.09.2024 um 14:43:55
Danke sehr.

Ihre Antwort kann ich folgendermaßen verstehen:  der Ehemann muss nur auf einem Formular den Fortbestand der Ehe versichern und unterschreiben, er muss nicht seine Lohnabrechnungen vorlegen wie er zuvor immer getan hatte?

Und die Frau kann theoretisch auch einem Teilzeitjob nachgehen, sofern ihr eigener Lebensunterhalt durch den part-time abgedeckt ist?

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von reinhard am 02.09.2024 um 16:41:30
So wird es sein.

Allerdings sind die Grundvoraussetzungen für alle Aufenthaltstitel: Pass und ausreichendes Einkommen. Insofern wird beides verlangt.

Bei einer Ehefrau wird in der Regel nicht abgelehnt, wenn sie Leistungen bezieht.

Aber sag Ihr ruhig, dass es sinnvoll ist, wenn sie sich selbst darum kümmert, auch hier im Forum. Sie könnte Rückfragen besser beantworten und trainiert auch noch ein wenig Deutsch.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 02.09.2024 um 17:19:16
Naja, Ich bin nicht sicher, ob sie bereit ist auf unserem forum ihr Deutsch zu üben.

Hintergrund: Ihr Mann war früher immer zur Arbeit gegangen, jetzt ist er krank und später will er studieren. Damit wird eine Einkommensquelle weg.

Daher kommt die Kernfrage:
Mit ausreichendem Einkommen meinen Sie, ihr Einkommen soll für die ganze Familie ausreichen oder nur für sie selbst?

Ihre Einkommen reichen leider für die ganze Familie nicht aus. Dann muss der Ehemann seinen Lebensplan überdenken oder einem Teilzeitjob nachgehen, sonst wird die Verlängerung der AE der Ehefrau abgelehnt, oder?

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von Puncherfaust am 02.09.2024 um 17:32:25
Zunächst einmal würde man ihr sagen, dass beabsichtigt wird die AE abzulehnen. Dann kann man immer noch aktiv werden.

Wenn ich einen Tipp geben darf: Nicht zu viele Gedanken machen. Ich würde einfach mal gucken, ob die ABH das überhaupt zum Problem macht. Ich würde nicht davon ausgehen. Es macht nämlich gar keinen Sinn ihre AE abzulehnen. Die Regel gibt es ja, damit der Staat nicht finanziell für die Familien von Ausländern aufkommen muss. Sie sichert aber ihren Lebensunterhalt, also würde sie dem Staat nicht auf der Tasche liegen. Ihr Mann hat eine NE, der darf also sowieso bleiben. Im Ausweisungsfall würde also der arbeitslose Ehemann immer noch in Deutschland leben und der Staat vermutlich noch mehr zahlen müssen, da die Ehefrau die seinen LU zumindest ein wenig gesichert hat, nicht mehr da ist.

Es gibt eine Ermessensregel im § 30 Abs. 3: Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weiter fortbesteht, kann von der LU-Sicherung abgesehen werden.

Bei der Ehegattin eines Mannes mit NE würde es mich stark wundern, wenn die ABH davon nicht Gebrauch machen würde. Egal ob man jetzt die Meinung vertritt, dass die Sicherung des eigenen LUs oder des LUs der ganzen Familie entscheidend ist.

Titel: Re: Zu wenig Lohn, dann keine Verlängerung der AE
Beitrag von haoman am 03.09.2024 um 19:38:25
Danke für die vernünftige, logische und überzeugende Ausführungen.

Wir können nur hoffen, dass die ABH auch so vernünftig und vorausschauend handelt.

Danke noch mal.

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