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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
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Beitrag begonnen von michas am 24.08.2024 um 21:16:15

Titel: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von michas am 24.08.2024 um 21:16:15
Seit 3 Jahren wohnt eine türkische Studentin in einer meiner WGs. Sie ist eine absolut zuverlässige Mieterin, auch wenn sie mal mit der Miete später dran war, es gab nie irgendwelche Probleme
Heute habe ich von ihr erfahren, dass ihre 10.000 Euro auf dem Sperrkonto nicht verzinst werden, und dass die Deutsche Bank ihr und einer Gruppe anderer Studenten 200 Eur Zinsen pro Jahr angeboten hat. Das finde ich in der aktuellen Zinslage eine Frechheit,  und sie hatte es selbst auch abgelehnt.
Jetzt meine Frage, ich bin bereit für sie eine VE zu unterschreiben, allerdings, auf Basis eines schriftlichen Vertrags
Hat da jemand etwas Brauchbares, was er/sie mir zur Verfügung stellen kann?
Falls nein, welche Punkte muss ich in dem Vertrag benennen.
Dass sie gegen ausländerrechtliche Auflagen verstoßen würde, davon ist nicht auszugehen. Sie hat einen festen Studentenjob bei Siemens.
Danke schon mal im Voraus.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von roseforest am 24.08.2024 um 21:23:07
Ich verstehe nicht ganz, was möchtest du mit dem Vertrag bezwecken ?

Die VE musst du ja sowieso bei der Ausländerbehörde abgeben.

P.s. 200 Euro im Jahr sind 16 Euro im Monat. Willst du dafür wirklich ein (unkalkurierbares) Risiko eingehen dass sie 16 Euro mehr hat im Monat ? Das ist mE doch Quatsch . Zudem kann sie dann ja die 10 T frei verfügen wenn sie denn will ;)

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von reinhard am 24.08.2024 um 22:09:31
Es geht wohl um einen Vertrag, dass die Studentin sich verpflichtet, eventuelle Zahlungen aus der VE später dem VE-Geber zu erstatten. Eine erfolgreiche Studentin kann das auch.

Ich kenne kein Muster. Ich weiß aber, dass es viele solche Verträge oder Rückversicherungen gibt, und mit ordentlichen & ehrlichen Menschen muss man die auch nicht juristisch wasserdicht formulieren.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von roseforest am 24.08.2024 um 23:20:56
Naja mit ordentlichen und ehrlichen Menschen braucht man dann auch gar keinen Vertrag.

Bei der VE geht es ja auch hauptsächlich um die Erstattung öffentlicher Mittel. Wenn sie diese in Anspruch nimmt wird sie ja wohl kaum Geld haben um diese dann den VE Geber zurück zu zahlen ...

Mal etwas überspitzt gesagt: der Staat traut ihr nicht, daher 10T Sicherheit.
Die bank gibt ihr dafür keine Zinsen was übrigens normal ist , da für die Sperrung etc auch Aufwand entsteht.

Du traust ihr also gibt's du eine VE ab, die aber weit über die 10T herausgeht im Zweifel, damit sie 16 Euro Zinsen im Monat bekommt. Und du hast die 10 T Euro ja nichtmal dann.

Ich bleibe dabei das ist Quatsch

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von Aras am 25.08.2024 um 00:10:53
Ich frag mich grad... 200 € bei 10.000 € sind 2% Jahreszins. Und das nur wenn sie das Geld auf ihrem Konto parken lässt und nichts verbraucht. Oder meinst du so als Vertragsabschlussgeschenk?

Soweit ich weiß, kann man das Einkommen von einem Studentenjob von der geforderten Summe des Sperrkontos abziehen. Und verdient man mehr als die geforderte Summe, dann braucht man auch kein Sperrkonto.

Und es kann soweit gehen, dass man dann von dir auch ggf. sogar fordert die Zahlungen aus der Verpflichtungserklärung ggü. der Studentin auch nachzuweisen. Also du kannst ja gerne eine VE erteilen, aber die können auch schauen ob das mit richtigen Dingen läuft. Keine Ahnung ob es dafür auch eine Ermächtigungsgrundlage gibt, aber ich kenne von Erzählungen, dass die tatsächlich die Einzahlungen auf das Konto sehen wollten. Die VE gilt dann eben als Finanzierungsnachweis und nicht nur als reine Bürgschaft. Wir wollen in Deutschland ja auch nicht, dass Betroffene in gewisse unerwünschte Abhängigkeitsverhältnisse kommen.

Zumal sie ja laut deiner Aussage einen festen Job bei Siemens hat. Sie fällt als türkische Staatsangehörige nach einem Jahr Beschäftigung dann dem ARB 1/80. Wenn also das Geld wirklich problematisch ist, dann soll sie lieber eine Aufenthaltserlaubnis gem. dem ARB 1/80 beantragen. Die AE kostet sie dann auch nur 37 €, §52a AufenthV.

Also für mich wären 200 € Zinsen KEIN Grund eine Verpflichtungserklärung mit all den möglichen Fallstricken einzugehen. Da würde ich lieber die 200 € direkt der Person schenken.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von Puncherfaust am 25.08.2024 um 00:12:54

roseforest schrieb am 24.08.2024 um 21:23:07:
P.s. 200 Euro im Jahr sind 16 Euro im Monat. Willst du dafür wirklich ein (unkalkurierbares) Risiko eingehen dass sie 16 Euro mehr hat im Monat ? Das ist mE doch Quatsch . Zudem kann sie dann ja die 10 T frei verfügen wenn sie denn will ;)


Sehe ich auch so. TE, weißt du wirklich was eine Verpflichtungserklärung ist? Das ist im Grunde eine Bürgschaft. Natürlich gehen wir davon aus, dass sie ganz normal ihr Studium abschließt und es keine Probleme gibt. Aber auch wenn das Risiko sehr gering ist, es besteht trotzdem. Eine VE kann einen im schlimmsten Fall finanziell ruinieren, darüber sollte man sich im klaren sein. Ich würde selbst bei nahen zuverlässigen Verwandten zwei mal überlegen, ob ich eine VE abgeben will.

Lebensberatungen sind hier ja eigentlich nicht der Hauptzweck des Forums. Aber ich bezweifele aufgrund deiner Schilderungen halt dass du die Tragweite einer VE wirklich begreifst.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von reinhard am 25.08.2024 um 13:31:21
Bitte konzentriert Euch doch auf die Frage. Gefragt wird nicht nach Zinsen oder der VE selbst. Auch nicht nach Lebensberatung.

Gefragt wird nach einem konkreten Entwurf. Wer keinen hat, muss nicht stattdessen nicht gestellte Fragen "beantworten".

Titel: Re: Verpflichtungserklärung für türkische Studentin
Beitrag von michas am 25.08.2024 um 16:50:25
Vielen Dank für eure aufschlussreichen, teils kontroversen, aber insgesamt hilfreichen, Antworten.
Ich hatte zwar nur nach dem "Wie" eines Vertrags, und nicht nach dem "Ob" gefragt. Aber jetzt nach dem Lesen eurer Antworten ist mir klar, dass ich das bleiben lassen werde.
Die Frage ist für mich erledigt und der post kann geschlossen werden.
Vielen Dank euch und dem Forum insgesamt

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