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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstitel 19d bis 18g (Blaue Karte) Anfrage und Heirat
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Beitrag begonnen von Mohammed Arebi am 20.08.2024 um 13:17:18

Titel: Aufenthaltstitel 19d bis 18g (Blaue Karte) Anfrage und Heirat
Beitrag von Mohammed Arebi am 20.08.2024 um 13:17:18
Hallo zusammen!

Kurzer Hintergrund zu meiner Frage: Ich bin 24 Jahre alt und komme aus Libyen. Ich habe ein abgelehntes Asylverfahren seit 2020 und habe mit einer Duldung gelebt, aber ich habe auch dreieinhalb Jahre lang die Universität besucht, habe kürzlich meinen Abschluss gemacht, habe ein gutes Jobangebot in Freiburg bekommen, bin dorthin gezogen und habe im September 2023 angefangen zu arbeiten. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis nach 19d ABS erhalten. 1NR. 1B im August 2023 für 2 Jahre bis August 2025 von der Ausländerbehörde Weimar (die mich immer gelobt hat und zufrieden mit dem war, was ich mache).

Mein Hauptziel ist es, in den nächsten anderthalb Jahren meine Freundin zu heiraten, mit der ich seit 5 Jahren zusammen bin. Ich meine, 4 dieser 5 Jahre getrennt zu sein, ist zu viel, aber wir haben guten Kontakt gehalten, also möchte ich sie wirklich heiraten. Und ich glaube, dass es für sie schwierig ist, ein Visum für die Heirat zu bekommen, wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis 19d habe. Also habe ich im März in Freiburg einen Antrag auf 18g (Blaue Karte) gestellt, da ich alle Voraussetzungen erfülle (Software-Ingenieur mit gutem Gehalt, Universitätsabschluss, alles, usw.), und ich habe gelesen, dass es möglich ist, von 19d auf 18g zu wechseln Hier: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Tabelle_Spurwechsel_2024.pdf

Die Ausländerbehörde hat mir geantwortet mit der Aufforderung, meinen Antrag zurückzunehmen, und die Begründung in der E-Mail war, dass „ein Wechsel von § 19d AufenthG auf einen Erwerbstitel (dazu gehört auch die Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG) nicht möglich ist.“ Ich recherchierte schließlich und fand dies:

„Und, was zumindest in Einzelfällen auch künftig möglich sein wird: Der Wechsel aus
§ 19d oder einer anderen nicht-humanitären Aufenthaltserlaubnis in die Blaue
Karte-EU (§ 18g AufenthG). Denn auch dies ist eine Anspruchsnorm, so dass man
mit Hilfe des § 39 Nr. 1 AufenthV über die Sperren des § 10 Abs. 3 AufenthG und
des § 5 Abs. 2 AufenthG hinwegkommen kann. Die Blaue Karte wird auch nicht über
die Neuformulierung des § 10 Abs. 3 AufenthG speziell gesperrt, wie dies für § 18a /
b AufenthG gelten wird“
Quelle: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Spurwechsel.pdf [Seite 17]

Ich habe mit dieser E-Mail geantwortet, die Sie hier finden können: https://pastebin.com/pWj7pLbh
Sie machten einen weiteren Rückzieher und antworteten mit dieser E-Mail: https://pastebin.com/9NUpwMSx
Aber dann fragte ich, aus welchen rechtlichen Gründen, da ich immer noch keinen offiziellen Grund habe, und sie antworteten mit dieser: https://pastebin.com/WtrS5czb
Was kann ich hier tun? Mein Ziel ist im Hauptposting angegeben (Heirat), da es scheint, dass die Änderung nicht möglich ist, oder doch? Ich weiß nicht, was ist Ihr Rat.  Kann ich dies über einen Anwalt verfolgen oder ist es tatsächlich nicht möglich, zu wechseln (basierend auf meiner Forschung ist es).

Ich bin für jede Hilfe dankbar, danke 🙏.

Titel: Re: Aufenthaltstitel 19d bis 18g (Blaue Karte) Anfrage und Heirat
Beitrag von reinhard am 23.08.2024 um 21:41:02
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