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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Was braucht man, wenn man etwas aus einem Drittstaat vererbt?
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Beitrag begonnen von karambol am 12.08.2024 um 22:19:14

Titel: Was braucht man, wenn man etwas aus einem Drittstaat vererbt?
Beitrag von karambol am 12.08.2024 um 22:19:14
Hallo zusammen,

angenommen, eine in Deutschland unbefristet lebende Person A ist eine australische Bürgerin.

Der in Australien lebende Onkel B stirbt. In seinem Testament hat er unter anderem die Person A genannt. Sie soll einen Teil seines Vermögens bekommen, das ist Geld und Teil seines Hauses, das später von der Testamentvollstreckerin C verkauft werden soll und dann würde die Person B einen Teil des Verkaufspreises bekommen.

Die Testamentvollstreckerin ist die Mutter der Person A und die Schwester der verstorbenen Person B.

Was ist notwendig, damit alles richtig abgewickelt wird?

Soll das Finanzamt kontaktiert werden, nachdem das Geld überwiesen wurden oder vorher?
Braucht man alle Dokumente aus Australien mit notariell beglaubigten Übersetzungen und Legalisierung durch die deutsche Botschaft / Konsulat in Australien?
Welche Dokumente braucht man? Erbschein? Testament? Sterbeurkunde? Ein Geldquellennachweis (Gehaltsabrechnungen des Onkels?)? Ein Nachweis, dass er der Onkel ist? Sprich man braucht die Geburtsurkunde des Onkels, der Mutter, der Großmutter und der Person A?

Ich habe außerdem gehört, dass dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach dem Tod Bescheid gegeben werden muss… Zählt das nach nach der Kenntnisnahme des Todes oder des Testaments? Wie kann so etwas seitens des Finanzamtes überhaupt geprüft werden und was sind die Konsequenzen, wenn man das noch rechtzeitig gemacht hat, allerdings bevor man das Geld bekommen hat?

Braucht man etwas sonst noch außer für fürs Finanzamt? Ich habe nämlich gehört, dass a) die Bank etwas brauchen mag, damit die, die eingehende Überweisung akzeptieren und b) etwas mit dem dem Nachlassgericht getan werden müssen könnte.



Danke

Titel: Re: Was braucht man, wenn man etwas aus einem Drittstaat vererbt?
Beitrag von lottchen am 13.08.2024 um 09:19:47
Möglicherweise wäre ein Steuerberater da die bessere Wahl ehe man versucht alles selber zu regeln und dabei draufzahlt. Gibt es mit Australien ein Doppelbesteuerungsabkommen? Zahlt die Erbin in Australien Steuern auf ihr Erbe? Hat die Australierin noch einen Wohnsitz in Australien? Ist sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?...Ich habe keine Ahnung, wie das alles zu werten ist.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/33-auslandsvermoegen-v-doppelbesteuerung-und-ihre-vermeidung_idesk_PI17574_HI14956988.html


karambol schrieb am 12.08.2024 um 22:19:14:
Ich habe nämlich gehört, dass a) die Bank etwas brauchen mag, damit die, die eingehende Überweisung akzeptieren

Die Bank wird jeden Geldeingang akzeptieren. Sie wird ihn nur ab einer bestimmten Größenordnung weitermelden (Geldwäschegesetz).

Titel: Re: Was braucht man, wenn man etwas aus einem Drittstaat vererbt?
Beitrag von Petersburger am 13.08.2024 um 11:01:03
Viel wichtiger: In diesem Forum geht es um Ausländerrecht.

Bereits im Startbeitrag kommt das Wort Finanzamt so oft vor ... das ist ganz klar keine Problemstellung, die den Kompetenzrahmen der hier oft mit Rat Helfenden betrifft.

Steuergesetze und Geldwäschegesetz und all das - bitte woanders nach Hilfe suchen.
Ich selbst würde tatsächlich zum Steuerberater gehen.


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