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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> A1 bei Familienzusammenführung zu deutschem Kind vs Ehepartner
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Beitrag begonnen von Dven am 09.08.2024 um 18:53:58

Titel: A1 bei Familienzusammenführung zu deutschem Kind vs Ehepartner
Beitrag von Dven am 09.08.2024 um 18:53:58
Guten Tag,

Ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. dem Thema A1 Zertifikat für die Familienzusammenführung.
Mein Ehemann ist britischer Staatsbürger und lebt z.Z. noch in England.
Unser gemeinsames Kind und ich besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wir möchten gerne eine Aufenthaltserlaubnis für meinen Mann zur Familienzusammenführung beantragen.

Auf der Webseite von der Ausländerbehörde sind unterschiedliche Vorraussetzungen für Ehegatten von Deutschen (A1 erforderlich) und Eltern von deutschen Kindern (A1 nicht erforderlich) angegeben.
Daher wollten wir einmal klären, ob mein Ehemann einen Nachweis über ausreichende Deutscherkenntnisse erbringen muss.

Titel: Re: A1 bei Familienzusammenführung zu deutschem Kind vs Ehepartner
Beitrag von Puncherfaust am 09.08.2024 um 19:07:05
Das Spracherfordernis gilt nur bei Zuzügen zum deutschen Ehegatten. Beim Zuzug zum deutschen Kind ist es nicht erforderlich.

Er braucht also kein A1 für das Visum, da er ja den Zuzug zum deutschen Kind beantragen wird.

Titel: Re: A1 bei Familienzusammenführung zu deutschem Kind vs Ehepartner
Beitrag von Dven am 09.08.2024 um 19:35:25
Oh wow, vielen Dank für die schnelle Antwort!  :)

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