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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Apostille für Spanien
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Beitrag begonnen von juanito am 07.08.2024 um 14:24:43

Titel: Apostille für Spanien
Beitrag von juanito am 07.08.2024 um 14:24:43
Hallo, eine deutsche Geburtsurkunde und eine deutsche Ledigkeitsbescheinigung sollen für eine Eheschließung in Spanien vorgelegt werden. Ist für diese Dokumente eine Apostille notwendig?

Ich habe noch im Hinterkopf, dass seit 2018(?) innerhalb der EU keine Apostille mehr nötig sei. Leider finde ich dazu nichts mehr.

Kann das jemand bestätigen? Gilt das für die genannten Dokumente?

Titel: Re: Apostille für Spanien
Beitrag von Aras am 07.08.2024 um 15:09:58
Hast du das auf einer mehrsprachigve CIEC Urkunde? Oder die Urkunden wo der Bundesadler im Hintergrund ist?

Titel: Re: Apostille für Spanien
Beitrag von lottchen am 07.08.2024 um 16:20:35

juanito schrieb am 07.08.2024 um 14:24:43:
eine deutsche Geburtsurkunde

Das soll reichen für eine Eheschließung im Ausland? Ich dachte da benötigt man immer eine internationale Geburtsurkunde. Die habe ich jedenfalls damals benötigt. 

Titel: Re: Apostille für Spanien
Beitrag von juanito am 07.08.2024 um 18:19:49

Aras schrieb am 07.08.2024 um 15:09:58:
Hast du das auf einer mehrsprachigve CIEC Urkunde? Oder die Urkunden wo der Bundesadler im Hintergrund ist? 

Es geht um die mehrsprachige CIEC Geburtsurkunde (ausgestellt von einem deutschen Standesamt, das meinte ich mit "deutsch").

BTW, gibt es die Ledigkeitsbescheinigung auch mehrsprachig?

Titel: Re: Apostille für Spanien
Beitrag von Aras am 07.08.2024 um 19:03:36
Auf CIEC Urkunden braucht man keine Apostille

Artikel 5 vom 1. Vertrag

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue01.html;jsessionid=26F7059E374B215CBFCD1FF2712C7D3B.live871


Titel: Re: Apostille für Spanien
Beitrag von Aras am 08.08.2024 um 07:23:21
Ledigkeitsbescheinigungen haben wir in Deutschland nicht, sodass auch ein etwaiger CIEC Vertrag hierfür nicht anwendbar wäre bzw. Deutschland den Vertrag nicht ratifiziert hätte.

Aber es gibt ein CIEC Vertrag bezüglich Ehefähigkeitszeugnissen und diesen hat Deutschland auch ratifiziert.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue20.html

Also solltest du das auch beim Standesamt bekommen

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