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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE Übertrag neuer Pass
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Beitrag begonnen von rabapaki am 01.08.2024 um 17:14:35

Titel: NE Übertrag neuer Pass
Beitrag von rabapaki am 01.08.2024 um 17:14:35
Hallo,

konnte nirgendwo darüber finden und deshalb schreibe ich hier.

Der Pass sowie Niederlassungserlaubnis-Karte ist noch 2 Jahre gültig. Aus privaten Gründen musste ein neu Reisepass beantragt werden.

Wie geht jetzt weiter, neue NE Karte zu bekommen?

Habe überall für den Übertrag gefunden: "Zwischen Ablaufdatum des alten Passes und dem Datum der Ausstellung des neuen Passes liegen nicht mehr als 6 Monate". Und deshalb stelle ich die Frage hier.

Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: NE Übertrag neuer Pass
Beitrag von Aras am 01.08.2024 um 17:29:00
Du gehst zur Ausländerbehörde und beantragst eben jene Umschreibung auf den neuen Pass.


Titel: Re: NE Übertrag neuer Pass
Beitrag von rabapaki am 01.08.2024 um 17:38:54

Aras schrieb am 01.08.2024 um 17:29:00:
Du gehst zur Ausländerbehörde und beantragst eben jene Umschreibung auf den neuen Pass.

Die sagen nichts dazu, weil ich früher 2 Jahren neuen Pass bekommen habe und die sagen max 6 Monaten?
Du meinst, es gibt gar keine Probleme? Ich bin einfach ein bisschen skeptisch :(

Und dann bei der Übertragung wird neue NE Karte Ablaufsdatum wie neue Pass haben?

Titel: Re: NE Übertrag neuer Pass
Beitrag von reinhard am 01.08.2024 um 18:08:17
Antrag schreiben, 85 Cent-Briefmarke, hinschicken.

Was sie sagen, ist egal.

Guck einfach in die Post, was sie schreiben.

Titel: Re: NE Übertrag neuer Pass
Beitrag von Puncherfaust am 01.08.2024 um 18:43:36
Sollte klappen, der Aufenthaltstitel soll ja mit dem Pass verbunden sein. Wenn du einen neuen Pass hast ist das halt so, dann muss die ABH die Übertragung vornehmen.

Was ist z.B. wenn ich den Pass nach einem Jahr verliere. Dann kann ich 8 1/2 Jahre nicht mehr verreisen bis die ABH die Übertragung mal vornimmt?

Ich denke die 6 Monate dienen nur ein wenig der Terminsteuerung.

Titel: Re: NE Übertrag neuer Pass
Beitrag von dim4ik am 02.08.2024 um 18:20:17

reinhard schrieb am 01.08.2024 um 18:08:17:
85 Cent-Briefmarke

Lieber etwas mehr ausgeben und den Antrag als Eischreibebrief versenden. So ist die Wahrscheinlichkeit viel kleiner, dass dieser unterwegs verloren geht (und folglich nicht beschieden werden kann/muss).


Puncherfaust schrieb am 01.08.2024 um 18:43:36:
der Aufenthaltstitel soll ja mit dem Pass verbunden sein

Wo steht es denn im Gesetz? :)

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