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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthalt nach 30 Jahre in DE
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Beitrag begonnen von Sarashawky2288 am 26.07.2024 um 07:04:26

Titel: Aufenthalt nach 30 Jahre in DE
Beitrag von Sarashawky2288 am 26.07.2024 um 07:04:26
Ein Mann aus Vietnam ist 1995 nach Deutschland geflüchtet und hat hier Asyl beantragt. Dieser Asylantrag wurde im Jahr 2010 nach 15 Jahren abgelehnt. Aus Angst vor Abschiebung ist er vor der Duldungserteilung untergetaucht und hat seitdem, also von 2010 bis heute, ohne Papiere und Krankenversicherung in Deutschland gelebt. Er hat keine Familie in seinem Heimatland und auch keine Perspektive, dorthin zurückzukehren.

Der Mann ist über 60 Jahre alt und hat keinen gelernten Beruf, jedoch Erfahrung als Koch. Die Zeit von 1995 bis 2010 hat er nach eigenen Angaben durchgehend gearbeitet. . Nun möchte er seine Situation in Deutschland legalisieren  er kann  einen Arbeitsvertrag mit gutem Gehalt  vorlegen. Er hat jedoch nur eine ID-Karte, keinen Pass und keinen festen Wohnsitz.

Wie kann er jetzt alles wieder Gut machen ?

Der Mann spricht Deutsch auf A2-Niveau (Zertifikat vorhanden) und hat einen Arbeitsvertrag in Aussicht. Die 15 Jahre Arbeit in Deutschland  kann er nachweisen.

Titel: Re: Aufenthalt nach 30 Jahre in DE
Beitrag von Puncherfaust am 26.07.2024 um 07:38:17
Er sollte sich einen guten Anwalt nehmen.

Titel: Re: Aufenthalt nach 30 Jahre in DE
Beitrag von reinhard am 26.07.2024 um 11:56:30
Eine Aufenthaltserlaubnis wegen der Arbeit (es muss qualifizierte Arbeit sein, er muss Ausbildung oder Sutium nachweisen) setzt außer dem Arbeitsvertrag zwei Sachen voraus:
1) er braucht einen Pass, in diesem Fall einen vietnamesischen,
2) er braucht ein Visum, vermutlich in diesem Fall von der Botschaft in Hanoi.

Beides müsste er in Vietnam besorgen. Er könnte die Ausländerbehörde mit dem Arbeitsvertrag fragen, ob sie eine Vorabzustimmung zum Visum gibt. Er könnte versuchen, von hier aus einen Termin bei der deutschen Botschaft zu bekommen. Er müsste seinen Arbeitgeber auf dem Laufenden halten, wann er die Arbeit aufnehmen könnte.

Titel: Re: Aufenthalt nach 30 Jahre in DE
Beitrag von lottchen am 26.07.2024 um 15:23:18
Ich sehe keine Möglichkeit für ihn offiziell bleiben zu können. Er hat kein Studium, keine Ausbildung, nach bald 30 Jahren hat er nur Sprachkenntnisse auf A2-Niveau, keinen Paß - was für eine AE will er denn beantragen?

Titel: Re: Aufenthalt nach 30 Jahre in DE
Beitrag von Aras am 26.07.2024 um 22:06:14
Ich kann da nur Puncherfaust zustimmen. Ein Anwalt ist mehr als angeraten bevor man aus Naivität 15 Jahre Schwarzarbeit den Behörden meldet und sich diverser Straftaten selbst beschuldigt.

Titel: Re: Aufenthalt nach 30 Jahre in DE
Beitrag von roseforest am 26.07.2024 um 22:20:01
Es gibt ja hier keinen Like Button.. daher
Ich schließe mich an !!. Hier einen Ratschlag in diesem Fall aufgrund eines Posts zu geben der für sein Leben extreme folgen haben kann werde ich nicht tun !

Einen guten Anwalt zu finden für diesen Bereich  ist allerdings auch die andere Sache und nicht einfach..und nicht billig.

Vielleicht kann ihm ja jemand per PN einen Tipp geben als Idee bzgl eines RA? Mir käme spontan die Idee dass in einem anderen EU Land es vllt einfacher wäre.

Nur mal so ein Link reingeschmissen ohne Empfehlung

https://www.nzz.ch/international/hunderttausende-illegale-einwanderer-in-spanien-bald-legalisiert-ld.1825716

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