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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1721673130 Beitrag begonnen von madieshm am 22.07.2024 um 20:32:10 |
Titel: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von madieshm am 22.07.2024 um 20:32:10
Hallo zusammen,
eine bekannte von mir ist eine syrische Frau, die in Deutschland seit 2014 mit Aufenthaltstitel 25 ABS.2 lebt. Sie ist jetzt in Syrien zu Besuch und leider vor paar Tagen hat sie ihre Aufenthaltstitel verloren. Meine Frage ist: Wie kann sie nach Deutschland ohne Aufenthaltstitel zurückkehren? |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von uwe1122 am 22.07.2024 um 20:56:18 madieshm schrieb am 22.07.2024 um 20:32:10:
Wenn ich denn in das Land ,im dem ich verfolgt werde usw. zurückkehre ,ist die AE erloschen. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von lottchen am 22.07.2024 um 21:47:50
https://handbookgermany.de/de/right-of-residence
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigte*r, subsidiär Schutzberechtigte*r oder aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots haben und Sie in Ihr Heimatland reisen, kann Ihre Anerkennung widerrufen werden. Bei anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten gilt dies auch für einen Besuch der Heimatbotschaft. Wenn Ihre Flüchtlings- / Asylanerkennung widerrufen wird, verlieren Sie auch Ihre Aufenthaltserlaubnis. Die Ausländerbehörde wird allerdings prüfen, ob Sie eine andere Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie Deutschland in der Regel verlassen. (§52 I AufenthG) Ausnahme: Wenn Sie nur für kurze Zeit und mit einem guten Grund (z.B. weil Sie Ihre schwerkranke Mutter besuchen) in Ihr Heimatland reisen, kann die Ausländerbehörde entscheiden, dass Ihre Anerkennung nicht widerrufen wird. Lassen Sie sich dazu am besten vorab beraten, um kein Risiko einzugehen. Ihren Paß hat sie noch? Ohne AE kann sie nicht wieder einreisen. Sie muss ein Einreisevisum bei der Botschaft beantragen. Da die in Damaskus ja wohl geschlossen ist muss sie in ein Nachbarland. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von madieshm am 22.07.2024 um 22:21:21 uwe1122 schrieb am 22.07.2024 um 20:56:18:
Aber wie ich gelesen habe, wenn man einen Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) hat, darf man seine Heimat besuchen. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von madieshm am 22.07.2024 um 22:22:52 lottchen schrieb am 22.07.2024 um 21:47:50:
Ja sie hat noch ihren Pass. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von Puncherfaust am 23.07.2024 um 07:52:08
Ohne Aufenthaltserlaubnis wird sie nicht einreisen können. Sie sollte sich an die deutsche Botschaft wenden und ein Visum zur Wiedereinreise beantragen.
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Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von roseforest am 23.07.2024 um 08:08:34
Ist das wirklich so ? Kann man nicht z.b eine Fiktionsbescheinigung sich von der ABH schicken lassen ?
Dass man das Plastikkärtchen verliert dürfte doch nicht so selten vorkommen oder ? |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von Puncherfaust am 23.07.2024 um 09:40:32 Zitat:
https://fragdenstaat.de/dokumente/233216-2017-01-13-wiedereinreise-mit-fiktionsbescheinigung-nach-ss-80-abs-6/?page=1 Der "abgelaufene" Aufenthaltstitel fehlt hier aber. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von lottchen am 23.07.2024 um 10:51:38 madieshm schrieb am 22.07.2024 um 22:21:21:
Wo hast Du das denn gelesen? Es wäre immer gut, die Quelle zu verlinken. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel 25 ABS.2 (Subsidiärer Schutz) in Syrien verloren Beitrag von reinhard am 23.07.2024 um 14:22:18 madieshm schrieb am 22.07.2024 um 20:32:10:
Hat sie den Aufenthaltstitel verloren? (z.B. weil sie länger als 6 Monate weg war) Oder hat sie die Plastikkarte verloren? |
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