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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Kündigen nach Einbürgerung?
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Beitrag begonnen von Lombolp am 22.07.2024 um 17:37:25

Titel: Kündigen nach Einbürgerung?
Beitrag von Lombolp am 22.07.2024 um 17:37:25
Hallo,

ist es schlimm, wenn man nach der Einbürgerung kündigt?
Habe hier im Forum einen Fall gesehen, wo jemand staatenlos wurde weil er einen Tag nach Einbürgerung gekündigt und ins Ausland ging.

Lag wohl daran, weil die Behörde meinte das sei bereits während des Prozesses geplant gewesen und die Prognose wäre dann anders ausgefallen da der Lebensmittelpunkt in Deutschland sein muss, auch in Zukunft.

Wenn man aber jetzt doch sich weiterbilden, oder eine Reise machen möchte droht Staatenlosigkeit...? Was ist bei einem Stellenwechsel, oder Sabbatical? Was darf man jetzt?

Titel: Re: Kündigen nach Einbürgerung?
Beitrag von lottchen am 22.07.2024 um 17:54:52
Was Du als Deutscher machst ist allein Deine Sache solange Du während des Einbürgerungsverfahrens keine falschen Angaben gemacht hast.

Wo hast Du denn denn von besagtem Fall gelesen? Poste doch mal den Link.

Titel: Re: Kündigen nach Einbürgerung?
Beitrag von Polimorp am 23.07.2024 um 21:07:07

lottchen schrieb am 22.07.2024 um 17:54:52:
Was Du als Deutscher machst ist allein Deine Sache solange Du während des Einbürgerungsverfahrens keine falschen Angaben gemacht hast.

Wo hast Du denn denn von besagtem Fall gelesen? Poste doch mal den Link.


Gemeint ist mit sicherheit dieser Thread:
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1576068616/19

Dort wurde die Person staatenlos da sie im Einbürgerungsprozess den Sachbearbeitern gesagt hat sie möchte in der Türkei studieren. Nach Einbürgerung tat sie das dann auch. Ihre Einbürgerung wurde widerrufen und der Pass an der Grenze eingezogen.

Titel: Re: Kündigen nach Einbürgerung?
Beitrag von Puncherfaust am 23.07.2024 um 22:18:12
Die Entscheidung war aber offensichtlich rechtswidrig, wie dort im Thread schon angemerkt wurde.

Die Einbürgerung kann ja nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch


Zitat:
durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind


erwirkt worden ist.

Im Thread hat der TE ja laut eigener Aussage offen über seine Absichten gesprochen. Also darf die Entscheidung schon deswegen nicht zurückgenommen werden.

Jetzt trifft die Behörde natürlich bei der LU-Entscheidung auch eine Prgnoseentscheidung. Und da könnte man jetzt natürlich argumentieren, dass die Prognoseentscheidung logischerweise negativ sein würde, wenn die Behörde wüsste, dass einen Tag nach der Einbürgerung der Job gekündigt würde. Und die Einbürgerung demnach nur erfolgt, weil der Antragsteller dieses Vorhaben verschweigt.

Würde dieser Argumentation von mir aus sogar folgen....aber dann muss die Behörde im zweiten Schritt auch erstmal hinreichend nachweisen (oder glaubhaft genug für den Richter darlegen), dass der Antragsteller das auch wirklich schon zum Einbürgerungszeitpunkt geplant hatte.

naja, vielleicht sollte man halt nicht wirklich literally am ersten Tag danach kündigen  ;D und die Staatenlosigkeit sollte ja in der Regel sowieso nicht mehr erfolgen, Mehrstaatlichkeit ist ja erlaubt. klar kann man sie trotzdem ablegen, aber das geschieht ja in eher weniger fällen und ja auch nicht direkt nach der Einbürgerung.

Titel: Re: Kündigen nach Einbürgerung?
Beitrag von lottchen am 24.07.2024 um 10:59:28
Bei dem anderen Thread ist doch die Frage, wie die Sache letztendlich ausgangen ist und außerdem war dort nicht klar, warum die Einbürgerung überhaupt rückgängig gemacht wurde. Die TE hatte da nur ihre Vermutungen geäußert, ob das auch tatsächlich der Grund war wissen wir nicht. Und wie schon gesagt, da sich die Rechtslage inzwischen geändert hat und Mehrstaatigkeit inzwischen erlaubt ist wird man zumindest nicht staatenlos.

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