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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
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Beitrag begonnen von Mox1299 am 18.07.2024 um 17:39:32

Titel: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Mox1299 am 18.07.2024 um 17:39:32
I (25) come from Ghana. I moved to Germany in 2022 to get a Masters degree.
I got married last year to my German husband (27) in Denmark. A month after the wedding, I found out I was pregnant, so the next month we traveled to Ghana to have a traditional wedding and get my father's blessing, especially because my father was diagnosed with Stage IV cancer.
I finished my thesis while pregnant this year, and had my son in Würzburg. He is 6 weeks old now. My husband is also a Masters student
The Standesamt in Würzburg is refusing to give my son a birth certificate unless we pay 600€ so they could send someone to places I've lived at in Ghana to ask around and confirm I have not been married before, a process they say will take at least 6 months.
Is there a way around this? I find it to be gross discrimination because they don't even want to contact the Ghanaian registry office to check if they have any records of a previous marriage. They're hell bent on receiving the money to send someone. Also I find it highly intrusive that they want to travel to ask people I don't even keep in touch with about my life. I also find it ridiculous that proof of my husband's paternity is not enough. They currently have original copies of both our birth and marriage certificates.

I need to be able to travel should the need arise, especially with my dad's condition. And we can't even afford what they're asking?!

Is there anyway around this? What can we do?

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 18.07.2024 um 18:00:19
Well, if you want to strongarm them in this topic you need some iron will and probably need to call the familycourt. It will probably take longer than the "normal" 6 months of the private investigator in Ghana.

Also btw. there is no legal obligation to pre pay for the "Urkundenüberprüfung". The vital records office could pay them in advance, but probably would have the risk of total loss if you dont pay them afterwards. Thats why they say, that you have to pre pay them, as it is easier for them.

But yeah, did you asked already the Amtsleiter? Or the "Standesamtsaufsicht"?

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Mox1299 am 18.07.2024 um 18:22:01
@Aras no, we or more accurately my husband has been going back and forth via email and phone call with a Standesbeamtin

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 18.07.2024 um 19:50:56
Can he please use your account so that we can ask him questions about what he did till now?

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Mox1299 am 18.07.2024 um 20:54:53
Hi!
Zuerst war ich sehr frustiert, dass mir gesagt wurde, das ich keine Geburtsurkunde für unseren Sohn bekommen, wenn wir die Geburtsurkunde meiner Frau nicht prüfen lassen. Noch sprachloser war ich, als ich erfuhr, dass es 550 euro kosten soll. Anscheinend muss man einen Fragebogen ausfüllen. Also bin ich online auf Suche gegangen und habe folgende Website gefunden: https://www.fluechtlingsrat-bremen.de/racial-profiling-ist-verboten-auch-dem-standesamt-bremen/ . Darauf hin habe ich mich an eine Anwältin gewendet, da ich sehr gut Rechtsschutz versichert bin. Diese hat mir ein paar tipps gegeben im Vorstellungsgespräch und meinte das sie den fall nur auf honorarbasis fortführen würde, da sie auf dem Gebiet ein Experte ist. Sie hat mir noch die genauen auszüge rausgesucht und ich habe der frau vom Standesamt folgendes geschickt: Der Bundesgerichtshof führte in seinem Beschluss vom 25.08.2021 (Az.: XII ZB 442/18) aus, dass ein Nationalpass den (widerleglichen) Nachweis darstellt, dass „sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die im Pass enthaltenen Angaben mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen“. Dieser Grundsatz gilt auch für Pässe aus Staaten mit unsicheren Urkundenwesen.
 
Sofern ein echter Nationalpass vorgelegt wird, werden weitergehende Ermittlungen nur noch dann in Betracht gezogen, wenn „dem Gericht weitere Urkunden vorliegen oder sonstige Tatsachen bekannt geworden sind, die Zweifel an der Richtigkeit der durch den Nationalpass dokumentierten Identität begründen können“.

Den beschluss habe ich auch angehangen. Die Beamtin hat mir dann gesagt, dass der Beschluss nicht übertragbar auf mich und meine Frau ist. “Neben der Identitätsprüfung ist in Ihrem Fall eine Überprüfung des Familienstands von ihrer frau mit Blick auf die Abstammungsprüfung des Kindes notwendig.” Ich hatte gedacht durch die Anerkennung ihrer Person kann man das dann behördlich prüfen. Ich habe der beamtin nochmal geschrieben und ihr gesagt: der familienstand meine frau ist verheiratet, sowohl hier als auch in Ghana. Wir haben auch nach Stammesbräuchen dort geheiratet.
Ich habe auch bilder unserer hochzeit angehangen.

Als nächsten Schritt möchte ich die Presse einschalten. Die oma, meine mutter, meines Sohnes hat eine Beschwerde an die Stadt Würzburg geschrieben. Dann werde ich mich wahrscheinlich an die Anwältin in Bremen wenden die 2023 gewonnen hatte.

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von roseforest am 18.07.2024 um 20:56:34
it sounds normal to me. People get married in Denmark to bypass the certificate verification process. And now they just have to do it. That's the downside of getting married in Denmark.

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 18.07.2024 um 21:09:15
Tatsächlich ist es so, dass nicht die Identität angezweifelt wird sondern der Familienstand verheiratet. Warum auch immer. Es gibt irgendwo eine Entscheidung, wo eine Frau tatsächlich Bigamistin war. Das war aber eher unfreiwillig, weil glaub im russischen Recht kannst du auch eine rechtskräftige Entscheidung nochmal anfechten und das war in dem Fall mit dem Scheidungsurteil geschehen. Das Gericht hat dann entschieden, dass es im Interesse des Kindeswohls ist, dass man den "Letzten" Ehemann als Vater annimmt.

Man könnte auch den Spies umdrehen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde ggü. der Standesbeamtin einreichen, denn es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Sie erachtet es als notwendig die UrkundenÜberprüfung durchzuführen, tut es aber nicht. Kann dir doch egal sein, wenn denen Kosten entstehen. Wo ist denn die Rechtsgrundlage dass die Kosten von dir getragen werden müssen. Und wenn, wieso musst du die vorstrecken?

Die Beamtin muss erstmal die Urkunde auf Ihre Echtheit beurteilen. Natürlich kann man mehrfach verheiratet sein.


Hier mal Leitsatz Nr. 6 beachten:
https://openjur.de/u/2468446.html

Ansonsten Antrag gem § 49 PStG beim Amtsgericht einreichen und das Standesamt anweisen zu lassen dich als Vater eintragen zu lassen.


Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von roseforest am 18.07.2024 um 22:06:55
@aras aber er schrieb doch "Neben der Identitätsprüfung ist in Ihrem Fall eine Überprüfung des Familienstands "

Also doch beides ?

Also ich kenne das aus den Philippinen genau so. Geburtsurkunde gibt es erst nach Urkundenprüfung mit Vorkasse . Wenn dagegen jetzt natürlich jemand vorgehen möchte und das "fällt" hätte ich nichts dagegen

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 18.07.2024 um 22:31:34
Ja, das ist doch das Problem. Die können einen nur deswegen nerven, weil du deine Frau mitm Visa nachziehen lassen willst.

Hier ist aber das Problem ein anderes:
Hier ist die Identität der Mutter nieeeee in Frage gestellt worden. Die Identität wurde durch den Nationalpass immer akzeptiert.

Und die Eheschließung erfolgte in Dänemark. Wir gehen ja jetzt nicht davon aus, dass die Eheschließung in Dänemark in Frage gestellt wird. Es gibt sogar einen Deutsch Dänischen Vertrag, wo wir deren Urkunden ohne Apostille vertrauen.

Also bleibt die Geburtsurkunde der Mutter. Was ist jetzt das Problem? Das kommt aus dem Ghana wo alles angeblich korrupt sei.

Ohne Anlass wird die ganz große Verschwörung vermutet. Dabei geht es hier um nichts weniger als einen kleinen Deutschen. Diesem Deutschen wird sein Geburtsrecht der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen Standesbeamten praktisch verweigert.

Und warum? Nicht weil keine Urkunden vorliegen, sondern weil die Standesbeamtin 600€ vorgestreckt haben will. Und was machen Leute, die keine Kohle haben?

Also das ist doch sozial ungerecht.

Ganz ehrlich, dann soll man vorschlagen übers Jobcenter oder über die Stadtkasse ein zinsloses Darlehen zu gewähren und das mit 10€ monatlich abzahlen.

Aber selbst das wird nicht mal in Erwägung gezogen.

Und wie gesagt: warum 600€?

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von roseforest am 18.07.2024 um 23:12:34
@aras na weil eben die GU der Mutter "nichts wert" ist.

https://accra.diplo.de/gh-de/service/07-RKAbisZ/mb-urkundenpruefung-ghana/1166088

Zitat:
Die Botschaft hat feststellen müssen, dass in Ghana die Voraussetzungen zur Legalisation öffentlicher Urkunden nicht gegeben sind. Ein hoher Prozentsatz der vorgelegten Urkunden ist inhaltlich unrichtig. Zudem werden der Botschaft regelmäßig gefälschte oder verfälschte Urkunden vorgelegt. Daher wurde die Legalisation ghanaischer Urkunden mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt.


600 Euro ist Zone 4 siehe Link. Bei dem Link steht auch "Die Behörde kann die Auslagen ihrerseits dem Urkundeninhaber zur Erstattung aufgeben und wird daher üblicherweise um Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bitten."

Kann natürlich sein dass alle Botschaften hier was rechtlich falsches schreiben.. bin gespannt

Man hätte das alles vermeiden können wenn man in D geheiratet hätte. Das hat man nicht gemacht - meine Vermutung weil das Standesamt dafür eben genau diese Urkundenprüfung wollte ;)

Als nur gut gemeinter Rat: Frage deine Rechtschutz ob sie den Fall überhaupt übernimmt. Ich habe da Zweifel .

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 18.07.2024 um 23:50:22
Man kann natürlich das ganze vermeiden, wenn beide Elternteile Deutsche sind, in Deutschland geboren wurden und das Kind in Deutschland geboren wurde. ::)

Warum 600€? Warum nicht 6000€?

Lasst uns afrikanische Anwälte satt machen.

:D

Früher musste man in bestimmten Gebieten Deutschlands eine Gebühr an den Lehnsherr zahlen. Die meisten konnten es nicht zahlen und gingen dann nur eheähnliche Versprechen ein. De jure waren die ganzen Kinder als uneheliche Kinder mit einem Ehrenmakel behaftet.die Priester tauften die Kinder trotzdem und notierten die Väter auch entsprechend in die Kirchenbücher.

Grundrecht auf Ehe? Im Falle von Ghanaern nur wenn diese genug Geld haben.

Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und Achtung des Familien- und Privatlebens bei Halbdeutschen nur wenn der Deutsche Vater genug verdient.

Ansonsten ab in die große Warteschleife.

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von roseforest am 18.07.2024 um 23:54:49
Aras bitte nicht falsch verstehen ich finde das auch nicht "gut". Ist aber mE Praxis bei ländern mit unsicheren Urkundenwesen. Wie allermeisten werden halt einfach bezahlen da sie sonst einen unsicheren Prozess haben und dazu noch länger warten werden ..

Ich weiss auch nicht wie das dann mit dem Kindergeld ist weil das nur 6 Monate rückwirkend bezahlt wird. Da sollte er sich zur Sicherheit auch mal schlau machen wenn das ganze jetzt länger dauert. .

Aber vllt klappt es ja und die gängige Praxis dass man es bezahlen muss wird unterbunden.

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 19.07.2024 um 01:21:55
Für das Kindergeld kann man vom Standesamt auch eine Geburtsbescheinigung bekommen.

Ich erinnere mich dunkel, dass wir die Diskussion bezüglich der Rechtsgrundlage für die Kosten schonmal im Forum hatten. Keine Ahnung ob da eine Generalklausel herangezogen wurde.

Gehen wir davon aus, dass die Kostenaufbürdung rechtmäßig wäre, dann muss es doch die Möglichkeit geben auch als derzeit Geringverdiener die Geburt des eigenen Kindes registrieren zu können.

Das ist doch was einen in die Ecke drückt und zum Widerstand gegen diese dann doch willkürlich erscheinande Forderung führt. Hätte man gesagt: "Schauen Sie mal, die Gebührt entsteht und sie können dass dann in Raten zahlen. Sie müssen das mit der Stadtkasse klären."Aber nein. Hier fühlt man sich ähnlich ohnmächtig wie bei Michael Kohlhaas als der Voigt über die bis dahin zollfreie Brücke plötzlich ohne Rechtsgrundlage Wegzoll will und stattdessen einem das Ross wegnimmt um Druck aufzubauen doch den Wegzoll zu zahlen.

Außerdem hast du etwas unbewusst unterschlagen:


Zitat:
Die Botschaft kann jedoch in Amts- oder Rechtshilfe für deutsche Behörden und Gerichte prüfen, ob eine Urkunde formal echt und inhaltlich richtig ist und dadurch den inländischen Stellen eine Entscheidungshilfe geben. Ob eine Überprüfung erforderlich ist, liegt gem. § 438 Abs. 1 ZPO im Ermessen der Behörde oder des Gerichts, wo die Urkunde zu Beweiszwecke verwendet werden soll. Von Privatpersonen kann eine Urkundenüberprüfung nicht veranlasst werden.


Übt denn die Behörde Ermessen aus? Offensichtlich nicht. Sie erwägt nicht mal den Aspekt, dass die ghanaische Geburtsurkunde ggf. garnicht entscheidungsrelevant ist. Denn die Frage die die Behörde aufwirft ist ja nicht ob die Geburtsurkunde echt und inhaltlich korrekt sei, sondern will durch die Hintertür ausforschen ob die ghanaische Mutter nicht schon vorher mit einem anderen Mann verheiratet war. Dabei ist aber die Überprüfung der Geburtsurkunde nicht geeignet, bringt das aber unter dem Vorwand des Formalismus - "Wir brauchen einen Stempel auf der Urkunde, sonst sind wir nicht in der  Lage um die Urkunde als echt festzustellen" - vor.

Warum wird denn überhaupt die Geburtsurkunde vom Standesamt gefordert?

Selbst wenn Mutter und Vater Geschwister oder linear verwandt sind muss ja im Geburtsregister die wahren Eltern angegeben werden. Also greift das Inzestverbot nicht. Es ist ja schon geschehen.

Und nur damit die Sammelakte im Standesamt voll ist und die Standesbeamten voll beschäftigt sind Urkunden abzuheften ist ja auch nicht Sinn und Zweck der Forderung nach den Geburtsurkunden.

Wenn das Kind geboren wird, wird die Geburt des Kindes genauso wie Eheschließungen und Scheidungen in die deutschen Geburtsregistereinträge der Eltern eingetragen. Nur kann das deutsche Standesamt nicht an das Standesamt in Ghana sagen, dass jetzt ein Kind geboren wurde und man dies in den Geburtsregistereintrag der Mutter eintragen solle.

Darum steht ja auch in § 33 PStV


Zitat:
§ 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt
Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1.
bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben,
[...]
3.
ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
4.
bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Die nach Nummer 1 erforderliche Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.


Also fehlen die Registrierungsdaten der Eltern auf der Eheurkunde? Also die Registernummern und -orte der Geburten der Eltern?


https://dserver.bundestag.de/btd/18/091/1809163.pdf


Zitat:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der
Beurkundung der Geburt eines ausländischen Kindes gekommen ist, weil die Identität der Eltern nicht durch geeignete Dokumente nachgewiesen wurde, obwohl
diese aufgrund eines zuverlässigen Urkundenwesens im Herkunftsland der Eltern
beschafft werden könnten. Die in der Vorbemerkung erwähnten Presseinformationen können nicht nachvollzogen werden. Auch bei fehlenden Nachweisen kann die
Geburt des Kindes beurkundet und den Eltern ein beglaubigter Registerausdruck
ausgestellt werden, der für den Bezug öffentlicher Leistungen ausreicht.


Und warum?

https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/dokumente/21536.pdf


Zitat:
Das Amtsgericht geht im Grundsatz auch zu Recht davon aus, dass die Beweiskraft der Personenstandsregister
und -urkunden es verbietet, nicht nachgewiesene Tatsachen als nachgewiesen anzusehen, weil ein Antragsteller sich in einer ggf. unverschuldeten Beweisnot befindet. Dem ist bereits vor der Neuregelung des
Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 durch den so genannten Annäherungsgrundsatz Rechnung getragen
worden. Danach wurden die erwiesenen Tatsachen eingetragen, während hinsichtlich der nicht belegten
Tatsachen die Eigenangaben übernommen und mit einem Zusatz versehen wurden, der die Beweiskraft des
Eintrags entsprechend einschränkte (vgl. Senat, StAZ 2008, S. 287 ff., m. w. N.). Ein solcher Zusatz beinhaltet
kein Werturteil zu Lasten der betroffenen Person (Senat, a. a. O.).

Die Möglichkeit der Beweisnot hat der Verordnungsgeber nunmehr auch der besonderen Regelung für die
Beurkundung von Geburten in § 35 PStV zugrunde gelegt. Wenn dem Standesamt bei der Beurkundung der
Geburt keine geeigneten Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes vorliegen, ist hierüber nach § 35
S. 1 PStV im Geburtseintrag ein erläuternder Zusatz aufzunehmen. Dadurch soll einerseits das Recht auf
zeitnahe Beurkundung der Geburt berücksichtigt werden und andererseits für den Empfänger der Urkunde
erkennbar sein, dass die Angaben zur Person der Eltern nicht auf gesicherten Erkenntnissen beruhen und die
Personenstandsurkunde hinsichtlich dieser Angaben nicht an der hohen Beweiskraft personenstandsrechtlicher
Beurkundungen teilhat (zur Begründung im Gesetzgebungsverfahren BR-Drucksache 713/08, S. 97 f.).


Also wenn man sich sowieso einig ist, dass der Familienname des Vaters als Familienname des Kindes gelten soll und die Mutter und der Vater sich einig über den Kindsnamen sind, dann kann das Kind auch einen Namen kriegen. Dann steht halt bei der Mutter eben der Zusatz, das es keine Nachweise gäbe, und statt der Geburtsurkunde kriegt man einen beglaubigten Registerauszug. Ist doch erstmal egal.

Ist das Kind registriert kann man den Rechtstreit mit dem Standesamt weiter führen, den Zusatz zu streichen. Bspw. mit einem § 49 PStG Verfahren.

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von deerhunter am 19.07.2024 um 15:03:58

Aras schrieb am 18.07.2024 um 22:31:34:
Ohne Anlass wird die ganz große Verschwörung vermutet. Dabei geht es hier um nichts weniger als einen kleinen Deutschen. 


Eben nicht....Deutscher ist das Kind ja erst, wenn die Mutter nicht vorher schon mit einem Ghanaer oder anderem verheiratet ist und wenn es wirklich diese "Passinhaberin" ist...was eben durch eine UP und eine Ledigkeitsüberprüfung geprüft ist!
Erst dann ist ja das Kind Deutscher....

ICh hatte einen ähnlichen Fall aus einem anderen Land mit gleicher Problematik und da stellte sich raus, dass die Frau unter unter gleichem Namen und anderem Geburtsdatum schon verheiratet war in ihrem Heimatland.....damit Kind laut Gesetz kein Deutscher, sonder Kind des "ersten" Mannes. auch die Hochzeit in Dänemark wurde anschließend aberkannt oder ausgesetzt bis zur Scheidung von MAnn1

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 19.07.2024 um 17:26:46
Offen gesagt überzeugt mich das nicht. Da es kein Eheanerkennungsverfahren in Deutschland gibt, gibt es auch kein Eheaberkennungsverfahren oder was weiß ich.


Kraft Gesetzes gelten beide als verheiratet! Dass die Ehefrau vielleicht 1,2, 3 oder hundertmal verheiratet ist, ist egal. Auch für die Abstammungsfrage ist es zweitrangig.
Kraft Gesetzes ist der Ehemann der Vater.
Bis jetzt wurde nicht der Beweis erbracht, dass die Mutter vorher verheiratet war. Und selbst wenn, wird aufgrund von Kindeswohl der letzte Ehemann als Vater angesehen, siehe BGH.

Wenn deine Bekannten sich auf diese "Aussetzung" der Ehe einließen, dann meine ich nicht dass die Betroffenen ihre Interessen nicht wirksam vertreten hätten etc..

Aber Kraft Gesetzes ist dieses Kind Deutscher. Zumal auch "deutsches Blut" in seinen Adern fließt.

Es kommt nicht darauf an, dass das Kind in die vermeintlich "ewigen Stammbücher des deutschen Volkes" durch den Standesbeamten eingetragen worden ist, oder nicht.

Sobald man die Linie vertritt, dass das Standesamt über die Abstammung entscheidet und nicht allein beurkundet, hat man denen den Weg für vermeintlich notwendige UrkundenÜberprüfung geebnet.

Schlussendlich ist aber hier garnicht so dass die Urkunden nicht vorgelegt worden sind, sondern daran dass es vermeintlichen Kosten scheitert. Da darf das Standesamt sich auf eigene Kosten austoben und auf den Paragraphen reiten.

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von roseforest am 21.07.2024 um 18:27:42
@aras also wenn das so wäre könnte man es ja auch isn extrem "spinnen".

Beispiel: die Frau aus ghana heiratet in ihrer Heimat Mann 1.

Mit einer gefälschten GU lässt sie sich einen neuen Pass machen mit anderen Geburtsdatum und heiratet mann 2 online in Utah.

Davon wird nix erwähnt also heiratet sie Mann 3 in Dänemark.
.
Jetzt reist sie nach in ihrer Heimat zum Urlaub und wird von Mann 1 schwanger. Er denkt natürlich zu Recht alles kein Problem wir sind ja verheiratet.

Nach Deiner Logik wäre Mann 3 aber der Vater wenn das Kind dann hier in D geboren wird?!.

Genau sowas würde eben bei einer Urkundenprüfung auffliegen und man würde feststellen Mann Nr 1 ist rechtlich der Vater somit das Kind nicht deutsch .

Jetzt kann man natürlich sagen warum stellt sich Deutschland so an . Andere länder wie dänemark sehen das ja auch chilliger.

Man kann es aber auch so sehen dass man froh sein kann dass wenn D es geprüft hat dass alles seine Richtigkeit hat..

Edit: OK das Kind hätte wohl selbst dann die D Staatsangehörigkeit wegen Geburtsort Prinzip.. aber hier geht es ja um die GU dass der richtige Vater eingetragen werden muss

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 22.07.2024 um 01:29:54
Wir könnten auch folgendes Szenario spinnen:

Frau G heiratet in Dänemark Person A. Frau gebiert ein Kind. Urkundenüberprüfung erfolgt, prima in Ghana gilt Frau G als ledig. Kind wird als eheliches Kind aus der Beziehung der Frau G mit Person A anerkannt.
Nach 3 Jahren möchte Frau G in ihre Heimat, fliegt aber ohne Kind und Kegel nach Ghana. Frau G heiratet jetzt aus unerfindlichen Gründen einfach nochmal. Denn in Ghana weiß man nix von der Eheschließung in Dänemark. Nun ist sie verheiratet, die pöse Bigamistin, und wird durch göttliche Fügung mit ihrem zweiten Kind schwanger.

Fall A: Sie gebiert das Kind in Ghana. Der Mann in Ghana gilt als Ehemann. Das Kind rein ghanaisch.
Fall B: Sie gebiert das Kind in Deutschland. Der Mann aus Deutschland gilt als Ehemann. Das Kind ist also deutsch?!

Aber menno. Das kann doch nicht sein!!! Und nun kommt so ein komisches Ergebnis zustande. Nochmal den Vertrauensanwalt schicken? Geht nicht, weil die Geburtsurkunde wurde ja schon geprüft?! Oder sollen alle ausländischen Mütter bei jeder Geburt eines Kindes einen Nachweis bringen, dass diese nicht  in einem der 193 Staaten der UN verheiratet sind? Denn Deutschland muss hier das ganz genau prüfen :D.

Also wer ist jetzt der Vater?

Also hier gehts nicht darum wie ein Roboter an irgendwelchen Formalismen festzuhalten. Und solche Fälle wie diese die du beschreibst oder ich beschreibe mag es wohl auch geben.

Aber an diese total verdrehten Fälle müssen wir uns jetzt nicht abarbeiten.

Und nochmal: Wo steht dass eine frühere Eheschließung vorzugswürdiger sei als eine spätere? Beide Ehen wirken gleichzeitig und gleichwertig.

Wir dürfen jetzt das auch nicht an patriarchaischen Maßstäben messen oder schauen wie das vielleicht in den matriarchaischen Gesellschaften mit Vielmännerei in irgendwelchen thibetischen Bergdörfern gelöst wird.

Es geht hier um das Kinderwohl. Das Kind hat zum Ehemann eine soziofamiliäre Beziehung und erkennt diesen als Vater an. Auch der Ehemann erkennt das Kind als seines an. Es sollte nichtmal nowendig sein die biologische Abstammung nachzuweisen. Und da sagt der BGH in solchen Fällen, salopp formuliert: Das was vernünftig ist und das Kind dem richtigen Vater zuordnet muss angestrebt werden.


Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von lottchen am 22.07.2024 um 09:20:31

Aras schrieb am 22.07.2024 um 01:29:54:
Wo steht dass eine frühere Eheschließung vorzugswürdiger sei als eine spätere? Beide Ehen wirken gleichzeitig und gleichwertig. 

Wo es steht weiß ich nicht (in Deutschland im Personenstandsrechtsgesetz nehme ich an - ich schaue nicht nach). Ich bin aber erstaunt, dass Du diese These überhaupt aufstellst. Wenn in dem Rechtskreis in dem was geklärt werden muss eine Mehrfachehe nicht erlaubt dann müssen doch alle weiteren Ehen nach der ersten null und nichtig sein. Wie soll es denn sonst korrekt sein? Jeder sucht sich aus, welche Ehe ihm/ihr nun gerade passt?

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von reinhard am 22.07.2024 um 11:34:15
### Moderation ###
Besser wäre, wenn Ihr Euch auf die Fragen des Themenstarters konzentiert. Für alle anderen Themen bitte einen eigenen Strang eröffnen!
### Moderation ###

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 23.07.2024 um 00:18:30
@lottchen
Eine weitere Eheschließung führt nicht zur Nichtigkeit von Vorehen. Wo kämen wir da hin? Steine statt Brot für die Erstfrau?

Das Problem muss lebensnah betrachtet werden. Wenn der Ehemann bezeugt dass er eben die 10 Monate vor der Geburt mit der Ehefrau verbracht hat, und er die Vaterfigur des Kindes ist, dann verbittet sich das Argument, dass eine etwaige Vorehe bestünde. Eben weil das Kindeswohl im Vordergrund steht.

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Mox1299 am 25.07.2024 um 21:22:42
Here is an update on the issue:

1. The Standesamt has refused to issue us an Ausdruck aus dem Geburtenregister saying that our son is not even recorded in the register.
2. We have gotten a Vaterschaftanerkennung from the Jugendamt. They had no problem issuing it to us, and on it, since we are not recorded in the German marriage register, we we listed as single. Which is no problem at all, because we have no strong desire to be recorded in the register. However the Standesamt has also refused the Vaterschaftanerkennung.
3. Everything that is being asked for is a procedure to record our marriage in the German registry. But we don’t want to do that right now, since our marriage is already valid. If I’m not wrong, the law doesn’t say we MUST register in the registry, it says we CAN.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html#BJNR012210007BJNG000800000
§ 34 Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

(1) Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden;

But this is not what we’ve asked for, what we’ve asked for is to register the birth or our child. Hence, if we’re seen as unmarried because we’re not in the marriage register, then it means we’re seen as single, then a Vaterschaftanerkennung should suffice.
4. The law also doesn’t specify that they want a German marriage certificate when registering the child, they only say marriage certificate which we provided.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html

§ 33 Nachweise bei Anzeige der Geburt
Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1.
bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister sowie ihre Geburtsurkunden, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt der Eltern nicht aus der Eheurkunde ergeben,
2.
bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen,

So by all accounts, we have satisfied the requirements for the birth certificate, and we have not asked that our marriage be entered into the register, the application is for a birth certificate. Are we wrong in this regard? Who can we send our claims to?

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von Aras am 25.07.2024 um 22:52:15
Regarding 1.
"Ausdruck aus dem Geburtsregister" does not exist. It is a "Auszug aus dem Geburtsregister", which is basically a copy of the original registration entry. Of course/ they will not give you a copy, if your child is not registered. What you need is a "Geburtsbescheinigung", which proofs that a child was born, but that there are lacking vital records information, so they can not provide a certificate.

Regarding 4.
Actually no. Registrierungsdaten der Geburt are defined in § 21 Abs. 3 PStG or § 59 Abs. 1 PStG.


Zitat:
(1) Im Geburtenregister werden beurkundet
1.
die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
2.
Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt,
3.
das Geschlecht des Kindes,
4.
die Vornamen und die Familiennamen der Eltern, ihr Geschlecht.


Still wondering where on my german birth certificate I find the time of my birth, as it is actually always missing. :D

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You can argue what you want. A Standesbeamter can only be ordered to do something by the Amtsgericht via court order, § 2 Abs. 2 PStG and § 49 Abs. 1 PStG. Either pay up the 600 € or sue them e.g. with § 49 Abs. 1 PStG.


Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von roseforest am 25.07.2024 um 23:33:42
Für mich hört sich das weiterhin eben nach gängiger Praxis an. Auch wenn Aras das anders sieht aber ist ja in Ordnung :).

Wenn man es pragmatisch lösen will so wie es wahrscheinlich auch 99 Prozent der Leute in dieser Konstellation machen würde ich einfach die 600 Euro zahlen und sich ärgern dass man es nicht vorher schon gemacht hat z.b. vor der Geburt. Man hätte die UP ja anleiern können indem man die Ehe in D eintragen lassen will.

So kann man ja mit dem Baby ja nichtmal ins EU Ausland reisen da es keinen Pass / Perso hat..

Titel: Re: Standesamt refusing my son a birth certificate unless I pay 600€
Beitrag von AntonBerlin am 13.08.2024 um 18:39:35
Wenn ich im Faden nichts verpasst habe, dann werde ihr jetzt von deutschen Behörden als Ledig geführt. Damit hängt dein Aufenthaltstitel am Studium und ggf. später eine Erwerbstätigkeit. Da sowohl die wirksame Eheschließung nicht nachgewiesen wurde, als auch eine Vaterschaftsanerkennung abgelehnt wurde, hängt der Aufenthaltstitel des Kindes an der Mutter. Die Staatsangehörigkeit ist dann natürlich auch Ghanaisch. Ich würde es für essentiell halten, dass ihr die Frage der wirksamen Eheschließung durch eine Urkundenüberprüfung beantworten zu lasst. Sonst kann das ganz schnell ein unschönes Ende für die Familie nehmen.

Das Standesamt hat Zweifel am Personenstand. Darum kann es keinen Vater eintragen. Gemäß § 1592 BGB kann nur ein Vater zugewiesen werden. Das wäre der Mann aus erster Ehe. Auf die biologische Abstammung kommt es nicht an. Es ist dann auch unerheblich, dass bei einer Mehrehe zwar eine fehlerhafte, aber wirksame Ehe vorliegt. Der zweite Mann würde trotzdem nicht Vater werden. Er kann dann natürlich auch nicht die Staatsangehörigkeit an des Kind weitergeben.
https://www.bundestag.de/resource/blob/585678/34e06f29abb83eb4f3ecec7f13507408/WD-7-146-18-pdf-data.pdf

Nach meinem Verständnis kann die Apostille nur die Echtheit der Urkunde bestätigen. Und grundsätzlich geht man dann auch von der inhaltlichen Richtigkeit aus. Wenn man sich dann aber ansieht, dass im dänischen Standesamt keine ausreichende Prüfung des Auslandsbezug stattfindet, dann kann gem. § 438 ZPO die ausländische Urkunde auch angezweifelt werden. Ich habe es mir gerade angesehen. Man kann in Dänemark mit einer erweiterten Meldebescheinigung heiraten. Das ist selbstverständlich kein Nachweis des Personenstands.

Meine Empfehlung wäre deswegen die 600€ zu zahlen, nach Überprüfung den Nachweis einer wirksamen Ehe ohne Einschränkungen zu haben und das Thema ist erledigt. Es schadet dann auch nicht die dänische Ehe in Deutschland registrieren zu lassen und eine ordentliche deutsche Urkunde zu bekommen.

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