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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Ausreisesperre möglich?
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Beitrag begonnen von traute am 14.07.2024 um 16:15:19

Titel: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von traute am 14.07.2024 um 16:15:19
Es gibt folgendes Problem:
Familienzusammenführung nach 10 Jahren mit Frau + 3 Kinder endlich geglückt. Hier angekommen will die Frau sich aber scheiden lassen. Sie leben jetzt 1J. getrennt. 4. Kind hier geboren. Jetzt will die Mutter ihre 17jährige Tochter in Äthiopien verheiraten, mit den Kindern dorthin reisen und vermutlich das Baby dort bei Verwandeten lassen. Vater möchte das verhindern. Kann er eine Ausreisesperre bei der ABH beantragen? Beide Eltern haben das Sorgerecht.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Aras am 14.07.2024 um 16:36:28

traute schrieb am 14.07.2024 um 16:15:19:
Jetzt will die Mutter ihre 17jährige Tochter in Äthiopien verheiraten,


Reden wir von Zwangsheirat?


Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von traute am 14.07.2024 um 16:42:08
Das Mädchen will wohl und dann den Ehemann nach DE holen. Ihr Vater will aber nicht, dass sie heiratet, Mutter will, dass sie heiratet. Insofern dürfte das nur eine "bedingte" Verheiratung sein. Sie ist ja auch bald 18. Das ist das eine Problem.

Das andere ist, sie will das Baby bei Verwandten in Eritrea aufwachsen lassen und dem Vater komplett entziehen. (die Verwandten holen das Kind dann in Äthiopien ab)

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Aras am 14.07.2024 um 16:56:43
Kann trotzdem nicht im Sinne des Kindeswohls sein. Ich vermute aber, dass so ein Eingriff nicht einfach exekutiv (also durch das Ordnungsamt oder die Polizei) angeordnet werden kann. Vermutlich ist die Familiengerichtsabteilung des örtlichen Amtsgerichts dafür zuständig.

Eine kurze google Suche deutet auch darauf hin.
https://www.fv-adk.de/olg-frankfurt-1-uf-50-18-erlass-eines-ausreiseverbots-gegen-sorgeberechtigten-elternteil-im-wege-einstweiliger-anordnung/

https://openjur.de/u/2188120.html

Also bei der Tochter die 17 Jahre alt ist, kann die ja auch vertröstet werden auf die Volljährigkeit zu warten. Denn im deutschen Rechtskreis ist eine Eheschließung vor der Volljährigkeit aus Kindeswohlgründen nicht möglich. Nach der Volljährigkeit greift das Sorgerecht nicht. Zudem gilt dann auch Artikel 2 Abs 2 des 4. ZP zur EMRK, dass eine grundsätzliche Ausreisefreiheit garantiert und auch von Deutschland ratifiziert wurde.

Beim Kleinkind greift das Sorgerecht natürlich. Und im Sorgerecht ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder enthalten. Und da muss man nicht warten bis das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vaters verletzt wurde. Da kann man beim Familiengericht entsprechend einstweilige Anordnung zum Wohle des Kindes beantragen.

Aber wie immer: Ohne Gewähr.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von traute am 14.07.2024 um 17:59:30
Danke, Aras!

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von lottchen am 14.07.2024 um 21:08:55
Der Mann ist deutsch? Die Kinder sind auch deutsch? Oder nur das vierte Kind? Oder keins?

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Petersburger am 15.07.2024 um 03:05:06

lottchen schrieb am 14.07.2024 um 21:08:55:
Der Mann ist deutsch? Die Kinder sind auch deutsch? Oder nur das vierte Kind? Oder keins? 

Familienrecht ist ja nicht Kerngegenstand dieses Forums.

Soweit ich jedoch weiß, gilt für in Deutschland lebende Kinder deutsches Recht. Einschließlich aller Unterkategorien elterlicher Rechte.

Wenn nun auch noch beide Eltern in Deutschland leben, was soll dann diese Fragen?


Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von traute am 15.07.2024 um 06:47:30

lottchen schrieb am 14.07.2024 um 21:08:55:
Der Mann ist deutsch? Die Kinder sind auch deutsch? Oder nur das vierte Kind? Oder keins? 


Nein, alle sind Eritreer. Frau und Kinder kamen im Rahmen von Familienzusammenführung vor 2 Jahren nach DE. Mann lebt hier seit 10 Jahren.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von lottchen am 15.07.2024 um 09:19:41
Ich frage mich ob die Frau nach der Trennung überhaupt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in D hat. Und das hat sie wohl nicht (da keine 3 Jahre hier die Ehe gelebt wurde). Hier bleiben darf sie wohl nur wegen der Kinder (Kindswohl). Wenn sie eins der Kinder ins Ausland verbringt ändert das dann offenbar auch nichts an ihrem Status.

Wegen des kleinen Kindes: Man könnte die Grenzpolizei informieren, das gemeisames Sorgerecht vorliegt und der Vater der Ausreise nicht zustimmt. Ob dafür unbedingt ein Gerichtsurteil vorliegen muss weiß ich nicht. 


traute schrieb am 14.07.2024 um 16:42:08:
Das Mädchen will wohl und dann den Ehemann nach DE holen. 
Der Ehemann will dann ein Visum zur FZF beantragen? Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt? Das ist geklärt?






Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Aras am 15.07.2024 um 09:32:23
Wollen wir uns jetzt den Kopf über die Möglichkeiten der Migration des möglichen Schwiegersohns zerbrechen?

Wenn ich es richtig verstanden habe ist es so:
Die Bundespolizei kann die Ausreise nur verhindern, wenn der der Ausreise widersprechende Sorgeberechtigte mit dabei ist und es der Bundespolizei sagen kann.
Die Grenzsperre führt aber dazu dass bei einer möglichen Ausreise, egal über welche Grenzstation, dies hinterlegt ist. D.h. die Mutter könnte nicht mit den Kindern ausreisen.

Und die Grenzsperre wird wie alle Fragen des Sorgerechts beim Familiengericht geklärt.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von lottchen am 15.07.2024 um 09:50:17

Aras schrieb am 15.07.2024 um 09:32:23:
Die Bundespolizei kann die Ausreise nur verhindern, wenn der der Ausreise widersprechende Sorgeberechtigte mit dabei ist und es der Bundespolizei sagen kann.

Nein. Sonst würde keine einzige Kindesentführung verhindert werden können. Denn selbstverständlich ist derjenige Elternteil, der die Ausreise nicht wünscht, nie dabei.

Zum Thema "Kindesentführung verhindern wie" gibt es genug Material im www. Hat der Vater hier in dem Fall auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Aras am 15.07.2024 um 11:06:48

lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:50:17:
Nein. Sonst würde keine einzige Kindesentführung verhindert werden können. Denn selbstverständlich ist derjenige Elternteil, der die Ausreise nicht wünscht, nie dabei.

Aus dem Kontext meines Beitrags wird aber hoffentlich klar, dass es bei dem Satz darum geht, dass die Bundespolizei aus eigener Machtvollkommenheit nur bei problematischen Fällen die Ausreise verzögern oder verhindern kann, also wo eben beide Sorgeberechtigte vor Ort sind oder die Bundespolizei sonstwie darüber informiert wurde.

Man muss für die Grenz-Sperre eine einstweilige Anordnung beim Familiengericht beantragen. Wenn dann die Bundespolizei den Reisepass der Kinder scannt, dann poppt bei denen auch aufm Bildschirm die Info auf, dass eine Grenzsperre vorliegt und die Ausreise wird verweigert.


Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von traute am 15.07.2024 um 12:24:57

lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:19:41:
Ich frage mich ob die Frau nach der Trennung überhaupt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in D hat. Und das hat sie wohl nicht (da keine 3 Jahre hier die Ehe gelebt wurde). Hier bleiben darf sie wohl nur wegen der Kinder (Kindswohl). 


Ich vermute das auch so.
lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:19:41:
Ich frage mich ob die Frau nach der Trennung überhaupt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in D hat. Und das hat sie wohl nicht (da keine 3 Jahre hier die Ehe gelebt wurde). Hier bleiben darf sie wohl nur wegen der Kinder (Kindswohl). Wenn sie eins der Kinder ins Ausland verbringt ändert das dann offenbar auch nichts an ihrem Status.


Vermutlich ist das so.


lottchen schrieb am 15.07.2024 um 09:19:41:
Der Ehemann will dann ein Visum zur FZF beantragen? Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt? Das ist geklärt?


nein, das scheint niocht geklärt zu sein. Der Vater ist mit der Eheschließung nicht einverstanden.

Er hat erst gestern von den Kindern erfahren, dass der Flug am kommenden Samstag stattfindet. Vorbereitungen zur Hochzeit in Äthiopien sind in vollem Gange.

Da alles sehr kurzfristig ist, kein Anwalt so schnell für das Familiengericht zu finden ist, schicke ich den Vater zur Polizei. Dort kann er die Geschichte erzählen, und evtl. kann von dort ja eine Ausreisesperre verfügt werden.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Aras am 15.07.2024 um 12:31:26
Polizei wird ihm nicht so schnell helfen können.

Er soll zum Amtsgericht in die Rechtsantragsstelle gehen und den Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Ggf. auch Prozesskostenhilfe beantragen. Er soll dann zur Geschäftstelle gehen und sagen, dass die am Samstag fliegen werden.

Er sollte auch Beweise haben.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von lottchen am 15.07.2024 um 12:35:51

traute schrieb am 15.07.2024 um 12:24:57:
Der Vater ist mit der Eheschließung nicht einverstanden.

Wann wird die Tochter 18? Die Frage ist doch ob es Sinn macht, sich gegen diese Hochzeit zu sperren. In spätestens 1 Jahr kann das Mädel doch ohnehin machen, was sie will. Und da sie diese Hochzeit offenbar will...

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Petersburger am 15.07.2024 um 13:37:02
Was hatte der TS eigentlich gefragt?

Ach so:

traute schrieb am 14.07.2024 um 16:15:19:
Kann er eine Ausreisesperre bei der ABH beantragen? Beide Eltern haben das Sorgerecht.


Ist es denkbar, dass ein Fragesteller [nur] seine Fragen beantwortet haben will und nicht mit einem Strauß Zusatzfragen, Vermutungen und weiterführenden Gedanken versehen werden möchte?

Für mich persönlich ist es ein gewaltiger Unterschied, wie auf (m)eine Frage reagiert wird.
Bekomme ich eine Antwort und ggf. einen zurückhaltenden Hinweis darauf, dass im Zusammenhang meiner Frage noch Wichtiges lauert, das ich möglicherweise nicht auf dem Schirm habe - Danke für die Antwort und Dank auch für den Hinweis.
Ich kann ja nachfragen, falls ich aufgrund des Hinweises mehr Info haben möchte. Wenn ich das möchte, ist mir natürlich auch klar, dass ich ggf. mehr Information liefern muss.

Werde ich dagegen nach - oder noch schlimmer: ohne - Antwort auf meine Frage mit Gegenfragen durchlöchert, setze ich meist sofort ein Stoppzeichen.

Diese Art mag an meinem hohen Alter ;D liegen, bisher habe ich jedoch noch kein Zeichen bekommen, dass ich damit völlig falsch liege.


Irgendwie hatte ich das Gefühl, das mal aufschreiben zu müssen ...

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von Puncherfaust am 15.07.2024 um 13:59:04

Petersburger schrieb am 15.07.2024 um 13:37:02:
Was hatte der TS eigentlich gefragt?

Ach so:

Ist es denkbar, dass ein Fragesteller [nur] seine Fragen beantwortet haben will und nicht mit einem Strauß Zusatzfragen, Vermutungen und weiterführenden Gedanken versehen werden möchte?

Für mich persönlich ist es ein gewaltiger Unterschied, wie auf (m)eine Frage reagiert wird.
Bekomme ich eine Antwort und ggf. einen zurückhaltenden Hinweis darauf, dass im Zusammenhang meiner Frage noch Wichtiges lauert, das ich möglicherweise nicht auf dem Schirm habe - Danke für die Antwort und Dank auch für den Hinweis.
Ich kann ja nachfragen, falls ich aufgrund des Hinweises mehr Info haben möchte. Wenn ich das möchte, ist mir natürlich auch klar, dass ich ggf. mehr Information liefern muss.

Werde ich dagegen nach - oder noch schlimmer: ohne - Antwort auf meine Frage mit Gegenfragen durchlöchert, setze ich meist sofort ein Stoppzeichen.

Diese Art mag an meinem hohen Alter ;D liegen, bisher habe ich jedoch noch kein Zeichen bekommen, dass ich damit völlig falsch liege.


Irgendwie hatte ich das Gefühl, das mal aufschreiben zu müssen ...


Und um die Frage dann mal zu beantworten: Beantragen kann er es. Aber die ABH kann und wird keine Ausreisesperre erlassen.

e: und dann sind die Folgefragen halt schon irgendwie berechtigt. Denn dem TE ging es ja vermutlich nicht darum, die Zuständigkeiten und Befugnisse der Ausländerbehörde zu ergründen, sondern darum, wie das vorliegende familieninterne Problem zu lösen ist.

Wurde ihm aber inzwischen auch beantwortet.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von lottchen am 15.07.2024 um 14:50:44

Petersburger schrieb am 15.07.2024 um 13:37:02:
Ist es denkbar, dass ein Fragesteller [nur] seine Fragen beantwortet haben will und nicht mit einem Strauß Zusatzfragen, Vermutungen und weiterführenden Gedanken versehen werden möchte?


@Petersburger:
Das ist denkbar. Es ist sogar denkbar dass der TE das äußern würde wenn es so wäre. Scheint mir aber in dem Fall nicht so zu sein, da der TE sich zu dem "Strauß Zusatzfragen, Vermutungen und weiterführenden Gedanken" auch äußert.
Im Übrigen habe ich mir mal Deine 2 Beiträge in diesem Thread durchgelesen und kann darin auch keinerlei Antworten auf die Ausgangsfrage erkennen. Obwohl ich sonst sehr gern Deine Antworten lese und ich sie für (meistens) zutreffend halte.

Titel: Re: Ausreisesperre möglich?
Beitrag von traute am 15.07.2024 um 16:15:49

Puncherfaust schrieb am 15.07.2024 um 13:59:04:
e: und dann sind die Folgefragen halt schon irgendwie berechtigt. Denn dem TE ging es ja vermutlich nicht darum, die Zuständigkeiten und Befugnisse der Ausländerbehörde zu ergründen, sondern darum, wie das vorliegende familieninterne Problem zu lösen ist.


So ist es. Die Fragen wurden vom Betroffenen an mich heraungetragen. Und wenn jetzt wieder die Aufforderung kommt, er solle sich selber im Forum anmelden, muß ich sagen, dass er das aufgrund fehlender PC und Sprachkentnissen nicht kann.

Meine Fragen sind beantwortet. Es gibt natürlich Migrationsberatung, jedoch keine Termine.
Vielen Dank für die Hinweise.

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