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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Nachweis ausreichende Altersvorsorge
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Beitrag begonnen von Peruz am 09.07.2024 um 22:59:50

Titel: Nachweis ausreichende Altersvorsorge
Beitrag von Peruz am 09.07.2024 um 22:59:50
Hallo Ihr Lieben,
für meine Ehefrau haben wir den Antrag zur Einbürgerung im Mai gestellt. Sie ist seit April 2021 in Deutschland und erst seit Anfang des Jahres bei mir in der Praxis sozialpflichtig arbeitend. Nun haben wir Ende letzte Woche einen Brief vom Amt bekommen und sollen den Nachweisausreichende Altersvorsorge(mindestens 36 Monaten wie z.B Rentenversicherungsverlauf, Lebensversicherung usw) vorzeigen. Problem ist nur dass meine Frau erst seit Anfang des Jahres RV pflichtig arbeitet. Ich habe jedoch Mitte letzten Jahres eine private Altersvorsorge für sie abgeschlossen.
Wäre das noch ausreichen? Wie können wir am besten vorgehen?
Den Brief habe ich beigefügt.

Vielen Dank

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Titel: Re: Nachweis ausreichende Altersvorsorge
Beitrag von Aras am 09.07.2024 um 23:56:09
Und du selber hast keine Altersvorsorge?

Titel: Re: Nachweis ausreichende Altersvorsorge
Beitrag von Peruz am 10.07.2024 um 06:15:16

Aras schrieb am 09.07.2024 um 23:56:09:
Und du selber hast keine Altersvorsorge?


Die habe ich natürlich. Darf ich meine auch miteinreichen ?

Titel: Re: Nachweis ausreichende Altersvorsorge
Beitrag von reinhard am 10.07.2024 um 11:42:06
Ja, bei einem Ehepaar ist es egal,  wer den Anspruch hat – Hauptsache die Altersvorsorge ist da.

Titel: Re: Nachweis ausreichende Altersvorsorge
Beitrag von Peruz am 11.07.2024 um 06:48:04

reinhard schrieb am 10.07.2024 um 11:42:06:
Ja, bei einem Ehepaar ist es egal,  wer den Anspruch hat – Hauptsache die Altersvorsorge ist da.


Vielen Dank.

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