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Beitrag begonnen von Milchkaffee1137 am 06.07.2024 um 11:54:36

Titel: Arbeitgeberbindung gemäß §9 BeschV streichen lassen
Beitrag von Milchkaffee1137 am 06.07.2024 um 11:54:36
Hallo liebe Schwarmintelligenz,

Ich möchte die Arbeitgeberbindung auf meinem Zusatzblatt gemäß §9 BeschV Absatz 1 Nummer 2 streichen lassen, sodass ich ohne Zustimmung der BA jede Beschäftigung aufnehmen kann. (''Beschäftigung gestattet'')

§9 BeschV Absatz 1 Nummer 2 sagt folgendes:

'' Keiner Zustimmung bedarf die Ausübung einer Beschäftigung bei Ausländerinnen und Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich seit drei Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhalten''

Ich besitze aktuell seit fast 2 Jahren einen Aufenthaltstitel nach 18a und übe damit rechtmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.

Ich lebe allerdings schon seit mehr als 10 Jahren in Deutschland (rechtmäßiger, unnuterbrochener Aufenthalt seit Mitte 2014).

Ich hatte zunächst einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Studienbewerbung, danach fast 5 Jahre einen Aufenthaltstitel nach 16b (Studium). Leider habe ich mein Studium nicht erfolgreich abschließen können und habe danach stattdessen eine inländische Berufsausbildung erfolgreich absolviert und besaß somit 3 Jahre lang einen Aufenthaltstitel nach 16a. Nun arbeite ich in einer qualifizierten Beschäftigung und besitze seit fast 2 Jahren einen Aufenthaltstitel nach 18a.

Also, kurz zusammengefasst:

1) Die ersten paar Monate: Aufenthaltstitel zum Zweck der Studienbewerbung
2) Die nächsten circa 5 Jahre: Aufenthaltstitel nach 16b (Studium habe ich leider nicht abschließen können)
3) Die nächsten 3 Jahre: Aufenthaltstitel nach 16a (Berufsausbildung habe ich in Deutschland erfolgreich absolviert).
4) Aktuell besitze ich seit fast 2 Jahren: Aufenthaltstitel nach 18a und übe damit rechtmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.

Gemäß §9 BeschV Absatz 1 Nummer 2 sollte es eigentlich machbar sein, dass die Arbeitgeberbindung auf meinem Zusatzblatt gestrichen wird, da ich seit mehr als 10 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland lebe, richtig? Selbst wenn die Aufenthaltszeiten gemäß §16 nur zur Hälfte und bis maximal 2 Jahre angerechnet werden dürfen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus bzw. welche Unterlagen wären hierfür notwendig? Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.

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