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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Bereits deutsche Staatangehörigkeit - alte Staatangehörigkeit wieder möglich?
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Beitrag begonnen von Mter1001 am 27.06.2024 um 13:27:50

Titel: Bereits deutsche Staatangehörigkeit - alte Staatangehörigkeit wieder möglich?
Beitrag von Mter1001 am 27.06.2024 um 13:27:50
Liebe Forum-Mitglieder,

bekanntlich ist doppelte Staatangehörigkeit ab heute per Gesetz möglich.

Ich habe damals meine alte aufgegeben, um die deutsche Staatangehörigkeit anzunehmen. Nun ist per Gesetz die doppelte zugelassen.
Das bedeutet, dass ich jetzt die Staatbürgerschaft meiner alten Heimat beantragen/annehmen kann, ohne etwas widerrechtliches zu tun, richtig? Oder gilt dies nur für Menschen, die die deutsche beantragen?

Am Rande noch eine Frage... Es wird spekuliert, dass die Union das Gesetz rückgängig machen wird. Wenn ich jetzt die zweite Staatbürgerschaft hätte, bevor das Gesetz geändert wird, muss ich später keine von den beiden wieder aufgeben, wenn doppelte Staatbürgerschaft nicht erlaubt sein wird, richtig?

Vielen Dank
VG

Titel: Re: Bereits deutsche Staatangehörigkeit - alte Staatangehörigkeit wieder möglich?
Beitrag von reinhard am 27.06.2024 um 13:31:55
Ja, Du kannst jetzt weitere Staatsangehörigkeiten beantragen, ohne dass Deutschland das interessiert.

Wie ein neues Gesetz in sechs oder acht Jahren aussehen könnte oder würde, wissen wir nicht. Am besten stellst Du die Fragen nach einer Gesetzesänderung in der Zukunft, wenn Bundestag und Bundesrat abgestimmt haben.

Titel: Re: Bereits deutsche Staatangehörigkeit - alte Staatangehörigkeit wieder möglich?
Beitrag von Aras am 27.06.2024 um 13:41:11

Mter1001 schrieb am 27.06.2024 um 13:27:50:
Das bedeutet, dass ich jetzt die Staatbürgerschaft meiner alten Heimat beantragen/annehmen kann, ohne etwas widerrechtliches zu tun, richtig? Oder gilt dies nur für Menschen, die die deutsche beantragen?

Die Beibehaltungsgenehmigung ist abgeschafft. Somit kannst du jede andere Staatsangehörigkeit annehmen. Du solltest nur entsprechend im Melderegister ändern, wenn du die ausländische Staatsangehörigkeit erwirst.


Mter1001 schrieb am 27.06.2024 um 13:27:50:
Am Rande noch eine Frage... Es wird spekuliert, dass die Union das Gesetz rückgängig machen wird. Wenn ich jetzt die zweite Staatbürgerschaft hätte, bevor das Gesetz geändert wird, muss ich später keine von den beiden wieder aufgeben, wenn doppelte Staatbürgerschaft nicht erlaubt sein wird, richtig?

Ich finde diese ganzen Spekulationen sehr merkbefreit.

Das Gesetz könnte man wohl politisch erst nach der Wahl in September 2025 ändern. Und selbst wenn könntest du deine deutsche und deine ausländische Staatsangehörigkeit behalten.

Und selbst die braune AfD ist für die doppelte Staatsangehörigkeit, weil sie dann spekuliert, dass man dann die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen könnte, weil man dann nicht staatenlos wird, Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG, obwohl es grundsätzlich nicht möglich ist, die Staatsangehörigkeit willkürlich zu entziehen, Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG.

Also alles nur hirnlose Spekulationen.

Mach dir Gedanken wenn es soweit kommen sollte und nicht jetzt.

Titel: Re: Bereits deutsche Staatangehörigkeit - alte Staatangehörigkeit wieder möglich?
Beitrag von Puncherfaust am 27.06.2024 um 13:46:13

Mter1001 schrieb am 27.06.2024 um 13:27:50:
Am Rande noch eine Frage... Es wird spekuliert, dass die Union das Gesetz rückgängig machen wird. Wenn ich jetzt die zweite Staatbürgerschaft hätte, bevor das Gesetz geändert wird, muss ich später keine von den beiden wieder aufgeben, wenn doppelte Staatbürgerschaft nicht erlaubt sein wird, richtig?


Weder weiß hier jemand ob die CDU wieder an die Macht kommt, noch ob sie es wirklich wieder rückgängig machen würde und das nicht einfach nur billiger Stimmenfang ist und wissen wie das Gesetz in dem Fall dann aussehen würde, weiß auch niemand.

Mit der aktuellen Rechtslage kannst du aus Sicht der BRD so viele Staatsangehörigkeiten haben wie du willst.

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