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Beitrag begonnen von schlagsahne am 25.06.2024 um 15:40:02

Titel: Erstantrag_Aufenthaltserlaubnis mit befristetem Mietvertrag
Beitrag von schlagsahne am 25.06.2024 um 15:40:02
Hallo liebes Forum,

Bei erstmaligen Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird unter anderem auch ein Mietvertrag verlangt als Beweis zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Nun ist es so, dass man da als Neuankömmling eher keine Chance hat auf einen unbefristeten Mietvertrag. Kann bei einem Erstantrag ein befristeter Mietvertrag Probleme verursachen? Wie ist da vorzugehen? Zumal man weiss, dass der Prozess sich wahrscheinlich länger hinziehen wird als der eingereichte Mietvertrag selber noch gültig ist (Kann schon vorkommen denke ich).

Wenn schon dabei, noch eine Frage:

Wenn man während der Bearbeitung des Antrags aus diversen Gründen in eine andere Stadt umziehen muss, wie sieht es dann aus? Beginnt der ganze Prozess von vornherein? Die Akten werden ja übermittelt aber was ist wenn es noch keine Entscheidung getroffen wurde über den Aufenthaltszustand?

Vielen Dank mehrmals im Voraus







Titel: Re: Erstantrag_Aufenthaltserlaubnis mit befristetem Mietvertrag
Beitrag von Puncherfaust am 25.06.2024 um 16:27:08
Ich sehe da kein Problem. Der Lebensunterhalt muss zum Zeitpunkt der Erteilung gesichert sein. Wenn man die AE nur bis zum Ende des Mietvertrages erteilen würde, müsste man im Umkehrschluss bei befristeten Arbeitsverträgen genauso vorgehen. Das wird nach meiner Kenntnis aber von Ausländerbehörden nicht so praktiziert.

Sobald man umzieht und ummeldet ist die alte Behörde nicht mehr zuständig, trifft also keine Entscheidung. Wenns unglücklich läuft kann es natürlich passieren, dass die alte Behörde in 3 Tagen entschieden hätte und es durch den Umzug doch noch 3 Monate dauert. Wenn einem rechtzeitige Entscheidungen wichtig sind ist man da leider gezwungen das AE-Ablaufdatum zu beachten und Dinge wie Umzüge drum herum zu planen. 

Titel: Re: Erstantrag_Aufenthaltserlaubnis mit befristetem Mietvertrag
Beitrag von Aras am 25.06.2024 um 21:39:14
Wichtig ist, dass nicht Obdachlosigkeit droht. Also wenn man gar keinen Mietvertrag oder Wohneigentum nachweisen kann.

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