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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
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Beitrag begonnen von CommonGuy am 24.06.2024 um 15:18:23

Titel: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 15:18:23
Hallo zusammen,

ich benötige dringend die deutsche Staatsbürgerschaft, um ab xx.xx.2024 eine neue Stelle anzutreten. Da der Chef der EBH jedoch zurückgetreten ist, blieb der Einbürgerungsantrag monatelang bei der EBH liegen.

Kann ein Anwalt jetzt eingreifen und den Einbürgerungsantrag beschleunigen? Ich möchte die Situation auch nicht eskalieren lassen.

Vielen Dank im Voraus.


Ablauf:

- 09.2023: Einbürgerungsantrag abgeschickt.

- 01.2024: Termin in der EBH: Unterschrift und Gebühren bezahlt.

- 04.2024: Telefon mit einem Mitarbeiter: Sein Chef ist zurückgetreten. Niemand kann dem Einbürgerungsantrag zustimmen.

- 05.2024: Telefon mit dem gleichen Mitarbeiter: Noch immer kann niemand dem Einbürgerungsantrag zustimmen.

- 06.2024: Keine Chance, denselben Mitarbeiter anzurufen. Ich habe eine E-Mail geschickt und den §75 VwGO erwähnt. Nach 3 Wochen noch keine einzige Antwort...


Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Aras am 24.06.2024 um 15:24:16
Welchen Beruf willst du denn ausüben, für den du die deutsche Staatsangehörigkeit benötigst

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 15:31:22

Aras schrieb am 24.06.2024 um 15:24:16:
Welchen Beruf willst du denn ausüben, für den du die deutsche Staatsangehörigkeit benötigst


ähnlich wie Beamte

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von SimonB am 24.06.2024 um 15:47:20

CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:18:23:
Sein Chef ist zurückgetreten. Niemand kann dem Einbürgerungsantrag zustimmen.

IdR gibt es in EBH stellvertretende Leiter oder Interims-Behördenleiter, stellv. Sachgebietsleiter usw.


CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:18:23:
Kann ein Anwalt jetzt eingreifen und den Einbürgerungsantrag beschleunigen? 

Ein Anwalt kann eine Klage nach §75 VwGO beim VG erheben.
Ob das zur Beschleunigung führt, kann ich nicht sagen.
Durch eine solche Klage bekommt die EBH keinen neuen Chef.


CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:18:23:
Ich habe eine E-Mail geschickt und den §75 VwGO erwähnt.

Diese Erwähnung erschreckt keinen SB. Was hätte er dir antworten sollen?


(Ich halte die Aussage des SB am Telefon für eine alberne Ausrede)


Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Puncherfaust am 24.06.2024 um 15:57:50
Gibt es bei dir irgendeine Besonderheit oder muss die Leitung dort pauschal jedem Antrag zustimmen?

Dann wäre die Behörde ja bei jedem Ausfall der Leitung nicht mehr leistungsfähig.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 16:08:23

SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
IdR gibt es in EBH stellvertretende Leiter oder Interims-Behördenleiter, stellv. Sachgebietsleiter usw.

Ein Anwalt kann eine Klage nach §75 VwGO beim VG erheben.
Ob das zur Beschleunigung führt, kann ich nicht sagen.
Durch eine solche Klage bekommt die EBH keinen neuen Chef.

Diese Erwähnung erschreckt keinen SB. Was hätte er dir antworten sollen?


(Ich halte die Aussage des SB am Telefon für eine alberne Ausrede)



Vielen Dank SimonB.

Wenn es einen Stellvertreter gibt, dann bin ich richtig sauer.  >:(

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 16:13:03

Puncherfaust schrieb am 24.06.2024 um 15:57:50:
Gibt es bei dir irgendeine Besonderheit oder muss die Leitung dort pauschal jedem Antrag zustimmen?

Dann wäre die Behörde ja bei jedem Ausfall der Leitung nicht mehr leistungsfähig.



Der SB sagte mir, der Einbürgerungsantrag sei in Ordnung, es fehle nur noch die endgültige Genehmigung durch seinen Chef.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Aras am 24.06.2024 um 16:16:44
Theoretisch kann man im Falle dass die deutsche Staatsangehörigkeit für die Ergreifung des Berufs wichtig ist, sogar eine Bevorzugung des Antrags durchsetzen.

Steht zwischen den Zeilen hier:
https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001558958

Man muss es aber auch ggü der Behörde entsprechend auch geltend machen.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von lottchen am 24.06.2024 um 16:51:05
Man könnte bei der allgemeinen Verwaltung mal anrufen. Landratsamt, Bürgermeister....Und fragen, wer da momentan zuständig ist.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Aras am 24.06.2024 um 16:54:20
Aus OVG Saarland, 2 E 123/23, Beschluss vom 02.11.2023, Rn. 7


Zitat:
[...]Es sei lediglich dann ein Abweichen von der beschriebenen Vorgehensweise geboten, wenn – und einzig insoweit sei eine individuelle Betrachtung angezeigt – im konkreten Einzelfall erkennbar sei bzw. dargelegt werde, dass fallbezogen die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages objektiv nachvollziehbar dringlich und daher vorzuziehen sei. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn die Begründung eines Beamtenverhältnisses konkret bevorstehe und einzig das fehlende Innehaben der deutschen Staatsangehörigkeit der Aufnahme in das Beamtenverhältnis noch entgegenstehe.[...]


Aber ob ein
CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 15:31:22:
ähnlich wie Beamte

ausreicht...

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 16:59:43

Aras schrieb am 24.06.2024 um 16:16:44:
Theoretisch kann man im Falle dass die deutsche Staatsangehörigkeit für die Ergreifung des Berufs wichtig ist, sogar eine Bevorzugung des Antrags durchsetzen.

Steht zwischen den Zeilen hier:
https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001558958

Man muss es aber auch ggü der Behörde entsprechend auch geltend machen.



Danke sehr für die Auskunft!

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 17:00:30

lottchen schrieb am 24.06.2024 um 16:51:05:
Man könnte bei der allgemeinen Verwaltung mal anrufen. Landratsamt, Bürgermeister....Und fragen, wer da momentan zuständig ist.


Danke! Ich werde es auf jeden Fall versuchen.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Aras am 24.06.2024 um 17:01:58

SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Ein Anwalt kann eine Klage nach §75 VwGO beim VG erheben.

Jedermann kann eine Untätigkeitsklage beim VG erheben. Dazu benötigt man keinen Anwalt.


SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Ob das zur Beschleunigung führt, kann ich nicht sagen.

Das kann keiner seriös beantworten.


SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Durch eine solche Klage bekommt die EBH keinen neuen Chef.

Was du nicht sagst... ::)


SimonB schrieb am 24.06.2024 um 15:47:20:
Diese Erwähnung erschreckt keinen SB. Was hätte er dir antworten sollen?

Z.B. "Wir können Ihre Unzufriedenheit nachvollziehen. Jedoch haben wir derzeit personelle Probleme, die wir versuchen zielgericht und zeitnah zu beheben. Wir bearbeiten die Anträge nach Eingangsreihenfolge um gerecht und gem. dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden. Derzeit bearbeiten wir die Anträge aus September 2023.
Gibt es Ihrer Meinung nach Gründe, warum wir Ihren Fall vorziehen sollten?"


Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 17:05:15

Aras schrieb am 24.06.2024 um 16:54:20:
Aus OVG Saarland, 2 E 123/23, Beschluss vom 02.11.2023, Rn. 7


Aber ob ein
ausreicht...



Es klingt toll. Wenn es diese Woche kein Update von der EBH gibt, werde ich einen Anwalt kontaktieren. Danke!

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 17:11:27

Aras schrieb am 24.06.2024 um 17:01:58:
Z.B. "Wir können Ihre Unzufriedenheit nachvollziehen. Jedoch haben wir derzeit personelle Probleme, die wir versuchen zielgericht und zeitnah zu beheben. Wir bearbeiten die Anträge nach Eingangsreihenfolge um gerecht und gem. dem Gleichheitsgrundsatz gerecht zu werden. Derzeit bearbeiten wir die Anträge aus September 2023.
Gibt es Ihrer Meinung nach Gründe, warum wir Ihren Fall bevorzugen sollten?"


:'( :'( :'(  Das ist nicht meine Schuld...

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von SimonB am 24.06.2024 um 17:21:35

CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 17:11:27:
Das ist nicht meine Schuld...

Richtig.


CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 17:05:15:
Wenn es diese Woche kein Update von der EBH gibt, werde ich einen Anwalt kontaktieren.

Ja, das steht dir frei. Eine Klage ohne Hilfe eines Anwalts zu erheben, ist nicht unbedingt jedermanns Sache.


Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Aras am 24.06.2024 um 18:09:28

CommonGuy schrieb am 24.06.2024 um 17:11:27:
  Das ist nicht meine Schuld...

Das sollte darstellen, was eine mehr oder weniger akzeptable Antwort gewesen wäre. Hast du der Behörde gesagt, dass du für die Stelle die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig ist?


SimonB schrieb am 24.06.2024 um 17:21:35:
Ja, das steht dir frei. Eine Klage ohne Hilfe eines Anwalts zu erheben, ist nicht unbedingt jedermanns Sache.


Niemand spricht von Klage. Ein Anwalt könnte bspw. vorschlagen nochmal mit der Gemeindeverwaltung und die Dringlichkeit entsprechend zu begründen, damit der Fall vorgezogen wird.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Puncherfaust am 24.06.2024 um 18:24:46
Würde das auch versuchen. Wichtig für das Vorziehen wird vermutlich sein, dass du das nachweisen kannst. Also z.B. mit einer entsprechenden Stellenzusage.

Ich komme auch noch nicht darauf klar, dass die Leitung dort jeden Fall abnicken muss. Heißt bei jedem Ausfall kann die Behörde den Dienst einstellen und nicht mehr einbürgern!?  ;D

Und man darf auch nicht zu viel über die Angelegenheit nachdenken, dann wird es nur noch absurd. Eine Person will die Staatsangehörigkeit, damit sie in der öffentlichen Verwaltung (setz ich jetzt mal voraus) arbeiten kann. Das geht aber nicht, weil der entscheidenden Behörde die Mitarbeiter fehlen. Wenn man da doch irgendwie gegensteuern könnte ::)

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 19:26:54

Aras schrieb am 24.06.2024 um 18:09:28:
Hast du der Behörde gesagt, dass du für die Stelle die deutsche Staatsangehörigkeit notwendig ist?


Nur per Telefon, nicht per E-Mail.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 24.06.2024 um 19:31:11

Puncherfaust schrieb am 24.06.2024 um 18:24:46:
Ich komme auch noch nicht darauf klar, dass die Leitung dort jeden Fall abnicken muss. Heißt bei jedem Ausfall kann die Behörde den Dienst einstellen und nicht mehr einbürgern!?  


Ich stimme zu. Ein Stellvertreter sollte immer da sein.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Aras am 27.06.2024 um 11:05:24
Man sollte solche Gründe immer mit einer schriftlichen Einstellungszusage nachweisen. Ansonsten ist es ja nur eine bloße Behauptung.

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 13.07.2024 um 12:41:16
Ich weiß nicht, ob es nur ein Zufall war.

Eine Woche nach meinem Beschwerdebrief an den Landrat teilte mir die EBH mit, dass die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im August erfolgen wird.


Vielen Dank an euch alle.  ;D

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von Aras am 13.07.2024 um 13:19:48
Glückwunsch :)

Dann ist es ja nicht mehr lange hin.

Kurze Frage aber für meine Neugier: hast du beim Landrat deine Einstellungszusage auch erwähnt bzw. als Hauptgrund genannt oder war es eine allgemeine Beschwerde?

Titel: Re: Einbürgerung - der Chef der EBH ist zurückgetreten
Beitrag von CommonGuy am 13.07.2024 um 13:41:31

Aras schrieb am 13.07.2024 um 13:19:48:
Kurze Frage aber für meine Neugier: hast du beim Landrat deine Einstellungszusage auch erwähnt bzw. als Hauptgrund genannt oder war es eine allgemeine Beschwerde?


Nur eine allgemeine Beschwerde. Ich habe mich lediglich über die lange Bearbeitungszeit beschwert.

Wie Sie bereits erwähnt haben, ist eine mündliche Jobzusage lediglich eine bloße Behauptung.  :-[


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