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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Schreibfehler auf Geburtsurkunde
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Beitrag begonnen von Shana0117 am 13.06.2024 um 08:23:24

Titel: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von Shana0117 am 13.06.2024 um 08:23:24
Mein Verlobter (Inder mit Niederlassungserlaubnis) und ich wollen heiraten und sind gerade dabei die Dokumente die das Standesamt fordert zusammen zu sammeln. Nun gibt es bei seiner Geburtsurkunde leider beim Geburtsort und dem Vornamen seiner Mutter zwei Rechtschreibfehler die sich aus unsauberer/nicht standardisierter Transliteration des Devanagari Alphabets ergeben (Dombivali/Dombivli und Charushila/Charusheela), im Pass stehen die richtigen Schreibweisen. Machen solche Fehler bei der Urkundenprüfung Probleme oder ist sowas generell bekannt und akzeptiert (ich gehe davon aus dass das in Ländern mit anderen Schriftsystemen häufiger vorkommt und ein indischer Vertrauensanwalt sollte mit der eher lose gehandhabten Schreibweise in lateinischer Schrift in Indien vielleicht vertraut sein)? Es gibt wohl auch die Möglichkeit von der indischen Botschaft in Deutschland eine neue Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Macht das mehr Sinn, als die aktuelle Urkunde in die Prüfung zu schicken? Wir würden uns das gerne vorher überlegen um nicht Geld und Zeit in Übersetzung und Prüfung einer Urkunde zu stecken die am Ende nicht bestehen wird ...

Titel: Re: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 13.06.2024 um 08:44:40
Erstmal Glückwunsch zur Verlobung.

Wie alt ist die Urkunde?

Kriegt man die neue Geburtsurkunde ohne die alte abugeben?


Titel: Re: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von Shana0117 am 13.06.2024 um 09:42:18
Vielen Dank! Die Urkunde ist von 1995 (geboren ist er 1993) und zweisprachig auf Hindi und Englisch ausgestellt. Die Namen stehen aber nur in lateinischen Buchstaben drauf (handschriftlich ausgefüllt). Ob man die Urkunde abgeben muss weiß ich nicht, das Konsulat schreibt dazu leider nichts auf der Internetseite (auch nicht, ob man überhaupt eine neue kriegt wenn man schon eine hat). Vielleicht sollten wir da mal nachfragen (leider sind die sehr schlecht zu erreichen).

Titel: Re: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 13.06.2024 um 11:03:57
Klingt vielleicht komisch, aber in dieser Facebook Gruppe bezüglich Einbürgerungen in Hamburg sind sehr viele Inder aktiv. Vielleicht lohnt es sich da zu fragen bezüglich der Urkundenbeschaffung.

https://www.facebook.com/groups/709485530712811/

Kannst ja dort anonym deine Frage stellen.

Wär cool wenn du dann natürlich deine Ergebnisse hier postests ;)

Titel: Re: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 13.06.2024 um 11:22:13
Wenn ich der Betroffene wäre, würde ich die Originalurkunde behalten, eine neue beschaffen und beide Urkunden für die Überprüfung einreichen.

Titel: Re: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von Shana0117 am 13.06.2024 um 14:33:30
Danke für den Tipp! Wirft es bei einer Urkundenprüfung keine Fragen auf, wenn man zwei Geburtsurkunden abgibt (man sollte ja eigentlich nur eine haben)?
Bei der Übersetzung der zweisprachigen Urkunde frage ich mich außerdem, ob es genügt wenn die Englische Version übersetzt wird? Oder muss man extra noch einen Hindi Übersetzer finden für den restlichen Text? Da steht Absatzweise immer zweimal das gleiche, also beispielsweise "blabla municipal corporation" auf Englisch und auf Hindi, "Certificate of birth" in Hindi und Englisch etc.

Titel: Re: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von lottchen am 13.06.2024 um 14:41:31
Eigentlich sollte es ja nur ein Original geben. Ich halte es auch nicht für klug, mit 2 verschiedenen Originalen zu hantieren. Wenn Original 1 falsch ist muss es korrigiert werden und danach alle Urkunden, die darauf beruhen. Und danach gibt es nur noch das neue Original und die neuen Urkunden. 

Titel: Re: Schreibfehler auf Geburtsurkunde
Beitrag von Aras am 13.06.2024 um 16:09:42
Also ich hab in meinen Urkunden keine Angaben, wie meine Mutter heißt oder wie mein Vater hieß.

Der Grund warum ich das mit der älteren Urkunde erwähne, ist, dass man dann nicht einwenden, dass man irgendwie spät registriert wäre oder was weiß ich.

Es kommt halt darauf an.

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