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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
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Beitrag begonnen von Tom1982 am 05.06.2024 um 07:36:44

Titel: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
Beitrag von Tom1982 am 05.06.2024 um 07:36:44
Verehrtes Forum,

kurze Frage zum Vorgehen der Auslaenderbehoerde


Situation:

[list bull-blackball]
  • Meine Partnerin (philippinische Staatsangehoerigkeit) und Mutter dt. Kinder ist mit einem Familienzusammenfuehrungsvisum nach Dtl eingereist
    [list bull-blackball]
  • Die Auslaenderbehoerde hat zu einer Vorsprache und sicherheitsrechtlichen Befragung geladen

    [list bull-blackball]
  • Zur Vorsprache wird ein Uebersetzer gefordert (meine Partnerin spricht fliessend Englisch und hat auf Englisch studiert)



    Fragen:
    - Auf welcher rechtlichen Basis ist eine sicherheitsrechtlichen Befragung angeordnet worden? (gelten die Philippinen als Gefaehrderstaat?)
    - Warum ist ein Uebersetzer erforderlich?

    Besten Dank fuer eure Anregungen und Hinweise!

  • Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von lottchen am 05.06.2024 um 09:21:07
    Lies Dir mal dieses Urteil durch. Da steht ein bißchen was zu dem Thema drinnen, wieso weshalb warum.

    https://ra.de/urteil/bayvgh/beschluss-19-c-13680-2014-06-04

    Die Philippinen werden offenbar ebenso wie Indonesien oder Pakistan als Staaten eingestuft wo eine Gefährdung vorliegen könnte. Daher wohl die Überprüfung. Oder in ihrer Person liegt der Verdacht (vielleicht auch eine Namensgleichheit).

    Dass sie fließend englisch spricht ist schön. Ich gehe aber mal davon aus, dass die Befragung auf deutsch erfolgt und daher wird ein Dolmetscher benötigt. Ich nehme an, dass das auch nicht Hinz oder Kunz machen dürfen (also auch nicht Du), sondern dass der gewisse offizielle Befähigungen haben muss.   

    Aber es schadet ja nicht mal anzufragen ob die Befragung in englisch durchgeführt werden kann.

    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von deerhunter am 05.06.2024 um 09:47:00

    Tom1982 schrieb am 05.06.2024 um 07:36:44:
    Auf welcher rechtlichen Basis ist eine sicherheitsrechtlichen Befragung angeordnet worden? (gelten die Philippinen als Gefaehrderstaat?)


    Aufgrund des Terrors von Abu Sajaf in Mindanao gibt es solch eine Befragung, eingestuft als "Gefährderstaat". sind ein paar Fragen über Politik und aufwachsen deiner Frau...muss man sich keine Sorgen machen und normal antworten, wenn man nicht unbedingt aus Mindanao kommt und keine Beziehungen zu "Terrorverdächtigen" hat


    Tom1982 schrieb am 05.06.2024 um 07:36:44:
    Warum ist ein Uebersetzer erforderlich?


    Weil die Amtssprache Deutsch ist! Wie sonst soll eine Befragung, rechtlich einwandfrei, von der ABH gemacht werden! Englisch gilt in Deutschland nicht als Amtssprache und wird "rechtssicher" auch meist nicht in Beamtenstuben gesprochen
    Da es eine amtliche Befragung ist, braucht man einen amtlichen Übersetzer in manchen Behörden, wenn diese es verlangen!

    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von Aras am 05.06.2024 um 10:30:29
    Naja, soweit ich weiß müssen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes neben deutsch auch englisch und französisch auf mind. B2 Niveau sprechen.

    Vielleicht sollte man nachfragen ob Englisch möglich wäre.

    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von Puncherfaust am 05.06.2024 um 11:34:13

    Aras schrieb am 05.06.2024 um 10:30:29:
    Naja, soweit ich weiß müssen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes neben deutsch auch englisch und französisch auf mind. B2 Niveau sprechen.

    Vielleicht sollte man nachfragen ob Englisch möglich wäre.

    Es geht um die Ausländerbehörde, sie ist schon eingereist

    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von deerhunter am 05.06.2024 um 12:20:07

    Aras schrieb am 05.06.2024 um 10:30:29:
    Naja, soweit ich weiß müssen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes neben deutsch auch englisch und französisch auf mind. B2 Niveau sprechen.

    Vielleicht sollte man nachfragen ob Englisch möglich wäre.

    .
    ABH sind kommunale Behörden,sie sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts  ...hier in meiner Gegend spricht da niemand rechtssicher englisch

    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von Aras am 05.06.2024 um 12:23:15
    Ja dann braucht sie einen Übersetzer. 
    Hab das überlesen.

    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von Tom1982 am 05.06.2024 um 14:51:52
    Herzlichen Dank fuer die hilfreichen Antworten!


    deerhunter schrieb am 05.06.2024 um 12:20:07:
    ABH sind kommunale Behörden,sie sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts  ...hier in meiner Gegend spricht da niemand rechtssicher englisch


    Korrekt - es geht um die ABH.

    Was ich trotzdem nicht 100% verstehe:
    In dem Anschreiben wird erwaehnt, dass der Fragebogen u.a. auf englischer Sprache zur Verfuegung steht.
    Warum ist dann zusaetzlich ein Uebersetzer gefordert - um die Beantwortung des Fragebogens zurueck von englisch nach deutsch zu uebersetzen?   

    Und was, wenn dort nur 'angekreuzt' wird?


    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von deerhunter am 05.06.2024 um 17:30:20
    Es gibt nebem dem Fragebogen auch ein paar persönliche Fragen, so jedenfalls damals bei meiner Frau. Anderenfalls könnte sich jeder echte Terrorist, ja perfekt auf den Fragebogen vorbereiten

    Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - sicherheitsrechtlichen Befragung?
    Beitrag von Aras am 05.06.2024 um 17:47:26
    Imho das Formular dient nicht dazu tatsächlich Terroristen und Extremisten aufzudecken, sondern um  eine Urkunde zu produzieren, die ein erheblicher Bestandteil bei der Entscheidungsfindung für den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist. Hat man nachweislich gelogen, kann die Aufenthaltserlaubnis später aufgrund von arglistiger Täuschung viel leichter widerrufen werden als wenn sich die Behörde vorhalten muss garnicht geprüft zu haben ob ein Terrorist oder Extremist die Aufenthaltserlaubnis bekommt und darum Vertrauensschutz genießt.
    Auf dem Fragebogen wird dann wahrscheinlich auch auf vorherige Mitgliedschaften in terroristischen Organisationen gefragt. Also wenn man einen Gesinnungswandel hatte dann muss man sich auch offenbaren und eben nicht zum Beispiel sagen: "ach egal, bin jetzt kein Taliban mehr". Wenn dann später herauskommt man war Taliban, kann man sich auch nicht darauf berufen dass man keiner war sondern die Unterschlagung der ehemaligen Mitgliedschaft wird einem negativ ausgelegt.

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