i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1716811633

Beitrag begonnen von Timidus am 27.05.2024 um 14:07:13

Titel: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von Timidus am 27.05.2024 um 14:07:13
Ein Bekannter hat mich um Hilfe gebeten:

Seine zukünftige Ehefrau (Heirat in Thailand) ist Analphabetin, somit kann sie keine A 1 - Kenntnisse nachweisen (bzw. müsste erst einen Alphabetisierungskurs besuchen).

Welche Möglichkeiten gibt es, an ein Visum zur Einreise nach D zu gelangen und dort eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen (Wohnort in Hessen)?

Titel: Re: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von lottchen am 27.05.2024 um 14:19:55
Könnte selbst über die Ausnahmeregelung schwierig werden, aber versuchen kann man es:

https://www.familiennachzug-visum.de/visa/visumsantrag/deutschkenntnisse/sprachnachweis-ausnahmen

Zitat:
Die mit einer Erstalphabetisierung im Erwachsenenalter allgemein verbundenen Schwierigkeiten reiche für eine Ausnahme vom Spracherfordernis nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AufenthG 2004 (fehlende Sprachkenntnisse wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung) nicht aus.

Titel: Re: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von Aras am 27.05.2024 um 14:30:25
Zumal ein Großteil der Menschheit kein lateinisches Alphabet nutzt. Da müssen viele mit der Alphabetisierung anfangen.

Titel: Re: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von Fred Dust am 27.05.2024 um 19:36:18
Oh, Aras Jaaan, das ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint, oder? Alphabetisierung meint Lesen und Schreiben können, egal in welchem Schriftsystem. Du willst doch bestimmt nicht behaupten, dass zb Farsi-sprechende, schreibendende, lesende Menschen unalphabetisiert sind. Oder Menschen aus arabischen Ländern, Korea, Japan, China, nur weil wir ihre Schrift nicht lesen können, ich zumindest nicht.

Vieleicht hilft das ja dem OP: Deutsch A1-C2 besteht aus den Teilen Sprechen, Hören, Lesen, Schreiben. Hören und Sprechen bis A1 kann sie mit Sicherheit lernen, die Ehepartner müssen ja eh irgendcwie miteinander kommunizieren. Ich würde in diesem Fall die beiden Teile in Thailand lernen und prüfen lassen und mich in Dland zum Schreib-Lese-Kurs (direkt in Deutsch) von der ABH verpflichten lassen. Das ist für mich zumindest die Gesunder-Menschenverstand-Lösung.

Was denkt Ihr?

Titel: Re: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von lottchen am 27.05.2024 um 20:37:33
A1 kann sie doch nur bestehen wenn sie ein bißchen deutsch sprechen, lesen, hören UND schreiben kann.  Wie will sie den schriftlichen Teil bestehen? Ohne Verzicht auf A1 durch die Botschaft / die ABH wird sie gar nicht nach D kommen um hier deutsch Schreiben zu lernen.

Die Frage ist doch, was genau genau sie überhaupt kann. Sie spricht Thai, aber sie kann es nicht lesen und schreiben? Sie ist nicht zur Schule gegangen oder wie kommt das? Wie verständigt sie sich mit ihrem zukünftigen Ehemann?


Titel: Re: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von Aras am 27.05.2024 um 20:40:11
Naja im Iran ist Analphabet sein gleichbedeutend mit nie zur Schule gegangen. Bspw. mein Großvater mütterlicherseits, Geburtsjahr 1916, galt als Analphabet, trotzdem konnte er lesen und schreiben.

Aber wie gesagt... Ein Großteil der Menschheit verwendet kein lateinisches Alphabet. Also müssen auch viele so oder so ein neues Alphabet lernen.

Ich erinnere mich noch wo ich mit 14 Jahren ein arabisch Lehrbuch genommen habe und innerhalb von zwei Wochen das arabische Schriftsystem gelernt habe. Ein persisches Lehrbuch hatte ich nicht zur Hand.  Aber da hatte ich natürlich persönliche Motivation.

An meinem Gymnasium in Leipzig wurde Russisch als Zweite Fremdsprache gelehrt (nach der Wende, mein Abi hab ich regulär mit 18 in 2005 gemacht). Da mussten die Schüler auch glaub 3 Monate sich hinsetzen und das russische Schriftsystem lernen, bevor die die eigentliche Sprache gelernt wurde.

Natürlich sind meine Beispiele nicht dazu da, zu sagen, hey du schaffst das in zwei Wochen. Wir waren alle jünger, und haben damals schneller gelernt. Und jemand der in die Schule gegangen ist, hat einen Vorteil ggü. Jemanden der keine Schule besucht hat. Pro Monat Schulbesuch wird der IQ um 0,3 Punkte gesteigert. Zudem wird die Konzentrationsfähigkeit erhöht, bspw. in der Grundschule schaffen wir nur 3-5 Unterrichtsstunden täglich. Und die Zeiten werden kontinuierlich gesteigert. In der 8ten Klasse wurde ich Mittwochs mit 10 Unterrichtsstunden gefoltert.  ;D

Also wenn jemand kommt, und mir erklärt, dass er keine Schule von innen gesehen hat und darum Lernschwierigkeiten hat, dann tue ich es nicht als Faulheit oder Ausrede ab. Mein Großvater mütterlicherseits musste nach dem Tod seines Vaters als Kind die Familie versorgen.

Aber es ist auch keine vollständige "Entschuldigung", dafür dass die Person keinerlei Schritte unternehmen soll.
Die Härtefallregelung besagt 1 Jahr ernsthafte Bemühungen. Und das schließt afaik eine Alphabetisierung mit ein.

Titel: Re: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von lottchen am 27.05.2024 um 20:48:12
Möglicherweise ist es noch ein Unterschied, ob wir von einer 20-jährigen oder einer 70-jährigen reden. Da müsste der TE auch nochmal was dazu sagen.

Titel: Re: Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung ohne A 1 bei Analphabeten
Beitrag von uwe1122 am 27.05.2024 um 21:22:30

Timidus schrieb am 27.05.2024 um 14:07:13:
Seine zukünftige Ehefrau (Heirat in Thailand) ist Analphabetin


Hallo,das heist genau was ? meine Frau ist auch aus Thailand,und zum erreichen von A1 ,muss ein Alphabetisierungskurs vorgeschaltet sein.Danach dann die Prüfung A1.Aber wie schon geschrieben,das Alter würde uns weiterhelfen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.