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Beitrag begonnen von michas am 26.05.2024 um 13:03:54

Titel: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von michas am 26.05.2024 um 13:03:54
Ich möchte für eine ghanaische Studentin die Sicherheitsleistung erbringen, damit sie ihr Studenten-Visum erhält.
Mir wurden 2 Möglichkeiten genannt: Verpflichtingserklärung oder Einzshlung von ca. 12 TEUR auf ein Sperrkonto.
Als dirchführendes Institut wurde mir hierfür Fintiba genannt.
Die Anfangsgebühr für das Sperrkonto beträgt € 89.00 und die monatliche Kontoführungsgebühr von € 4.90 folgt.
Ist das die einzige von der DBA anerkannte Bank für das Sperrkonto?

Titel: Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von Petersburger am 26.05.2024 um 13:33:36
Nein, grundsätzlich wird jedes Sperrkonto bei einer deutschen Bank akzeptiert.

Aber bei weitem nicht jede Bank bietet überhaupt noch Sperrkonten an.

Und nicht vergessen: Du kannst es gar nicht einrichten. Es muss ein Konto der Studentin sein.
Damit verkleinert sich der Kreis der Anbieter nochmal, weil die Einrichtung aus dem Ausland nun noch weniger angeboten wird.

Einzahlen auf dieses Konto kannst Du natürlich - nur einrichten eben nicht.

Nebenbei: Eine VE würde ich, hätte ich die Auswahl zwischen den beiden genannten Möglichkeiten, niemals abgeben.
Im Falle eines Falles ist es ein erheblicher Unterschied, ob man seine ca. 12k€ verloren hat oder bis zu fünf Jahre Aufenthaltsdauer für alle in dieser Zeit angefallenen Aufwendungen öffentlicher Kassen herangezogen werden kann.

Titel: Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von SimonB am 26.05.2024 um 14:22:33

michas schrieb am 26.05.2024 um 13:03:54:
Verpflichtingserklärung oder Einzshlung von ca. 12 TEUR auf ein Sperrkonto.

Ich rate zur Einzahlung der 1x-Summe.
Eine VE kann zum fast bodenlosen Fass werden.

Titel: Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von Fred Dust am 26.05.2024 um 19:12:18

michas schrieb am 26.05.2024 um 13:03:54:
Ist das die einzige von der DBA anerkannte Bank für das Sperrkonto?


Hier wurden gute Erfahrungen mit Coracle gemacht:

https://www.coracle.de/

Bei meiner Bank zahle ich deutlich höhere Kontoführungsgebühren. Dazu braucht sie noch ein reguläres Bankkonto, auf das das Sperrkonto das Geld jeden Monat auszahlt. Für Studis sind die meist kostenlos.

12 TEUR - ja, 12x der aktuelle BAFÖG-Satz. ACHTUNG, für die AE-Verlängerung nach Studienjahr 1 braucht sie das ganze nochmal.


Titel: Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von Mince am 23.07.2024 um 12:35:51
Wenn die Studentin arbeitet, was ihr ja gestattet ist (140 Tage imJahr soweit mir bekannt), dann sichert sie den Lebensunterhalt doch selbst - muss dann trotzdem ein Sperrkonto vorhanden sein?

Titel: Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von Aras am 23.07.2024 um 12:51:34
Meist arbeitet man nicht im ersten Jahr.

Zudem ist man auf 120 ganze oder 240 halbe Tage beschränkt. Ein Jahr hat ja ca. 250 Tage Arbeitstage. Also da kann man schon nen vernünftigen Werkstudentenjob organisieren.

Titel: Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von lottchen am 23.07.2024 um 12:54:28

Mince schrieb am 23.07.2024 um 12:35:51:
Wenn die Studentin arbeitet, was ihr ja gestattet ist (140 Tage imJahr soweit mir bekannt), dann sichert sie den Lebensunterhalt doch selbst - muss dann trotzdem ein Sperrkonto vorhanden sein? 


Klar. Denn ob sie tatsächlich arbeitet und wie lange und was sie verdienen wird weiß doch vor Visumserteilung niemand.
Im Übrigen ist der Hauptaufenthaltsgrund das Studium und nicht das Arbeiten. Sie kann sich das Geld für ihren LU selber verdienen, dann muss sie das Sperrkonto nie antasten und auch nie auffüllen. Aber das Sperrkonto muss sein.

Titel: Re: Sperrkonto für ausländische Studdentin
Beitrag von reinhard am 23.07.2024 um 14:19:08

Aras schrieb am 23.07.2024 um 12:51:34:
Zudem ist man auf 120 ganze oder 240 halbe Tage beschränkt. Ein Jahr hat ja ca. 250 Tage Arbeitstage. Also da kann man schon nen vernünftigen Werkstudentenjob organisieren.


Nein, das war es nur bis Ende Februar 2024.

Seit 1. März gilt: Arbeitszeitkonto, selbst führen.
8 Stunden sind ein Tag.
Innerhalb des Kalnderjahres darf man 140 (theoretische) Tage arbeiten.

@Mince: Ja, die Studentin darf arbeiten und kann mit einigem Geschick den Lebensunterhalt selbst verdienen.
Das Sperrkonto oder die VE ist eine Absicherung, die die Ausländerbehörde braucht. Denn "ich verspreche, fleißig zu arbeiten und trotzdem zu studieren" reicht eben nicht.

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