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Beitrag begonnen von Earl Grey am 22.05.2024 um 16:51:34

Titel: Schüleraustausch - brauche ich eine Verpflichtungserklärung?
Beitrag von Earl Grey am 22.05.2024 um 16:51:34
Hallo Leut's,
folgender Fall:
Eine minderjährige Person (aus Drittland ausserhalb EU) will für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen, und dort zur Schule zu gehen. Eine Gastfamilie nimmt sie während dieser Zeit auf.
Lt. Merkblatt der Botschaft ist für diesen Fall neben anderen Unterlagen auch ein Einladungsschreiben der Gastfamilie nötig, bei der sie wohnen wird, und auch ein Finanzierungsplan wie der Unterhalt in Deutschland sichergestellt werden soll.

Meine Fragen:
Ist auch eine Verpflichtungserklärung von Seiten der Gastfamilie erforderlich? Oder ist der Lebensunterhalt mit dem Finanzierungsplan ausreichend nachgewiesen?
Muss ein auch Sperrkonto eröffnet werden?

Danke

Titel: Re: Schüleraustausch - brauche ich eine Verpflichtungserklärung?
Beitrag von Petersburger am 23.05.2024 um 09:00:42
Das kann Dir hier niemand sagen, der den Finanzierungsplan nicht kennt.

Abgesehen davon dürfte das auch von der konkreten ABH abhängen.

Titel: Re: Schüleraustausch - brauche ich eine Verpflichtungserklärung?
Beitrag von deerhunter am 24.05.2024 um 11:53:06
Wir haben mal etwas ähnliches mit dem 15 jährigen Neffen meine Frau gemacht! Austauschschüler...wir mussten deutsch B1 (damit die Schule Sinn macht) und eine VE nachweisen

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