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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidungsurteil
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Beitrag begonnen von Alexander75 am 09.05.2024 um 14:28:03

Titel: Scheidungsurteil
Beitrag von Alexander75 am 09.05.2024 um 14:28:03
Kurze Frage: Weil unserer Standesbeamter ein wenig die Stirn runzelte bezüglich des Alters der Geburtsurkunde bzw. Scheidungsurteils und sie möglicherweise zu alt sind. Soviel wie ich aus der Seite vom OLG rausgelesen habe verfallen nur Personenstandsurkunden. Geburtsurkunden können so alt sein wie sie wollen ebenso die Apostille. Wie ist es mit dem gerichtlichen Scheidungsurteil. Könnt ihr mich bitte etwas aufklären? Vielen dank schonmal

Titel: Re: Scheidungsurteil
Beitrag von reinhard am 09.05.2024 um 14:31:17
Ja, man kann sich nur einmal scheiden lassen, und das Urteil gilt dann in dem Land der Scheidung.

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