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Beitrag begonnen von Doba am 08.05.2024 um 09:52:03

Titel: Aufenthaltstitel Service BW Online Formular
Beitrag von Doba am 08.05.2024 um 09:52:03
Hallo Guten Tag liebe Leute,

ich möchte den Aufenthaltstitel für meine Frau stellen bin aber maximal verwirrt. Auf der zuständigen Behörde meiner Stadt werde ich verlinkt zu der Seite Service-BW um dort den Aufenthaltstitel zu stellen. Jetzt gibt es ein Fenster das wie im Anhang aussieht. Es gibt aber auch nirgends Informationen zu irgendwelchen Nachweisen die ich benötige. Muss ich hier nun etwas einfügen oder meldet sich die Behörde dann bei mir ? Hat das schon mal jemand gemacht?

Grüße Doba
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Titel: Re: Aufenthaltstitel Service BW Online Formular
Beitrag von T.P.2013 am 14.05.2024 um 20:36:25
Hallo,

falls sich das Problem nicht schon von selbst erledigt haben sollte - das sieht mir aber gewaltig danach aus, dass Du auf einem falschen Dampfer bist. Das Service-Portal des Landes BW verlinkt nur auf die Seite für den Online-Antrag der jeweiligen Stadt. Dort wird auch in BW online bei der örtl. zuständigen ABH der Antrag gestellt.
Das von Dir angehängte Formular ist auch mit Sicherheit nicht das richtige für die Beantragung einer AE als Ehegatte e. Deutschen...

Vielleicht versuchst Du es auf der Website Deiner Stadt oder auf dem Service-Portal BW unter Angabe der Postleitzahl einmal mit einem Laptop, anstatt mit dem Smartphone. Das löst i.d.R. schon 90% aller vermeintlichen Probleme.

Und magst Du vielleicht Deine Stadt nennen, damit man mal schauen kann?

Gruß

Titel: Re: Aufenthaltstitel Service BW Online Formular
Beitrag von Fred Dust am 14.05.2024 um 23:04:34
Bedarf es überhaupt für den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim Familiennachzug zu deutscheR Ehepartner:in einer bestimmten Form ausserr der Schriftlichkeit?

Ansonsten formlosen Antrag "Hiermit stelle ich Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Fehlende Unterlagen reiche ich auf Anfrage nach. Datum. Unterschrift. Adresse. " auf Papier udn per Einschreiben mit Rückschein oder mit Zeugen in Briefkasten der ABH. Dabei erst DORT vor Zeugen-Augen dieses Schreiben in den Briefumschlag stecken, verschliessen und hinein. So kann Zeuge gerichtssicher bezeugen, dass tatsächlich dieser Antrag gestellt wurde.

Damit ist der Antrag rechtswirksam gestellt.

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