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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
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Beitrag begonnen von locke552 am 06.05.2024 um 22:45:15

Titel: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 06.05.2024 um 22:45:15
Hallo, meine Thailändische Freundin hat ein Angebot als Reinigungskraft mit unbefristetem Arbeitsvertrag,

Aktuell verfügt sie über ein D-Visum für einen Sprachkurs bis Mitte Juni. Ist es möglich diese Arbeit auszuüben und somit ein Anrecht hier zu bleiben zu erlangen?

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 07.05.2024 um 00:00:45
Sie wird ja wohl keine Ausbildung zur Reinigungsfachkraft in Thailand abgeschlossen haben. Sonst hättest du es doch bestimmt erwähnt...

Wie wäre es mit einer BFD oder FSJ Stelle? Man kriegt zwar kein richtiges Gehalt aber man kann das relativ problemlos bekommen.

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Puncherfaust am 07.05.2024 um 07:58:36

locke552 schrieb am 06.05.2024 um 22:45:15:
Ist es möglich diese Arbeit auszuüben und somit ein Anrecht hier zu bleiben zu erlangen?


Sie kann die Arbeit bis zu 20h die Woche ausüben.

Sie ist ungelernt richtig? Es müsste eine Regelung der BeschV zutreffen. Da das nicht der Fall sein dürfte, sehen die Chancen schlecht aus

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 07.05.2024 um 09:16:30
@Puncherfaust

Du meinst während der Gültigkeit der Sprachkurs Aufenthaltserlaubnis kann sie 20 Stunden arbeiten, richtig?

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Puncherfaust am 07.05.2024 um 09:21:26

Aras schrieb am 07.05.2024 um 09:16:30:
@Puncherfaust

Du meinst während der Gültigkeit der Sprachkurs Aufenthaltserlaubnis kann sie 20 Stunden arbeiten, richtig?


Korrekt. habe mich missverständlich ausgedrückt.

Die Chancen aufgrund der Arbeit ein Aufenthalt zu begründen schätze ich gering ein. Die Arbeit ausüben darf sie unabhängig davon aber bis zu 20h/Woche.

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 13.05.2024 um 11:15:29
Vielen Dank für die Antworten, Ausbildung hat sie keine aber sie hat in Thailand ein Bachelor für Kommunikationswissenschaften abgeschlossen.

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 13.05.2024 um 11:34:13
Digga... was soll dann die Verschwendung der Arbeitskraft als Reinigungskraft? Ab 1. Juni soll die Chancenkarte kommen. Womöglich genau das richtige für sie.

Kann sie A1 deutsch? Kann sie englisch auf Nivea B2?

Sie soll ihren Bachelor beim ZAB in Bonn anerkennen lassen. Womöglich reicht auch ne einfache Auskunft aus.
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/chancenkarte-jobsuche
https://zab.kmk.org/de/dab

Gut, sie kann dann für 20 h die Woche als Reinigungskraft arbeiten, aber mittelfristig sollte sie sich um einen Job in ihrem Beruf kümmern.

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 13.05.2024 um 11:53:33
Vielen Dank für die Hilfe Aras, die Antwort ist Goldwert 🙏🏻

Weißt du auch ob sie mit ihrem D-Visum dann direkt hier bleiben kann oder erst mal zurück müsste um die chancenkarte zu beantragen?

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 13.05.2024 um 12:15:29
§ 20a Abs. 4 S. 2 AufenthG n.F. besagt, dass bei bestehendem Aufenthalt ein Aufenthaltstitel (also Aufenthaltserlaubnis oder D-Visum) aus Abschnitt 3 oder 4 des AufenthG vorliegen muss. Abschnitt 3 ist "Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung" mit den Paragraphen 16 - 17 und Abschnitt 4 ist "Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit" mit den Paragraphen 18-21.

Sprachkurs wäre § 16f, also Antrag im Inland wäre möglich.

Hier das Gesetz für die Chancenkarte
https://www.buzer.de/gesetz/15986/a300370.htm

Sie braucht dann aber 1.027 € netto monatlich zur Verfügung. Also entweder Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung.

Wobei die 20 Stunden pro Woche Arbeit, die ihr erlaubt wären, angerechnet werden könnte. Also bspw. sie hat einen Vertrag als Reinigungskraft für 800 € netto, dann könnte man 227 € x Monate auf ein Sperrkonto legen. Das hab ich irgendwo gelesen, aber will mich nicht darauf festnageln.


Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 13.05.2024 um 13:44:04
Sie hat schon ein Sperrkonto, allerdings kein Zugriff weil wir die Fiktionsbescheinigung nicht haben.
Sie hat noch bis Mitte Juni Zeit, hoffe wir bekommen das so schnell hin. Vielen Dank für deine Hilfe!

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 14.05.2024 um 13:34:41
Weiß von euch jemand was nötig ist um den Hochschul Abschluss in Deutschland nachzuweisen? Meine Freundin hat den Bachelor auf Englisch aus Thailand, reicht das oder gibt es da noch ein besonderes Verfahren? Danke

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 14.05.2024 um 14:38:08
Die ausländische Urkunde muss von der zuständigen inländischen Stelle anerkannt werden. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist es das ZaB in Bonn.

Siehe auch hierzu den Link den ich paar Beiträge früher gepostet habe.

Derzeit gibt es nur die reguläre Anerkennung mit 3-4 Monaten Bearbeitungszeit. Ob es mit dem digitalen Verfahren schneller geht, weiß ich nicht. Aber für die Zeit bis zur Anerkennung kann man womöglich eine Fiktionsbescheinigung erhalten.



Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 14.05.2024 um 17:18:01
Komisch ist, unter Kriterien steht immer Hochschul-Abschluss aber auf https://chancenkarte.com/de/ steht leider immer nur was von Berufserfahrung als Kriterium, meine Freundin hat zwar Kommunikationsmanagement studiert hat aber daraufhin als Store Leiterin in einem Coffee Shop gearbeitet.

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Aras am 14.05.2024 um 17:34:25
Vergiss bitte diese Seite. Das ist ne unseriöse Seite die Daten sammelt und irgendwann Kundendaten verkauft oder eine eigene Recruitingfirma gründet und dann Arbeitskräfte vermittelt.

Ich hab dir schon nicht ohne Grund make-it-in-germany.com verlinkt. Die wird nämlich von der Bundesregierung betrieben und sie verlangt nicht deine persönlichen Daten nur um dann dir deine Chancen anzuzeigen.


Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Fred Dust am 14.05.2024 um 17:51:17

locke552 schrieb am 14.05.2024 um 13:34:41:
Weiß von euch jemand was nötig ist um den Hochschul Abschluss in Deutschland nachzuweisen?


Ausländische Studienabschlüsse werden offiziell über ANABIN von der Kultusministerkonferenz anerkannt:

https://anabin.kmk.org/anabin.html

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 14.05.2024 um 22:29:18
Vielen Dank euch allen, verstehe wirklich viele Sachen aber bei diesen Visa Angelegenheiten checke ich wirklich gar nix. Jede Behörde ist entweder nicht erreichbar oder nicht zuständig, zum verzweifeln.

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von locke552 am 14.05.2024 um 23:48:40
Entschuldigt den Doppelpost, hab nicht gefunden, wie ich meinen Beitrag bearbeiten kann.

Ich habe jetzt rausgefunden das laut https://anabin.kmk.org/ die Hochschule meiner Freundin mit H+ kategorisiert ist.
Wie gehe ich jetzt vor, muss ich diese jetzt trotzdem anerkennen lassen?
Haben alle Bachelor Dokumente in englischer Sprache vorliegen.

Tut mir echt Leid wenn ich mich etwas trottelig anstelle, werde aber einfach nicht schlau aus den Seiten.

Ohne euch wäre ich wirklich aufgeschmissen und für mich gibt es grade nix wichtigeres als, dass sie in Deutschland bleiben darf.

Titel: Re: D-Visum > unbefristeter Arbeitsvertrag
Beitrag von Fred Dust am 23.05.2024 um 00:55:00
H+ is schon mal super. Ja, das muss offiziell anerkannt werden für die Verwendung im deutschen/EU (?) - Rechtsraum. Lies mal hier weiter:

https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/hochschule.php

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