i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Integrationskurs
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1712682099

Beitrag begonnen von Rubangame am 09.04.2024 um 19:01:39

Titel: Integrationskurs
Beitrag von Rubangame am 09.04.2024 um 19:01:39
Hallo zusammen,

mein Mann (Aufenthaltserlaubnis durch Eheschließung) hat eine Teilnahmeverpflichtung zum Integrationskurs bekommen. So weit, so nachvollziehbar - zwar kann er sich mittlerweile recht gut auf deutsch verständigen, ausbaufähig sind die Sprachkenntnisse natürlich trotzdem. Er hat dann bei einer Sprachschule der von der AB mitgeschickten Liste einen Einstufungstest gemacht mit dem Ergebnis, dass er nur Module 5 und 6 (von insgesamt 6) machen muss. Die Sekretärin der Sprachschule teilte mir dann mit, dass bei nur zwei Sprachmodulen die Erstattung von 50% der Kosten (wenn er in weniger als 2 Jahren fertig ist) nicht erfolgen werde, da für eine Erstattung mindestens 3 Sprachmodule notwendig seien. Hierzu kann ich jedoch nirgends eine Information finden. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen? Es ist doch ein bisschen absurd, dass er nun für (zu) fortgeschrittene Kenntnisse bestraft wird - für die beiden Module zahlen wir nun ohne die Erstattung 130€ mehr als für 3 Module (mit den 50% Erstattung) 🤔

Viele Grüße!

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Stuttgarter am 22.05.2024 um 19:44:56
Da kann Dir/Euch am Besten die Hotline beim BAMF helfen...

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.