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Beitrag begonnen von papillioncharrie am 23.11.2023 um 08:24:42

Titel: Beruflicher Werdegang und Herausforderungen bei der Visabeantragung: Umgang mit rechtlichen Änderungen und Suche nach O
Beitrag von papillioncharrie am 23.11.2023 um 08:24:42
Beruflicher Hintergrund und Antragsverlauf: Ich stamme aus einem Nicht-EU-Land und bin 46 Jahre alt. Ich habe einen legalen Aufenthalt in einem anderen EU-Land (nicht unbefristeter Aufenthaltstitel). Am 30. Oktober 2023 habe ich ein deutsches Arbeitsvisum bei der deutschen Botschaft meines derzeitigen Wohnsitzlandes beantragt.
Herausforderungen im Antragsprozess: Obwohl ich seit beinahe sieben Jahren kontinuierlich in einem anderen EU-Land in die Rentenversicherung eingezahlt habe, erhielt ich informell die Mitteilung, dass dies bei der Antragsstellung nicht akzeptiert würde. Es liegt keine formelle Ablehnung vor, sondern lediglich eine mündliche Bestätigung durch den Sachbearbeiter in der deutschen Botschaft, der meinen Antrag entgegennahm.
Aktuelle rechtliche Änderungen und berufliche Anerkennung: Im Zuge der kürzlichen rechtlichen Änderung vom 18. November 2023, die die Gehaltsgrenze auf 43.800 Euro senkte und meine Berufsgruppe gemäß www.makeitingermany.com als Engpassberuf einstufte, suche ich Klarstellung darüber, ob unter der überarbeiteten Schwelle und bei Erfüllung der Kriterien meines angebotenen Gehalts die Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen über ausreichende Rentenversorgung weiterhin gilt oder ob sie entfällt.
Antragsbearbeitung nach dem bisherigen Recht: Nach Rücksprache wurde mir mitgeteilt, dass mein Antrag aufgrund des Zeitpunkts der Einreichung nach dem damals geltenden Einwanderungsrecht bearbeitet wird. Daher bleibt die ursprüngliche Gehaltsgrenze von 45.552 Euro in Kraft. Die vorgeschlagene Vorgehensweise bestand darin, eine mögliche Ablehnung zu erwarten und anschließend erneut zu beantragen.
Suche nach Orientierung: Angesichts dieser Entwicklungen suche ich derzeit professionellen Rat über den strategisch besten Vorgehensweg. Mein aktueller Antrag entspricht nun der überarbeiteten Gehaltsgrenze, was diesem komplexen Prozess eine nuancierte Überlegung hinzufügt. Jegliche Einblicke oder Empfehlungen, die Sie zu dieser Situation geben können, wären äußerst hilfreich.

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