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Beitrag begonnen von megalohFan am 22.11.2023 um 16:13:16

Titel: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von megalohFan am 22.11.2023 um 16:13:16
Liebe I4A,

ich habe eine Frage in Bezug auf Lebensunterhaltssicherung.

Nach erfolgreichem Beendigung meinem Masterstudium habe ich einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel §20 Abs.3 Nr. 1 per eMail gestellt. Heute bekam ich eine Nachricht mit der Termin, und die zusätzliche Nachfrage nach eine Kopie der nächste Arbeitsvertrag (da meine aktuelle Arbeitsvertrag bis 31.12. gültig ist). Mein Arbeitgeber will mich gerne von Werkstuden zur Mitarbeiter übernehmen, aber die Personalabteilung (bzw. deren neuen Abteilungsleiter) besteht darauf, das die neue Aufenhaltstitel vorliegt, bevor ein neuer Vertrag ausgemacht werden kann.

Nun die Frage: meint ihr, ein Brief der Absichtserklärung könnte hierfür ausreichen? (z.b.: Sehr geehrter Herr X., wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, das wir Sie zum 1.1.24. als Mitarbeiter einstellen möchten. [...])

Sonst bin ich ziemlich in einer Teufelskreis gelandet... (Ohne Aufenthaltstitel kein Arbeitsvertrag; ohne Arbeitsvertrag kein Aufenthaltstitel.)

Vielen Dank für das Lesen!

Titel: Re: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von Aras am 22.11.2023 um 16:39:20
Es muss im Vertrag vereinbart werden, dass die Stelle angetreten werden kann, wenn die Aufenthaltserlaubnis mit der passenden Arbeitserlaubnis dem Arbeitgeber vorgelegt wird.

Die Ausländerbehörde kann ja nicht einfach so eine Aufenthaltserlaubnis für ein wackeliges Arbeitsangebot (was ggf. auch zurückgenommen werden könnte) erteilen sondern braucht einen richtigen Vertrag. Dafür kann aber der Arbeitgeber natürlich vertraglich die Bedingung einbauen, dass der Vertrag auflebt, sobald die AE vorgelegt wird. Wird niemals die AE dem Arbeitgeber vorgelegt, dann ist der Vertrag zwar da aber führt zu keiner Lohnzahlungspficht durch den Arbeitgeber.

Also da solltest du mit der Personalabteilung sprechen und die Bedingung einbauen lassen, dass die Stelle angetreten werden kann bzw. der Vertrag wirksam wird sobald die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Stelle dem Unternehmen nachgewiesen wurden.

Titel: Re: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von megalohFan am 22.11.2023 um 17:44:12

Aras schrieb am 22.11.2023 um 16:39:20:
Also da solltest du mit der Personalabteilung sprechen und die Bedingung einbauen lassen, dass die Stelle angetreten werden kann bzw. der Vertrag wirksam wird sobald die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Stelle dem Unternehmen nachgewiesen wurden.


Genau das habe ich der Personalabteilung vorgeschlagen, aber die wollten nichts davon.

Also muss ich vermutlich meine Lebensunterhaltssicherung anderweitig nachweisen können.

Ein Wechsel der Arbeitgeber bevor der AE-Termin (8.12., wurde heute am 22.11. darüber informiert) ist zeitlich nicht zu schaffen.

Könnte ich der Lebensunterhaltssicherung durch ausreichend Geld auf mein Bankkonto beweisen? Oder muss ich ein deutscher Freund finden, der eine Verpflichtungserklärung für mich ausmachen würde?


Titel: Re: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von Aras am 22.11.2023 um 18:05:07
Du kriegst ja die AE für die Arbeit! Ist kein Studium mehr, wo du mit ner VE arbeiten kannst. Also das wird so nicht klappen.

Das ist die Aufgabe der Personalabteilung, den Vertrag entsprechend aufzusetzen.

Normalerweise eskaliert man das indem man zum Teamleiter oder Geschäftsführer geht und erklärt, dass es wohl nicht klappen würde, weil die Personalabteilung wohl nicht gebacken kriegt, den Vertrag so aufzusetzen sodass du die AE bekommen könntest. Dann sagt man, dass  der Chef doch bitte der Personalabteilung anweisen solle den Vertrag so aufzusetzen, dass die AE als Bedingung für den Arbeitsbeginn genannt wird. Ansonsten musst du eben einen anderen Job suchen, wo die Personalabteilung in der Lage ist so einen Satz in deren Standardvertrag aufsetzen zu können.

Titel: Re: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von megalohFan am 22.11.2023 um 18:24:02
Danke für die ausführliche Antwort.

Bin leider mehr verzweifelt als vorher, da ich anscheinend ein Arbeitsvertrag haben muss um ein AE zum Arbeitsplatzsuche zu bekommen. In meiner Wahrnehmung leicht verwirrend.

Titel: Re: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von Aras am 22.11.2023 um 18:27:29

megalohFan schrieb am 22.11.2023 um 18:24:02:
Bin leider mehr verzweifelt als vorher, da ich anscheinend ein Arbeitsvertrag haben muss um ein AE zum Arbeitsplatzsuche zu bekommen. In meiner Wahrnehmung leicht verwirrend.


Du hast nix von einer AE für eine Arbeitsplatzssuche geschrieben. Ja für eine Arbeitsplatzssuche musst du entweder ausreichend Kapital haben oder eine VE.

Titel: Re: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von megalohFan am 22.11.2023 um 18:39:59

Aras schrieb am 22.11.2023 um 18:27:29:
nix von einer AE für eine Arbeitsplatzssuche geschrieben.


Sorry, dachte es war hiermit


megalohFan schrieb am 22.11.2023 um 16:13:16:
Aufenthaltstitel §20 Abs.3 Nr. 1


klar.

Nun ist die Frage, wie viel Kapital wäre ausreichend? Soll ich von 934 Euro x 18 Monate ausgehen? (Da die AE §20 in der Regel für Ausländer mit deutsche Studiumabschluss für 18 Monate ausgestellt wird)

Titel: Re: Lebensunterhaltssicherung - Arbeitsvertrag & Teufelskreis
Beitrag von Puncherfaust am 23.11.2023 um 19:32:12
Der Regelfall ist die Verpflichtungserklärung, Sperrkonten kenne ich so eigentlich nur bei AT für Studenten. Kann sein dass die ABH das trotzdem akzeptiert, musst du dort nachfragen.

Dein Plan würde sicherlich funktionieren, ist aber im Endeffekt für jede Partei mehr Aufwand. Und du musst zwei mal die Gebühr bezahlen, sind ja auch immerhin 93,00 €, die du dir sparen könntest.

Der Bundesagentur für Arbeit genügt es häufig auch, wenn nur die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis von der ABH vorgelegt wird. Und die ist sowieso zwingend erforderlich und die muss dein AG sowieso noch ausfüllen. In Rücksprache mit der ABH wäre das zumindest ein Versuch wert (Rücksprache, weil die sonst vermutlich nochmal den Vertrag anfordern würden).

Bist du denn eigentlich der erste Ausländer, den dein AG beschäftigen wird? Das ist ja völlig albernes Verhalten. Aber schuld ist dann wahrscheinlich wieder die bürokratische Behörde, wenns mal wieder länger dauert als geplant.


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