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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum Typ D -> Heirat
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Beitrag begonnen von locke552 am 15.11.2023 um 12:59:49

Titel: Visum Typ D -> Heirat
Beitrag von locke552 am 15.11.2023 um 12:59:49
Hallo, meine Thailändische Freundin hatte zuletzt ein Visum Typ D, hat dieses dann verlängert und eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt bekommen.

Wir würden gerne heiraten, haben jedoch nur noch bis Mitte Dezember und die Ausstellung der Papiere wird vor allem in meinem Fall wohl etwas länger dauern.

Gibt es die Möglichkeit ihren Aufenthalt zu verlängern solang wir auf die Papiere warten. Wenn ja, was muss ich dazu ausfüllen?

Bin ein absoluter Laie auf dem Gebiet

Titel: Re: Visum Typ D -> Heirat
Beitrag von reinhard am 15.11.2023 um 19:51:04
Wenn es um ihren Aufenthalt geht, muss sie was ausfüllen, Du nicht.

Sie sollte so schnell wie möglich eine Bescheinigung vom Standesamt anfordern, wann die Hochzeit voraussichtlich stattfindet. Das reicht sie bei der Ausländerbehörde ein und bittet um eine weitere Fiktionsbescheinigung.

Wenn es nicht klappt, reist sie nach Thailand zurück und beantragt ein neues D-Visum, wenn Ihr papiermäßig soweit seid.

Titel: Re: Visum Typ D -> Heirat
Beitrag von locke552 am 16.11.2023 um 14:20:16
Das Problem ist, das Hochzeitsamt möchte von uns einen Aufenthaltsnachweis, sie hat aber nur eine Fiktionsbescheinigung bis Ende Dezember und so früh bekommen wir die restlichen Papiere nicht zusammen.

Beim Ausländeramt bekommen wir überhaupt keine Hilfe, werde nur weiter gereicht von einem zum anderen ohne auch nur eine Information zu bekommen.

Sie hat auch jetzt einen Sprachschulkurs gebucht und würde gerne verlängen um den Kurs zu machen, sodass wir dann in der Zeit heiraten können.

Titel: Re: Visum Typ D -> Heirat
Beitrag von Petersburger am 16.11.2023 um 21:30:56

locke552 schrieb am 16.11.2023 um 14:20:16:
Das Problem ist, das Hochzeitsamt möchte von uns einen Aufenthaltsnachweis, sie hat aber nur eine Fiktionsbescheinigung bis Ende Dezember und so früh bekommen wir die restlichen Papiere nicht zusammen.

Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 belegt, dass der vorherige AT bis zur Entscheidung der ABH - bis zur wirksamen Bekanntgabe dieser Entscheidung! - fortgilt.

Wenn das Standesamt das nicht weiß, hilft ein Blick in den genannten Paragraphen bei der Rechtsfindung. Alternativ ein Anruf bei der zuständigen ABH.

Die Fiktionswirkung tritt auch kraft Gesetzes ein und gilt nicht "mit der FB", sondern eben bis zur Entscheidung der ABH.
Die FB bestätigt das nur. Und sie ist zusammen mit dem vorherigen AT ein Ein- und Ausreisedokument (nur am Rande).

Dass eine überlastete ABH keine Zwischeninformationen geben will oder zusätzliche Bescheinigungen oder was auch immer, ist zwar nicht schön, aber verständlich: Auch dafür muss man Zeit haben.

Kurz vor Ablauf der FB, also kurz vor Ende Dezember, geht man dann halt zur ABH und besteht auf einer Verlängerung der FB.
Das ist derzeit noch sinnfrei, aber wenige Tage vor Ablauf eben nicht mehr.

Titel: Re: Visum Typ D -> Heirat
Beitrag von locke552 am 17.11.2023 um 22:32:26
Vielen  Dank, mit Begründung der anstehenden Ehe für die wir noch auf Dokumente warten oder ist die Begründung irrelevant?

Titel: Re: Visum Typ D -> Heirat
Beitrag von roseforest am 18.11.2023 um 01:04:59
Und vor allem würde ich begründen welches Dokument den. Fehlt und warum
https://bangkok.diplo.de/th-de/service/eheschliessungen/1604034

Für mich sieht das alles Recht einfach aus zu besorgen.

Titel: Re: Visum Typ D -> Heirat
Beitrag von locke552 am 18.11.2023 um 16:24:12
Geht auch um meine Papiere, bin nicht EU-Bürger und mein Konsulat hat grade aufgrund aktueller Anlässe einiges zutun.

Dazu kommt noch ein Papier meinerseits, dass ich erst Ende Dezember liefern kann.

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