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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Entzug von Freizügigkeit
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Beitrag begonnen von BMaerker am 15.11.2023 um 12:40:42

Titel: Entzug von Freizügigkeit
Beitrag von BMaerker am 15.11.2023 um 12:40:42
Ich brauche ein bisken input.

ich bearbeite in einer ABH ausschließlich EU-Recht und Verpflichtungserklärungen. Als Quereinsteigerin ohne Verwaltungsausbildung.

Bisher habe ich das recht entspannt gesehen, mit dem generellen Bestand der Freizügigkeit.

Zunehmend bin ich total frustriert über die Verweigerung Nachweise der Freizügigkeit (ich fordere zur Vorlage von Arbeitsverträgen, Lohnabrechnung, KV Mitgliedschaft auf) vorzulegen.
Was machen andere ABHen wenn kein Nachweis erfolgt??
Ich frage noch nach Leistungsbezug beim Jobcenter, ich schicke den Aussendienst... und dann???

Was tun bei EU Bürgern die wenig/gar nicht arbeiten, aber viele Straftaten begehen?

Was ist mit dem Nachweis eines Minijobs, aber davon 'leben' Frau und 4 Kinder?

Ist der Entzug der Freizügigkeit noch nach 8 Jahren möglich, wenn immer nur sporadisch (mal für 4 Wochen) gearbeitet wurde, aber immer wieder Leistungen bezogen wurden?

Können mir die Kollegen hier weiterhelfen?

Titel: Re: Entzug von Freizügigkeit
Beitrag von Aras am 15.11.2023 um 13:45:51
Ich dachte ich hätte hier geantwortet.

Unabhängig hiervon, solltest du das im Behördler-Forum fragen.

Titel: Re: Entzug von Freizügigkeit
Beitrag von Daddy am 16.11.2023 um 08:06:18
Hallo BMaerker,

melde dich bitte im Kollegenforum https://www.info4alien.de/cgi-bin/245/YaBB.cgi an und stelle deine Fragen dort.

Gruß

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