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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Rücknahme des Einbürgerungsantrags
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Beitrag begonnen von noorallah am 20.10.2023 um 23:31:13

Titel: Rücknahme des Einbürgerungsantrags
Beitrag von noorallah am 20.10.2023 um 23:31:13
Hallo ich hoffe euch geht es allen gut, ich habe eine Frage und hoffe auf eine Antwort.
Ich habe Anfang des Jahres einen Familien Einbürgerungsantrag angestellt für mich meine Frau und unsere zwei Kinder, wir haben auch vor ein paar Monaten die Gebühren bezahlt, Jetzt habe ich einen Brief bekommen mit der Zusammenfassung dass es beabsichtigt ist meinen Antrag abzulehnen (Grund dafür ist ein Strafverfahren)

Die Sachbearbeiterin schrieb noch Zitat: In Anbetracht der beabsichtigten Ablehnung des Einbürgerungsantrags, raten wir Ihnen zur Rücknahme. Ein entsprechendes Rücknahmeformular habe ich im Anhang beigefügt. Wir würden dann nur den Antrag Ihrer Frau und Ihrer Kinder weiter bearbeiten. Nach Beendigung des Verfahrens wird ihnen anteilig die Gebühren ihres Antrags rückerstattet

Für die Rücknahme habe ich ein Formular zum Unterschreiben bekommen.
Meine Frage wäre, wenn ich die Formulare unterschrieben werde, wäre es möglich dass, meine Frau und die Kinder die Staatsangehörigkeit bekommen können?? besonders dass, meine Frau zurzeit der Antragstellung bis jetzt Hausfrauen ist, ich bin berufstätig und wir bekommen keine staatliche Unterstützung aber ich muss meinen Antrag zurück nehmen, somit ist sie die Haupt Antragstellerin aber sie arbeitet nicht oder wie sieht das aus??   :-? ::)

Vielen Dank im voraus

Titel: Re: Rücknahme des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Aras am 21.10.2023 um 00:38:11
Wir sind hier in einem Rechtsforum. Wir müssen hier auf die Wörter achten:
Ein Strafverfahren ist kein Ablehnungsgrund. Eine Verurteilung aber schon. Bist du rechtskräftig verurteilt oder läuft das Verfahren noch? Wie hoch ist die Verurteilung?

Euer Einkommen wird nicht getrennt betrachtet. Also da würde ich mir keine Sorgen machen.

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