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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Status des Aufenthalts nach Tod des Ehegatten mit Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Georg_KG am 10.09.2023 um 18:42:51

Titel: Status des Aufenthalts nach Tod des Ehegatten mit Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Georg_KG am 10.09.2023 um 18:42:51
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Iranischer Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland hat seine iranische Ehefrau vor zwei Jahren nach Deutschland geholt und sie lebt seitdem mit einer Aufenhaltserlaubnis zum Familiennachzug bei ihm. Er hat ursprünglich in einem Angestelltenverhältnis als Ingenieur gearbeitet, hat sich aber jetzt mit seinem eigenen Subway-Laden selbständig gemacht. Das Geschäft läuft ziemlich gut, so dass die finanzielle Situation der beiden gut ist. Jetzt wurde beim Ehemann eine Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium festgestellt. Der Status seiner Erkrankung ist noch nicht ganz klar, allerdings sind die Heilungschancen bei dem Typ von Krebs den er zu haben scheint schlecht, vor allem dann, wenn wie bei ihm die Erkrankung schon fortgeschritten ist. Was passiert mit der Ehefrau, wenn er vor dem Stichtag des dreijährigen familiären Aufenthalts der Ehefrau in Deutschland verstirbt? Soweit ich weiß ist ja für eine eheunabhängige Aufenthaltsgenehmigung eine mindestens dreijährige Ehe in Deutschland notwendig? Das Geschäft läuft offiziell über die Ehefrau, sie könnte den Laden also im Falle des Falles eventuell weiterführen... Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Status des Aufenthalts nach Tod des Ehegatten mit Niederlassungserlaubnis
Beitrag von erne am 10.09.2023 um 20:26:48
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html


Zitat:
1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

,,,
2.
    der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand

und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt



Titel: Re: Status des Aufenthalts nach Tod des Ehegatten mit Niederlassungserlaubnis
Beitrag von reinhard am 10.09.2023 um 22:00:49
Sie bekommt die AE nach § 31 ohne Bedingungen für ein Jahr, Verlängerung wenn sie von ihrem Einkommen leben kann.

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