i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Genauere Berechnung bei Familienachzug
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1690448181

Beitrag begonnen von Aydin065 am 27.07.2023 um 10:56:21

Titel: Genauere Berechnung bei Familienachzug
Beitrag von Aydin065 am 27.07.2023 um 10:56:21
Hallo ich grüße alle herzlich,

Ich hatte die nachfolgenden Anfrage im Forum der Einbürgerung gestellt, denke aber sie passt besser hier her:

"Verzeiht mir nochmals die Frage bezüglich der Kalkulation des LU, ich habe lange Zeit im Forum gestöbert, aber nicht wirklich etwas aufschlussreiches dazu gefunden.

Immer wieder habe ich gelesen, dass man die Berechnung des LU nicht so pauschalisieren könne.
Es muss doch eine ungefähre Berechnungsgrundlage geben, um sich ein etwas genaueres Bild machen zu können. (als ((oft gelesen)) der LU müsse ausreichend sein oder richtet sich nach der Bürgergeldsatz SGB II)

Dass die Ausländerbehörde das Netto Gehalt mit LStK. 3 berücksichtigt, ist klar.
Aber...
... werden zum Beispiel Kinderfreibeträge berücksichtigt? Wenn ja -im welchen Umfang?

oder wird das Kindergeld zum Netto Einkommen LStK. 3 hinzugerechnet ... oder wird das Kindergeld nur anteilig mit x% hinzu addiert oder abgezogen???"

Gibt es andere Posten die sich zum Beispiel positiv auswirken (wie zusätzlicher Minijob/Honorartätigkeit)???

Gibt es Posten die sich evtl. negativ auswirken?(Schulden, Schufa...)???

für eine etwas konkretere Ausführung/Beschreibung wäre ich sehr Dankbar.

Titel: Re: Genauere Berechnung bei Familienachzug
Beitrag von Timidus am 19.08.2023 um 20:26:46
Ich habe mich mit dem Thema anlässlich des Antrages auf Niederlassungserlaubnis einer Bekannten beschäftigt. Die Ausländerbehörde stellte fest, dass 40,13 Euro fragte nach einem zusätzlichen Minijob. Der wird angerechnet.

Ich habe versucht, die Berechnung zu verstehen, und soweit ich recherhiert habe, wird eine (komplizierte) Vergleichsrechnüng angestellt, ob ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Die Einahmen Lohn) werden dabei nicht komplett angerechnet, sondern gewisse Pauschalen vom Brutto wieder abgezogen. Ich habe dazu einen eigenen Post als Frage geschrieben.

Titel: Re: Genauere Berechnung bei Familienachzug
Beitrag von Aras am 19.08.2023 um 21:38:36
@Timidus
Was soll dein Beitrag genau sagen bis auf garnix?

Titel: Re: Genauere Berechnung bei Familienachzug
Beitrag von Timidus am 19.08.2023 um 22:19:49
rTeilantworten "Minijob -ja", Warnhinweis "es werden Pauschalen abgezogen" etc. - ist das garnix?

Titel: Re: Genauere Berechnung bei Familienachzug
Beitrag von Timidus am 19.08.2023 um 23:05:49
Versuch mal dein Glück mit einem sog. Bürgergeldrechner, z.B.
https://www.buerger-geld.org/rechner/

Wenn du nach Eingabe aller Daten Anspruch auf Bürgergeld  besteht, reicht das Einkommen nicht.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.