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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
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Beitrag begonnen von Alexander75 am 12.07.2023 um 13:43:41

Titel: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Alexander75 am 12.07.2023 um 13:43:41
Erstmal sehr schön das es so ein Forum gibt vielen Dank an die die es am laufen halten!!
Zu meiner Frage:
Ich bin mit einer Weissrussin verlobt und meine Liebe ist gerade dabei ihre Dokumente zu legalisieren. Bei meinem Standesamt waren wir bereits daher ist uns bis jetzt schon mal klar was wir brauchen.
Jetzt zu einem Punkt was sie sorgt, sie hat einen Sohn der bald 16 Jahre alt wird, er spricht nur sehr sehr wenig deutsch, braucht er ein A1 Zertifikat?
Sie hat kein A1 Zertifikat spricht aber fast fließend deutsch da sie deutsch studiert hat. Ist es ein Problem wenn sie keinens hat?
Vielen dank schon mal für eure Erfahrungen!

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von reinhard am 12.07.2023 um 13:46:50
Wenn der Sohn nicht Deiner ist, zieht er (nur) zu ihr nach.

Da heißt, sie muss Wohnung und Sicherung des Lebensunterhalts nachweisen (ggf., wenn Du willst, mit Deiner Hilfe).

Kommen sie gleichzeitig, braucht er nichts. Kommt er einzeln, muss er ein C1-Zertifikat haben. A1 reicht nicht.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Alexander75 am 12.07.2023 um 13:59:34
Vielen Dank Reinhard

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von lottchen am 12.07.2023 um 14:02:45
Steht ein Vater in der Geburtsurkunde? Dann benötigt sie das alleinige Sorgerecht bzw. seine notarielle Zustimmung, wenn der Sohn mit nach D ziehen soll.
Will er überhaupt mit nach D? Bei einem 16-jährigen, der die Sprache nicht spricht sollte man zumindest mal drüber nachdenken, ob das das Richtige für ihn ist oder ob es Alternativen gibt. 

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Alana am 12.07.2023 um 14:42:32

Alexander75 schrieb am 12.07.2023 um 13:43:41:
Sie hat kein A1 Zertifikat spricht aber fast fließend deutsch da sie deutsch studiert hat. Ist es ein Problem wenn sie keinens hat?

Wenn sie Deutsch ganz deutlich über A1-Niveau beherrscht (was mit einem Deutsch-Studium und "fast fließender" Sprache der Fall sein sollte), kann sie das auch beim Visumsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung nachweisen. Wenn sie ganz sicher gehen will, kann sie auch einfach im Vorhinein den entsprechenden Test ablegen. Dafür muss sie keinen Kurs belegen.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Alexander75 am 12.07.2023 um 14:44:29
Die Zustimmung von seinem Vater hat er bereits er unterstützt seinen Sohn sehr er kennt die Chancen im Westen den er arbeitete viel mit westlichen Menschen zusammen.  Natürlich kenn ich die Interessen dieser jungen Männer aber aus Gesprächen mit seiner Mutter und mir und Besuchen hier, sieht er seine Zukunft eher im Westen. Ich habe das Glück das meine Verlobte deutsch Lehrerin ist und sie schon auf ihn einwirkt. Was ich, ich weiss nicht ob ich richtig liege die momentane Situation auf der Welt nicht schlecht ist, (zumindest) was den support für russisch sprachige Kinder und Jugendliche betrifft. Nochmal vielen Dank für Kritik und support. Tolle Seite

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Alexander75 am 12.07.2023 um 14:55:39

Alana schrieb am 12.07.2023 um 14:42:32:
Wenn sie Deutsch ganz deutlich über A1-Niveau beherrscht (was mit einem Deutsch-Studium und "fast fließender" Sprache der Fall sein sollte), kann sie das auch beim Visumsantrag bei der deutschen Auslandsvertretung nachweisen. Wenn sie ganz sicher gehen will, kann sie auch einfach im Vorhinein den entsprechenden Test ablegen. Dafür muss sie keinen Kurs belegen.


Das war mein Problem für ihren Sohn dachte er braucht ab 16 Jahren auch A1 aber Belarus ist momentan auch ein bisschen schwer um es zu bekommen

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von reinhard am 12.07.2023 um 15:41:53

Alexander75 schrieb am 12.07.2023 um 14:55:39:
Das war mein Problem für ihren Sohn dachte er braucht ab 16 Jahren auch A1 aber Belarus ist momentan auch ein bisschen schwer um es zu bekommen


Nein, A1 bei einem 16-Jährigen nicht.
Mit der Mutter zusammen: ohne
Alleine: C1.

Bis 15 Jahre brauchen Kinder nichts.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von lottchen am 12.07.2023 um 16:56:12
Und C1 zu schaffen ist fast aussichtslos (so gut wie) ohne Vorkenntnisse für einen 16-jährigen. Er müsste die Prüfung ja auch noch vor dem 18ten Lebensjahr schaffen und den Antrag stellen....Also wenn klar ist dass er in D leben will - unter allen Umständen nur zusammen mit der Mutter den Visumsantrag stellen.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Alexander75 am 12.07.2023 um 18:27:54
Dankeschön

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Novgorod am 14.07.2023 um 13:05:37

Alexander75 schrieb am 12.07.2023 um 13:43:41:
Sie hat kein A1 Zertifikat spricht aber fast fließend deutsch da sie deutsch studiert hat. Ist es ein Problem wenn sie keinens hat?


Das müsst ihr die deutsche Botschaft in ihrem Land fragen. Für Heirats- oder FZF-Visum ist ein A1 Nachweis zwingend, in der Regel nur nach Goethe-Institut-Standard (auch ne gute Art für Kundschaft zu sorgen, wenn das Visum schon kostenlos ist). Wenn sie einen "vergleichbaren" Nachweis hat, z.B. einen Hochschulabschluss im Fach Deutsch, liegt es im Ermessen der Botschaft und/oder ABH, diesen Nachweis statt dem Goethe-Zertifikat anzuerkennen ("Ermessen" auf deutsch übersetzt bedeutet "nein", aber fragen schadet nie). Wenn sie ein Goethe-Zertifikat braucht, kann sie gleich B1 (oder höher) machen, dann braucht sie es für die spätere Einbürgerung (falls geplant) nicht extra zu machen. Natürlich muss sie keinen Kurs besuchen und kann gleich die Prüfung machen, aber Goethe-Prüfungen im Ausland können ggf. selten sein (z.B. nur einmal im Monat), kosten ca. 100€ und das Ergebnis braucht nochmal ein Paar Wochen. Also unbedingt bei der Botschaft erkundigen, sonst kann es die Hochzeitspläne verzögern.

Das betrifft nur die Mutter; was das Kind angeht, siehe die anderen Antworten.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von T.P.2013 am 14.07.2023 um 14:06:06

Novgorod schrieb am 14.07.2023 um 13:05:37:
...
Wenn sie einen "vergleichbaren" Nachweis hat, z.B. einen Hochschulabschluss im Fach Deutsch, liegt es im Ermessen der Botschaft und/oder ABH, diesen Nachweis statt dem Goethe-Zertifikat anzuerkennen ("Ermessen" auf deutsch übersetzt bedeutet "nein", aber fragen schadet nie). ...


Das ist als pauschale Behauptung Unsinn.

Wenn sie vor Ort auch beim Gespräch Kenntnisse vorweist, die ganz offensichtlich weit über das Niveau "A1" hinausgehen (so wie es hier zu erwarten ist), dann wird die AV schon ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben, so wie es im Visumhandbuch im eigenen Abschnitt Nr. 3 zur Ermessensausübung vorgesehen ist.

Und wie es hinsichtlich des Nachweises durch Offenkundigkeit im Bereich des "Nachweis von Sprachkenntnissen im Visumverfahren" unter der Nr. 1.7 im Visumhandbuch festgelegt ist.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Novgorod am 14.07.2023 um 14:46:37
Natürlich können sie zu seinen Gunsten entscheiden und keinen schriftlichen Nachweis fordern, aber ich würde nicht meine Hochzeitsplanung darauf verwetten sondern nachfragen, besser heute als morgen.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von erne am 15.07.2023 um 14:31:07

Novgorod schrieb am 14.07.2023 um 13:05:37:
Für Heirats- oder FZF-Visum ist ein A1 Nachweis zwingend

nein
erforderlich sind *einfache Sprachkentnisse" (die aber auch mit A1 nachgewiesen werden können)


Novgorod schrieb am 14.07.2023 um 13:05:37:
in der Regel nur nach Goethe-Institut-Standard

weider falsch
Das Zertifkat muss von einem TELC Zertifizierten Institut kommen (und das ist nicht "nur" das Goethe Institut


Novgorod schrieb am 14.07.2023 um 13:05:37:
liegt es im Ermessen der Botschaft und/oder ABH, diesen Nachweis statt dem Goethe-Zertifikat anzuerkennen

nein, kein Ermessen.
Sind "einfache Sprachkentnisse" vorhanden, ist das anzuerkennen




Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Novgorod am 15.07.2023 um 16:09:15

erne schrieb am 15.07.2023 um 14:31:07:
nein
erforderlich sind *einfache Sprachkentnisse" (die aber auch mit A1 nachgewiesen werden können)


Es wäre etwas zu offensichtlich "A1 (nach Goethe-Standard)" in den Gesetzestext zu schreiben. Deswegen schreiben sie es stattdessen in die internen Richtlinien der jeweiligen AV und lehnen andere Nachweise (wie Kursbescheinigungen oder frühere AT mit A1 Voraussetzung) pauschal ab.


Zitat:
weider falsch
Das Zertifkat muss von einem TELC Zertifizierten Institut kommen (und das ist nicht "nur" das Goethe Institut


Nein, es kann auch von einem ALTE-zertifizierten Institut kommen. Deswegen schrieb ich ja explizit nach Goethe-Institut-Standard und nicht, dass es ausschließlich vom Goethe-Institut sein muss. TELC und Goethe haben den Test gemeinsam entwickelt. Realistisch gibt es aber eh nur den Test vom Goethe-Institut im nicht-EU-Ausland, die anderen anerkannten Testcenter sind wesentlich seltener anzutreffen (kosten aber eh das gleiche, weil's der gleiche Test ist).


Zitat:
nein, kein Ermessen.
Sind "einfache Sprachkentnisse" vorhanden, ist das anzuerkennen


Es ist buchstäblich Ermessenssache, was das in der Praxis bedeutet - deswegen gibt es interne Richtlinien, damit die Beamten nicht zuviel darüber nachdenken müssen. Wenn die Richtlinien einen schriftlichen Nachweis verlangen, reicht eine kurze Unterhaltung eben nicht. In dem Fall kann man natürlich versuchen, die Richtlinien durch ein Gericht prüfen zu lassen, was in jedem Fall teurer ist und länger dauert als die Prüfung zu machen. Natürlich sollte der TS allein schon aus Prinzip auf seinem Recht bestehen, die Hochzeit abblasen und das erstmal gerichtlich klären. Oder zumindest vorher nachfragen, was die Richtlinien in Weißrussland überhaupt sind :)...

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Fred Dust am 15.07.2023 um 17:05:25
"Das Zertifkat muss von einem TELC Zertifizierten Institut kommen" - Ich empfehle gerade in solch Situationen des unklaren Sprach-Standes gerne den TestDaF-Test. der hat den Vorteil, in einer einzigen Prüfung je nach Ergebnis entweder B2, C1 oder C2 nachzuweisen:

https://www.testdaf.de/de/teilnehmende/mein-testdaf/testzentrum-finden/?region=ww

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Aras am 15.07.2023 um 20:03:24
Sie wird ja eine Urkunde von ihrer Uni haben, woraus hervorgeht, dass sie die deutsche Sprache studiert hat. Das sollte ausreichend sein um das im Gespräch auszutesten.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Fred Dust am 16.07.2023 um 00:11:44
ja. Ist eher allgemeiner Tipp. Hier ist Sprachnachweis vielleicht auch fürs Arbeiten in Deutschland relevant, zb als Deutschlehrerin. Und bei späteren Änderungen des Aufenthaltstitels. Eine Investition, die sich rechnen könnte.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Petersburger am 16.07.2023 um 06:31:50

Novgorod schrieb am 15.07.2023 um 16:09:15:
Es wäre etwas zu offensichtlich "A1 (nach Goethe-Standard)" in den Gesetzestext zu schreiben. Deswegen schreiben sie es stattdessen in die internen Richtlinien der jeweiligen AV und lehnen andere Nachweise (wie Kursbescheinigungen oder frühere AT mit A1 Voraussetzung) pauschal ab.


Novgorod schrieb am 15.07.2023 um 16:09:15:
Deswegen schrieb ich ja explizit nach Goethe-Institut-Standard


Novgorod schrieb am 15.07.2023 um 16:09:15:
Es ist buchstäblich Ermessenssache,

Auch durch mehrfache Wiederholung wird aus solchem Unsinn keine brauchbare Information.

Da es in diesem Forum um Informationen über die Rechtslage geht und *nicht* um Erfahrungsberichte oder gar Meinungen, sollte man die Rechtslage auch kennen, wenn man hier anderen Ratschläge gibt.
Aus Deinen Beiträgen geht aber nur Unkenntnis der Rechtslage hervor.

Wie wäre es, sich in solcher Situation einfach 'rauszuhalten?

Und bitte sei so nett, vor einer erneuten Wortmeldung hier Belege für die eigenen Aussagen herauszusuchen.
Es macht einfach keinen Spaß, immer und immer wieder die Rechtslage nicht nur zu nennen (was Du wie jeder andere auch hier im Forum nachlesen kannst), sondern auch noch unbelegte, unbegründete und/oder fehrerhafte Aussagen begründet zu widerlegen.

@TS
Ignoriere bitte die Beiträge von Novgorod.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Novgorod am 16.07.2023 um 09:03:44

Petersburger schrieb am 16.07.2023 um 06:31:50:
Und bitte sei so nett, vor einer erneuten Wortmeldung hier Belege für die eigenen Aussagen herauszusuchen. 


Wofür? Dass deutsche Botschaften interne Richtlinen haben? Oder dass die Erde rund ist? Meinetwegen, für die Google-Muffel: eins von zahllosen Beispielen


Du kannst dann gerne mit der Botschaft vor Gericht darüber streiten, ob die Erläuterung in Klammern eine abschließende Aufzählung ist oder laut Rechtslage andere Nachweise erlaubt. Aber ich hatte eher den Eindruck, dass hier explizit keine Rechtsberatung erfolgt.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von Petersburger am 16.07.2023 um 09:26:37
Deine Behauptung, dass die AV das festlegen, ist schlicht falsch. Das ist keine interne Richtlinie.

Für Leute vom Fach und sonstige Interessierte seit 2009 in der AVwV zum AufenthG nachzulesen, die vom BMI stammt.

Sei mir nicht böse, aber genau das meine ich:
Eine seit 14 Jahren bundesweit und auch für die AV verbindliche Rechtsvorschrift des BMI als interne Richtlinie jeder AV zu bezeichnen ist genau die Art Unwissen, die mich zur Zurückhaltung brächte.
Mit anderen Worten: Ich würde bei eigenem Un- oder Halbwissen nicht andere belehren.

Und nein, ich suche Dir das nicht aus der AVwV zum AufenthG heraus. Das machst Du bitte selbst.

Titel: Re: Vielen Dank für die Aufnahme hier im Forum
Beitrag von lottchen am 16.07.2023 um 09:47:01
Wenn Du Novgorod etwas zitierst dann sei doch bitte so freundlich und schreibe dazu, woraus das Zitat ist.


Novgorod schrieb am 16.07.2023 um 09:03:44:
Du kannst dann gerne mit der Botschaft vor Gericht darüber streiten, ob die Erläuterung in Klammern eine abschließende Aufzählung ist oder laut Rechtslage andere Nachweise erlaubt

Da gibt es nichts zu diskuttieren, da die Rechtslage klar ist. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er Basiskenntnisse in Deutsch hat. Die Basiskenntnisse weist er durch ein Zertifikat nach, welches er bei einem von ALTE zertifizierten Institut erworben hat. z.B. dem Goethe-Institut. Hat der Antragsteller Kenntnisse, die für jeden sichtbar weit über die Basiskenntnisse hinaus gehen (also wo es keine zwei Meinungen geben kann, ob die Kenntnisse mindestens auf A1-Niveau sind), muss er auch kein Zertifikat vorlegen.   

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