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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Neuer Pass - alten Titel übertragen oder gleich neuen Titel ?
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Beitrag begonnen von Globetrotter2015 am 25.02.2019 um 21:07:58

Titel: Neuer Pass - alten Titel übertragen oder gleich neuen Titel ?
Beitrag von Globetrotter2015 am 25.02.2019 um 21:07:58
Aktuell muss meine Frau einen neuen Pass ausstellen lassen, da der alte voll ist. Der soll in 4-6 Wochen fertig sein.

In 8 Wochen steht Ihr Termin für den unbefristeten AT in der Ausländerbehörde an.

Sollte man vorher noch den "alten Titel" in den neuen Pass kleben lassen oder spart man sich das einfach?


(Der alte Pass darf nicht behalten werden, der wird bei Ausgabe des neuen Passes eingezogen)

Titel: Re: Neuer Pass - alten Titel übertragen oder gleich neuen Titel ?
Beitrag von T.P.2013 am 25.02.2019 um 23:20:12
Hallo,

falls keine Auslandsreise anliegt oder sonstwie ein Anlass, bei dem die Vorlage eines AT (Arbeitgeber o.ä.) erforderlich wäre:

Ich würde die "alte" AE und die Lichtbildseite des alten Passes kopieren und dann einfach auf die NE im Kartenformat warten.

In Deutschland kann, z.B. bei einer polizeilichen Kontrolle, jederzeit ein bestehender erlaubter Aufenthaltsstatus recherchiert werden.

Ansonsten für 25 EUR die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bei der ABH erwirken.

Gruß

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