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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> unbefristet aufenthaltstitel
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Beitrag begonnen von wege am 22.02.2019 um 20:25:08

Titel: unbefristet aufenthaltstitel
Beitrag von wege am 22.02.2019 um 20:25:08
....English version below...

Nicht EU-verheiratet als Student mit einem Deutschen im Februar 2016.

Lebensgemeinschaft ist im März 2016 gestartet.

Ich habe im Mai 2016 meine Resident Card beantragt.

Der Auslander hat viele Probleme angefangen, einschließlich Hausbesuche und so weiter.

Ich habe einen Anwalt genommen.

Meine Resident Card wurde im Juli 2017 bis Juli 2018 erteilt.

Ich habe mich seit Juni 2018 für eine neue beworben und letzte Woche bewilligt

von Januar 2019 bis Juli 2020.


Meine Frage :-

1) Kann ich mich jetzt für unbefristet aufenthaltitel bewerben? da ich im nächsten Monat in der Ehe 3 Jahre alt sein werde. (ich habe einen Minijob (unbefristet) und als uni student ist meine frau deutsch auf sgb2)

2.) kann ich stattdessen eine einburgerung beantragen?

3.) Wenn ich mich nach 3 Jahren des Zusammenlebens im März 2019 von meinem Ehepartner trenne, kann ich dann trotzdem unbefristet AE bekommen?

Anmerkung: - Ich habe das ABH gefragt, dass sie sagen, dass ich mich nur nächstes Jahr bewerben kann, weil meine 3-jährige Resident-Karte bis Juli 2020 läuft.

Ich habe gelehrt, dass das Datum der Lebensgemeinschaft wichtig ist und nicht das Datum des AE, obwohl es nicht meine Schuld ist. Sie waren die Ermittler, die nichts gefunden haben, was meine Sorge angeht.

//English.
Non EU-Married as student to a german in Feb 2016.

Lebensgemeinschaft started march 2016.

I applied for my resident card in May 2016.

The auslander started lots of issue including home visitations and all.

i took a lawyer.

My resident card was granted in July 2017 to july 2018.

i applied for new one since june 2018 and granted last week

from  January 2019 - July 2020.


My question :-

1) Can i apply for unbefristet aufenthaltitel now? since i ll be 3yrs in marriage by next month. (i have mini job(permanent contract) and as a uni student , my wife german is on sgb2 )

2.) can i apply for einburgerung instead?

3.)if i separate from my spouse after 3yrs of  living together in march 2019, can i still get unbefristet AE?

note:- I asked the ABH they said i can only apply next year because my 3yrs resident card runs till july 2020.

i taught the lebensgemeinschaft date is important and not the date of the AE after all its not my fault, they were the one doing investigation which they didnt find anything as far as iam concern.

Titel: Re: unbefristet aufenthaltstitel
Beitrag von Aras am 22.02.2019 um 21:19:29

wege schrieb am 22.02.2019 um 20:25:08:
1) Kann ich mich jetzt für unbefristet aufenthaltitel bewerben? da ich im nächsten Monat in der Ehe 3 Jahre alt sein werde. (ich habe einen Minijob (unbefristet) und als uni student ist meine frau deutsch auf sgb2)

Nein, weil du ein Sozialleistungsempfänger bist.


wege schrieb am 22.02.2019 um 20:25:08:
2.) kann ich stattdessen eine einburgerung beantragen?

Nein, weil du ein Sozialleistungsempfänger bist.


wege schrieb am 22.02.2019 um 20:25:08:
3.) Wenn ich mich nach 3 Jahren des Zusammenlebens im März 2019 von meinem Ehepartner trenne, kann ich dann trotzdem unbefristet AE bekommen?

Nein, weil du ein Sozialleistungsempfänger bist.


wege schrieb am 22.02.2019 um 20:25:08:
i taught the lebensgemeinschaft date is important and not the date of the AE after all its not my fault, they were the one doing investigation which they didnt find anything as far as iam concern.

Well, tbh your question about separating from your wife implies that you maybe really have a fake marriage.


Titel: Re: unbefristet aufenthaltstitel
Beitrag von wege am 22.02.2019 um 22:45:28

Aras schrieb am 22.02.2019 um 21:19:29:


Well, tbh your question about separating from your wife implies that you maybe really have a fake marriage.

separation means fake marriage?  ::)


1.) Would 3years lebensgemeinschaft  be considered for subsequent extension of AE if separation occurs or it has to be 3years of aufenthaltitels (full stop)?

2.) Mind you i was told right at the ABH that since am not the  main reason why  my partner is on sgb2, then i can apply for unbefristet AE but next 2020.

just asking if from law am entitled already, cos i dont know the reason i wont be able to be granted my right! its already 3yr lebensgeinschaft.

Thanks



Titel: Re: unbefristet aufenthaltstitel
Beitrag von Aras am 22.02.2019 um 22:54:01

wege schrieb am 22.02.2019 um 22:45:28:
separation means fake marriage? 

In my humble opinion you fail the duck test. So yeah...

Hast du überhaupt B1 Sprachkenntnisse?

Titel: Re: unbefristet aufenthaltstitel
Beitrag von wege am 23.02.2019 um 00:37:01

Aras schrieb am 22.02.2019 um 22:54:01:
In my humble opinion you fail the duck test. So yeah...

Hast du überhaupt B1 Sprachkenntnisse?


No please , is it then possible if i have it... am planing to write both B1 and einburgerungtest

Titel: Re: unbefristet aufenthaltstitel
Beitrag von Aras am 23.02.2019 um 08:56:56
Höchstens die zeitliche Voraussetzung wäre nächstes Jahr gegeben.

1. 400 € Nebenjob sichert offensichtlich nicht deinen eigenen persönlichen Lebensunterhalt.

2. Du hast kein B1. Du verwendest offensichtlich Google Translate um deine Texte zu übersetzen. Zumal du sogar im englischen Fehler machst (z.B. taught aber meintest thought).

Ganz ehrlich:

Frag deinen Anwalt für deine zukünftigen Vorhaben und nicht uns hier im Forum. Den Enten-Test hast du nicht bestanden. Warum sollen wir dich für dein weiteres Vorhaben in Deutschland unterstützen, wenn du deine Frau wohl doch nur für eine Aufenthaltsverfestigung geheiratet hast. Da muss man wohl zugeben, dass die Ausländerbehörde ihre Pappenheimer kennt.

Titel: Re: unbefristet aufenthaltstitel
Beitrag von wege am 23.02.2019 um 13:45:53
Thank you Aras for your contributions..

You’ve always been helpful.

Sincerely

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