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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
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Beitrag begonnen von Foller am 30.01.2019 um 21:12:06

Titel: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 30.01.2019 um 21:12:06
Hallo Zusammen!

Ich (deutsch, in Deutschland lebend und Student) werde im Juni / Juli sofern alles klappt meine Verlobte (im Ausland lebend, nie verheiratet, keine Kinder) in Deutschland heiraten. Dokumente sind momentan zur Überprüfung beim OLG. Geplant ist, dass meine Verlobte nach der Heirat in Deutschland bleibt und mit mir zusammen zieht.

Da ich allerdings noch Student bin und außer meinem MiniJob auf elterliche Unterstützung angewiesen bin stellt sich mir die Frage, ob die Ausländerbehörde bei der Genehmigung des Visums Probleme macht.
Mein Vater würde für die Zeit bis zur Eheschließung eine Verpflichtungserklärung unterschreiben (dies hat auch bei den 2 vorigen Schengenvisa für meine Verlobte ohne Probleme funktioniert). Habe ich das richtig verstanden, dass ich nach der Eheschließung quasi kein Mindesteinkommen nachweisen muss?

Und wie sieht es mit dem Ausreichenden Wohnraum aus? Ich lebe momentan in einer 3er WG bei der ich nicht im Mietvertrag stehe und mein Zimmer 12m² (von 75m²) abdeckt. Außer einer Küche gibt es keine weiteren Aufenthaltsmöglichkeiten in der Wohnung. Reicht es aus anzugeben dass meine Verlobte bis zur Eheschließung bei meinen Eltern (großes Haus) untergebracht ist um nach der Eheschließung in meine WG einzuziehen? Der Plan ist für die Anfangszeit in dieser WG zu bleiben.


Ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.
Besten Dank und viele Grüße

Foller

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Saxonicus am 31.01.2019 um 07:52:16
Bei deutschen Staatsangehörigen spielt weder die Sicherung des Lebensunterhaltes, noch die Größe der Wohnung eine Rolle. Es sollte nur keine Obdachlosigkeit vorliegen.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von deerhunter am 31.01.2019 um 08:55:16

Saxonicus schrieb am 31.01.2019 um 07:52:16:
Bei deutschen Staatsangehörigen spielt weder die Sicherung des Lebensunterhaltes, noch die Größe der Wohnung eine Rolle


Aber nicht beim Visum zur Hochzeit! Deine Aussage gilt nur, wenn beide bereits im Ausland verheiratet sind und ein FZF beantragen!


Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Saxonicus am 31.01.2019 um 13:11:23

deerhunter schrieb am 31.01.2019 um 08:55:16:
Aber nicht beim Visum zur Hochzeit! Deine Aussage gilt nur, wenn beide bereits im Ausland verheiratet sind und ein FZF beantragen!

Wieso denn das?


Foller schrieb am 30.01.2019 um 21:12:06:
Mein Vater würde für die Zeit bis zur Eheschließung eine Verpflichtungserklärung unterschreiben 


Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von T.P.2013 am 31.01.2019 um 15:59:36

Foller schrieb am 30.01.2019 um 21:12:06:
Habe ich das richtig verstanden, dass ich nach der Eheschließung quasi kein Mindesteinkommen nachweisen muss?


Hallo,

ja, das ist zutreffend.


Zitat:
Reicht es aus anzugeben dass meine Verlobte bis zur Eheschließung bei meinen Eltern (großes Haus) untergebracht ist um nach der Eheschließung in meine WG einzuziehen?


Das reicht.
Ihr solltet im Blick haben, dass sie sich ja auch nach Einreise irgendwo anmelden muss und die ABH der Meldeadresse für ihre aufenthaltsrechtlichen Belange zuständig ist / wird.
Wo bist du gemeldet? Eltern oder WG?
Wenn das in der WG möglich ist, ok.
Falls nicht, bei den Eltern anmelden und in der WG wohnen.

Gruß

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 01.02.2019 um 09:10:30
Besten Dank euch erst Mal!

Was ich vielleicht noch unklar angegeben hatte. Meine Verlobte ist Bürgerin eines Drittstaates...


T.P.2013 schrieb am 31.01.2019 um 15:59:36:
Ihr solltet im Blick haben, dass sie sich ja auch nach Einreise irgendwo anmelden muss und die ABH der Meldeadresse für ihre aufenthaltsrechtlichen Belange zuständig ist / wird.

Ich nehme an, damit ist nach der Eheschließung gemeint, vor der Eheschließung hat sie ja noch ein Visum. Richtig?



T.P.2013 schrieb am 31.01.2019 um 15:59:36:
Wo bist du gemeldet? Eltern oder WG?
Wenn das in der WG möglich ist, ok.

Ich bin in meiner WG gemeldet. Meine Eltern wohnen zwar ebenfalls in BW aber nicht in näherem Umfeld zu meiner WG (etwa 2,5 Autostunden entfernt).
Muss ich denn dann nach der Eheschließung der ABH bestätigen, dass in der WG mindestens 24m² ( 12m² pro Kopf) private Wohnfläche zur Verfügung steht?
Alternativ, bei der Meldung meiner Zukünftigen bei meinen Eltern, wird das dann nicht Problematisch trotzdem in der WG zu wohnen, zwecks Arbeit, Integrationskurs, etc... ?

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von erne am 01.02.2019 um 10:08:37

Foller schrieb am 01.02.2019 um 09:10:30:
Muss ich denn dann nach der Eheschließung der ABH bestätigen,


musst du nicht, aber fot wird von Behhörden auch das verlangt, was nicht notwendig ist.


Foller schrieb am 01.02.2019 um 09:10:30:
Alternativ, bei der Meldung meiner Zukünftigen bei meinen Eltern, 

Deine Holde bekommt keine AE nur weil ihr verheiratet seid.
Sie bekommt die AE zur Führung einer ehelichen LG, und diese ist nur dann gegeben, wenn Ihr auch zusammen in einer Wohnung gemeldt sed.
Alternativen:
Ihr beide meldet Euch in der WG an.
Ihr beide seid mit Erstwohnsitz bei Deinen Eltern gemeldet und du  zusätzlich mit Zweitwohnsitz  in der WG.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 01.02.2019 um 13:30:52

erne schrieb am 01.02.2019 um 10:08:37:
Alternativen:
Ihr beide meldet Euch in der WG an.

Das ist ja eben der eigentliche Plan. Mein Frage war diesbezüglich ja, ob man zwingend die 12m² Wohnraum pro Person vorweisen muss, oder ob mein 12m² Zimmer in der WG plus Küche etc. ausreichend ist für die Erteilung der AE.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Saxonicus am 01.02.2019 um 14:20:30

Foller schrieb am 01.02.2019 um 13:30:52:
Das ist ja eben der eigentliche Plan. Mein Frage war diesbezüglich ja, ob man zwingend die 12m² Wohnraum pro Person vorweisen muss, oder ob mein 12m² Zimmer in der WG plus Küche etc. ausreichend ist für die Erteilung der AE. 

Das spielt keine Rolle (bei Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen).

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Saxonicus am 01.02.2019 um 14:20:48

Foller schrieb am 01.02.2019 um 13:30:52:
Das ist ja eben der eigentliche Plan. Mein Frage war diesbezüglich ja, ob man zwingend die 12m² Wohnraum pro Person vorweisen muss, oder ob mein 12m² Zimmer in der WG plus Küche etc. ausreichend ist für die Erteilung der AE. 

Das spielt keine Rolle (bei Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen).

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von erne am 01.02.2019 um 14:31:23

Foller schrieb am 01.02.2019 um 13:30:52:
mein 12m² Zimmer in der WG plus Küche etc. ausreichend ist für die Erteilung der AE. 


ist ausreichend, (aber nicht beim Zuzug zu einem Ausländer)

es kann aber sein, dass der Vermieter dem Einzug (und Anmeldung) deiner Frau wegen Überbelegung nicht zustimmt.
An sich muss der Vermieter dem Einzug des Ehepartners zustimmen, aber mit dem Argument Überbelegung kann man das zum Problem machen.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von T.P.2013 am 01.02.2019 um 15:33:40

Foller schrieb am 01.02.2019 um 09:10:30:
Ich nehme an, damit ist nach der Eheschließung gemeint, vor der Eheschließung hat sie ja noch ein Visum. Richtig?


Fast. Der dauerhafte Zuzug nach DEU findet mit Einreise statt und damit auch die Verpflichtung, sich fristferecht anzumelden. Das ist unabhängig von einer AE und gilt auch für den Zuzug mit einem (Nationalen) Visum (s. 17.1.2 BMGVwV).
Abgesehen davon macht eine zügige Anmeldung auch nicht zuletzt dann Sinn, falls ein Ehepartner Einkommenssteuer entrichtet.


Zitat:
Muss ich denn dann nach der Eheschließung der ABH bestätigen, dass in der WG mindestens 24m² ( 12m² pro Kopf) private Wohnfläche zur Verfügung steht?
Alternativ, bei der Meldung meiner Zukünftigen bei meinen Eltern, wird das dann nicht Problematisch trotzdem in der WG zu wohnen, zwecks Arbeit, Integrationskurs, etc... ? 


Wie schon durch Mitforisten erläutert: Nein, Du musst der ABH nichts bestätigen in dieser Hinsicht.
Die Anmeldung bei den Eltern ist sicherlich, bei der Entfernung, nur eine Notalternative, falls z.B. der Vermieter der WG eine Überbelegung geltend machen und eine Einzugsbestätigung verweigern würde.
Dem I-Kurs und der Arbeit könnte man letztendlich in diesem Fall auch am tatsächlichen Aufenthaltsort (also dem Studienort) nachgehen.
Die Anmeldung an der Adresse der WG wäre aber natürlich der Königsweg, um Diskussionen und Organisationsaufwand zu vermeiden.

Gruß

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 05.02.2019 um 13:33:16
Klasse! Vielen Dank Euch allen! Das beruhigt schon einmal sehr.

Eine Frage hätte ich nun noch. Das Visum zur Eheschließung hat ja eine Gültigkeit von 90 Tagen. Heißt das, dass meine Verlobte auch nach der Eheschließung noch genügend Zeit von den 3 Monaten übrig lassen muss um die Zeit bis zur Vergabe der Aufenthaltserlaubnis noch mit einem Visum zu verbringen? Wie viel Tage muss man dafür in etwa einplanen?

Besten Dank!
Grüße Foller

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von erne am 05.02.2019 um 14:03:37
Deine Dann-Ehefrau muss genug Zeit haben, um nach der Eheschliessung eine AE nach §28 *zu beantragen*
Dafür reicht eigentlich ein Tag, ggf. sogar eine Stunde.
Der Antrag ist abgegeben, wenn er *rechtzeitig* der ABH zugeht, also abgeben beim Pförtner ist aureichend. Nachweis für die rechtzeigige Abgabe ist nötig.
Für den Antrag genügt auch ein Dreizeiler "ich, Micky Maus, geboren am ... da und dort, wohnhaft in ...., beantrage eine AE nach §28 AufenthG, Datum, Unterschrift"

Natürlich sollte man nicht auf den letzten Drücker planen und rechtzeitig bei der ABH vorsprechen und das "richtig" mit Antragsfromular  eintüten, aber im Zweifelsfalle geht auch das oben Beschriebene.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von reinhard am 05.02.2019 um 16:07:20
Normal ist aber:
Einreisen, Heiraten, AE beantragen.

Man sollte auf nichts warten. Mit dem Visum kann sie z.B. reisen, während die Ausländerbehörde ihren Antrag bearbeitet. Aber der Aufenthaltstitel ist für viele weitere Sachen (Krankenversicherung, Duetschkurs-Anmeldung etc.) viel praktischer als ein Visum.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 06.02.2019 um 09:19:59
Ok, super. Es ist natürlich schon geplant die AE schnellst möglich zu erlangen. Auf der anderen Seite möchte Sie zwecks Vorbereitungen natürlich auch nicht erst 1 Woche vor der Hochzeit in D ankommen.
Das scheint ja jetzt aber auch kein Problem darzustellen.


reinhard schrieb am 05.02.2019 um 16:07:20:
Mit dem Visum kann sie z.B. reisen, während die Ausländerbehörde ihren Antrag bearbeitet.

Ist das "Reisen" dann auf D begrenzt oder ähnlich wie bei den Schengenvisa auf den Schengenraum?

Grüße und besten Dank für Eure Hilfe
Foller

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Petersburger am 06.02.2019 um 09:33:27
Ein nationales Visum zur Eheschließung gestattet auch Reisen in andere Schengen-Staaten.
Gleiches gilt, wenn die AE nicht rechtzeitig vor Ablauf des Visums fertig wird, wenn das Visum durch eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 "verlängert" wird.

Die Anführungszeichen stehen, weil eine FB keine Visumverlängerung ist, sondern nur bescheinigt, dass das vorherige Visum bis zur Entscheidung der ABH fortgilt. Und das kraft Gesetzes.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 09.02.2019 um 09:17:16

Petersburger schrieb am 06.02.2019 um 09:33:27:
Ein nationales Visum zur Eheschließung gestattet auch Reisen in andere Schengen-Staaten.

Bedeutet dies dann auch, dass eine Einreise über die Schweiz (Schengenmitglied), sprich Flug endet an einem schweizer Flughafen, möglich ist?

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Saxonicus am 09.02.2019 um 09:34:10

Foller schrieb am 09.02.2019 um 09:17:16:
Bedeutet dies dann auch, dass eine Einreise über die Schweiz (Schengenmitglied), sprich Flug endet an einem schweizer Flughafen, möglich ist? 

Es spielt keine Rolle über welchen Flughafen sie einreist.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Petersburger am 09.02.2019 um 12:12:06

Foller schrieb am 09.02.2019 um 09:17:16:
Bedeutet dies dann auch, dass eine Einreise über die Schweiz (Schengenmitglied), sprich Flug endet an einem schweizer Flughafen, möglich ist?

Das war schon vor 2010 möglich:
Transit ins Ausstellerland des nationalen Visums bei der erstmaligen Einreise ging immer.

Seit 2010 ist das erweitert:
Mit einem nationalen Visum kann man sich genauso im Schengen-Gebiet bewegen wie mit einer Aufenthaltserlaubnis. Also frei.
Man muss sich natürlich außerhalb des Ausstellerstaates an die 90-Tage-Regel halten, was aber für weit mehr als 90% der Inhaber eines solchen Dokuments noch nicht mal theoretisch interessant/relevant sein dürfte. Die erreichen diese Obergrenze sowieso nicht.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 19.02.2019 um 21:11:49
Beim Ausfüllen des Antrags auf Erteilung des nationalen Visums sind nun doch nochmals ein paar Unklarheiten aufgekommen. Ich hoff ihr könnt mir da nochmals unter die Arme greifen. ::)

"2. Angaben zur Ehegattin/zum Ehegatten/zur Lebenspartnerin/zum Lebenspartner":
Hier nichts ausfüllen, da ja noch nicht verheiratet. Richtig?

"9. Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland":
soll hier "Familiennachzug" angekreuzt oder unter Sonstiges: Eheschließung angegeben werden? Direkt zum ankreuzen gibt es sonst nichts passendes.

"10. Referenzen in der Bundesrepublik Deutschland":
Soll hier der Velobte, also ich, angegeben werden?

"12. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland":
Bezieht sich das nur auf die Dauer des Visums (sprich Angabe von 3 Monaten) oder auch für die Zeit danach (sprich Angabe: dauerhaft) ?

"13. Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?":
Bezieht sich das auf die Zeit in D oder allgemein? Wenn in D, dann angeben "Verlobter und dessen Vater/Eltern" ?

"Besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?":
Da meine Verlobte momentan noch nicht in D wohnt hat síe ja noch keine KV. Die KV wird nach positiver Zusage der Botschaft und ABH abgeschlossen bzw. dann der Botschaft vorgelegt.
Kann dann trotzdem "ja" angekreuzt werden?

Das sind jetzt zwar ein bisschen viel Fragen, aber ich hoffe trotzdem auf eure Unterstützung  :) Danke!

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Petersburger am 19.02.2019 um 21:29:35
2. ja
9. letzteres
10. ja
12. Ist Visumdauer gefragt? Oder wissen wir die selbst?
12. in D, richtig
KV: Nein.

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 20.02.2019 um 17:36:02
Vielen Dank Petersburger! :)


Petersburger schrieb am 19.02.2019 um 21:29:35:
12. Ist Visumdauer gefragt? Oder wissen wir die selbst?

Deine Fragen verstehe ich jetzt nicht ganz.
Also im Antrag ist "von" , "bis" auszufüllen. Soll dann bei "von" der geplante Einreisetag (etwa 2,5Monate vor der Eheschließung) und bei "bis" dauerhaft angegeben werden? Oder bei "bis" 90 Tage nach dem Einreisetag?

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von uwe1122 am 20.02.2019 um 18:37:10

Foller schrieb am 19.02.2019 um 21:11:49:
12. Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland":


Daueraufenthalt.

Gruß

Uwe

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Petersburger am 20.02.2019 um 20:24:28

Foller schrieb am 20.02.2019 um 17:36:02:
Deine Fragen verstehe ich jetzt nicht ganz.

Leute, macht es doch nicht so kompliziert!

Ist dort nach gewünschter Visumgültigkeit gefragt?
Was hat die (im übrigen vorgeschriebene) Gültigkeitsdauer des Visums dann dort zu suchen?

Ich verstehe, ehrlich gesagt, diese (Rück-)Frage seit Jahren nicht!

Ist nicht klar nach geplanter Aufenthaltsdauer gefragt?


Ebenso übrigens, wie die Frage nach der KV. "Heißt die Frage, dass ich eine KV abschließen muss?"
Meine ständige Gegenfrage: "Haben Sie einen Traktor?" - "Haben Sie sich eben vor dem Nein-Sagen gefragt, ob sie jetzt einen Traktor kaufen müssen?" - "Ja, so einfach!"

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Foller am 21.02.2019 um 16:41:21
Wenn diese Frage seit Jahren immer wieder aufkommt, ist sie wohl offensichtlich nicht für jeden klar.
Mich hat dabei nur irritiert, dass nach einer eindeutigen Zuweisung zu "von" und "bis" gefragt ist. Die Möglichkeit einer Angabe von "Daueraufenthalt" ist hier ja nicht direkt erkennbar.

Danke euch jedenfalls!

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Petersburger am 22.02.2019 um 08:25:09

Foller schrieb am 21.02.2019 um 16:41:21:
Wenn diese Frage seit Jahren immer wieder aufkommt, ist sie wohl offensichtlich nicht für jeden klar.

Und genauso lange frage ich mich, wieso man das Wort Aufenthaltsdauer, das viel eindeutiger nicht formuliert werden kann, zu "Visumdauer" umdeutet...

Es ist verständlich, dass man mit großer Sorge vor Fehlern alles ganz genau machen will - das führt dann auch zu solchen Dingen.
Es ändert aber nichts daran, dass eine andere Fragestellung dann noch weniger eindeutig ist und/oder noch mehr Fragen hervorruft.

Nur die Ruhe - und logisch an die Anträge herangehen!

Titel: Re: Wohnraum / Unterhalt - Eheschließung als Student
Beitrag von Aras am 22.02.2019 um 08:49:18
Die Frage nach der Aufenthaltsdauer dient ja auch dazu zu ermitteln, ob das nationale Visum das richtige ist. Wenn bspw. Nur tatsächlich nur ein 2 monatiger Aufenthalt angestrebt wird, dann macht ein nationales Visum kein Sinn.


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