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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hochzeit - Duldung - etc. https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1500984491 Beitrag begonnen von m_ichi am 25.07.2017 um 14:08:11 |
Titel: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von m_ichi am 25.07.2017 um 14:08:11
Hallo,
meine venezolanische Freundin ist derzeit mit einem Touristenstatus in Deutschland. Mitte August geht bereits ihr Rückflug, den wir aber unbedingt vermeiden wollen. Sie wurde bereits auf dem Weg zum Hinflug mit ihrem Leben bedroht und seitdem hat sich die Lage nur verschlimmert. Weiterhin haben wir gehört, dass eventuell zeitnah eine Ausreise aus Venezuela unmöglich werden soll. Deshalb bitte ich Euch, mit mir Eure Erfahrungen, Ideen und/oder Kontakte zu teilen. Wir lieben uns und ich möchte sie heiraten. Dies verlangt allerdings allerhand Dokumente, die sie in Venezuela beantragen müsste. Besteht irgendeine Möglichkeit dies zu umgehen bzw. seht ihr Chancen eine Duldung zu erwirken, damit sie zumindest nicht das derzeit lebensgefährliche Risiko der Rückreise eingehen muss? Kennt ihr Anwälte die uns dahingehend weiterhelfen können? Wir sind über jeden Ratschlag dankbar! Liebe Grüße |
Titel: Re: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von deerhunter am 25.07.2017 um 14:19:39 m_ichi schrieb am 25.07.2017 um 14:08:11:
Nein, nicht legales und Illegale Hilfe wirst du hier nicht bekommen! Eventuell in Dänemark heiraten, aber auch dann gibt es keine AE! Spricht sie Deutsch und hat A1? Asyl beantragen, wird aber auch nicht klappen! m_ichi schrieb am 25.07.2017 um 14:08:11:
Nein |
Titel: Re: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von okatomy am 25.07.2017 um 14:40:25
In DK heiraten und danach mit Ihr in anderes EU Land gehen ( Leben und Arbeiten) (Freizügigkeit) wäre aber rein formell legal oder? ( Frage an die Experten)
In Deutschland erscheint kein legaler Aufenthalt möglich anhand der Schilderungen. |
Titel: Re: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von m_ichi am 25.07.2017 um 14:41:05
Einen illegalen Weg suchen wir auch nicht, da wir ihren dauerhaften Status hier nicht gefährden wollen.
Ihre Deutschkenntnisse nehmen täglich zu, aber einen Test für das Zertifikat haben wir noch nicht gemacht. |
Titel: Re: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von Holzer am 25.07.2017 um 16:46:55
Es gibt keinen "legalen" Weg, da ein Visum zum "dauerhaften" Verbleib in Deutschland eigentlich im Ausland beantragt werden muss.
Heirat in Dänemark würde gehen, braucht sie aber auch Papiere! Danach müsste Sie dann wieder ausreisen und mit einem A1 Zertifikat ein FZF Visum in Caracas beantragen! Man könnte es auch über die ABH versuchen, aber die Chancen sind gering...ohne A1 bei 0! Ich sehe jetzt auch kein so großes Problem in Venezuela. Sie soll zurück fliegen und Ihre Papiere in Ordnung bringen, A1 machen und dann Hochzeitsvisum beantragen |
Titel: Re: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von Alacrity am 25.07.2017 um 18:49:35
Wie von okatomy vorgeschlagen, ginge es sehr einfach, wenn du sie in DK heiratest, deine Freizügigkeit nutzt und in ein anderes EU-Land ziehst. Wenn es dir da nicht gefällt, könnt ihr nach einem Jahr oder so zurückkehren nach Deutschland.
m_ichi schrieb am 25.07.2017 um 14:08:11:
Wenn ihr Leben bedroht wurde, weil sie z. B. etwas gegen Maduro gesagt hat, kann sie auch Asyl beantragen, bekäme eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asyverfahrens und könnte von dieser zu einer AE zur FZF wechseln ohne ausreisen zu müssen. |
Titel: Re: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von T.P.2013 am 26.07.2017 um 01:33:55 Alacrity schrieb am 25.07.2017 um 18:49:35:
Hallo, scheint aber kein Selbstläufer zu sein... Ich zitiere mal (Unterstreichung durch mich): Zitat:
Quelle: BAMF Gruß |
Titel: Re: Hochzeit - Duldung - etc. Beitrag von Aras am 26.07.2017 um 02:20:12
Der Wechsel ist möglich, wenn es einen strikten gesetzlichen Anspruch gibt. Es darf kein Ermessen bei der Behörde geben. D.h. insbesondere A1 muss vorliegen und dass der LU gesichert ist. Wenn der LU nicht gesichert ist, dann gäbe es noch ein Regelermessen bei der Behörde. Auch wenn es auf null reduziert wäre, läge ein Ermessen vor und man könnte die AE nicht erteilen.
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