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Beitrag begonnen von penguin11 am 04.04.2017 um 14:24:33

Titel: Drittausländer mit AE im EU-Ausland darf in Deutschland arbeiten?
Beitrag von penguin11 am 04.04.2017 um 14:24:33
Hallo,
ich habe eine Frage:
Darf ein Drittausländer, mit AE im europäischen Ausland, in Deutschland als Wochenendpendler auf Projektbasis arbeiten?
Er hat einen MINT - Beruf. Was muß beachtet werden, etc.?

Danke für Infos

Gruß
penguin11

Titel: Re: Drittausländer mit AE im EU-Ausland darf in Deutschland arbeiten?
Beitrag von dim4ik am 04.04.2017 um 16:37:58

penguin11 schrieb am 04.04.2017 um 14:24:33:
Darf ein Drittausländer, mit AE im europäischen Ausland, in Deutschland als Wochenendpendler auf Projektbasis arbeiten?

Nur im Rahmen einer dienstlichen Entsendung von bis zu drei Monaten, wenn er dafür ein van der Elst-Visum bekommen hat.

Titel: Re: Drittausländer mit AE im EU-Ausland darf in Deutschland arbeiten?
Beitrag von penguin11 am 05.04.2017 um 13:09:42

dim4ik schrieb am 04.04.2017 um 16:37:58:
Nur im Rahmen einer dienstlichen Entsendung von bis zu drei Monaten, wenn er dafür ein van der Elst-Visum bekommen hat. 


Das bedeutet, dass er maximal nur 3 Monate im Jahr pendeln darf? oder 3 Monate am Stück?

Beispiel:
Ein Consultant, Non-EU-Ausländer, arbeitet von Montags bis Donnerstags beim Kunden vor Ort und Freitags bis Sonntags ist er in seinem EU-Heimatland, bei seiner Familie. Immer unter der Berücksichtigung der 183-Tage-Regelung für die AE.

Titel: Re: Drittausländer mit AE im EU-Ausland darf in Deutschland arbeiten?
Beitrag von dim4ik am 05.04.2017 um 14:09:17

penguin11 schrieb am 05.04.2017 um 13:09:42:
Das bedeutet, dass er maximal nur 3 Monate im Jahr pendeln darf? oder 3 Monate am Stück?

Drei monate innerhalb der Gültigkeitsauer des van der Elst-Visums. Vermutlich sind das höchstens drei Monate innerhalb jeglichen sechsmonatigen Zeitraums. Wenn mann es aber übertreibt, kann die deutsche AV wohl irgendwann mal die Erteilung eines solchen Visums ablehnen und auf die NOtwendigkeit einer deutschen AE verweisen.

Titel: Re: Drittausländer mit AE im EU-Ausland darf in Deutschland arbeiten?
Beitrag von penguin11 am 06.04.2017 um 11:31:08

dim4ik schrieb am 05.04.2017 um 14:09:17:
Wenn mann es aber übertreibt, kann die deutsche AV wohl irgendwann mal die Erteilung eines solchen Visums ablehnen und auf die NOtwendigkeit einer deutschen AE verweisen. 


das wäre nur für 2 Jahre bis derjenige seine neue EU-Nationalität hat.

Titel: Re: Drittausländer mit AE im EU-Ausland darf in Deutschland arbeiten?
Beitrag von Petersburger am 06.04.2017 um 22:07:26
Hier ist mir zu vieles unklar:

1. Vander-Elst gibt es nur für abhängig Beschäftigte, die für ihren Arbeitgeber am (EU-)Wohnsitz Tätigkeiten in einem anderen EU-Staat ausführen sollen.
Dies im Rahmen der Freizügigkeit der Dienstleistungserbringung von in der EU ansässiger Unternehmen.

2. Ob Vander-Elst-Visum oder -AE ist ein technischer Unterschied. Wie eine AV einen solchen Antrag ablehnen will bzw. dies begründen will, erschließt sich mir nicht.

@dim4ik
Auf solche Feinheiten sollte man bei dieser nicht einfachen Materie Wert legen! Wobei mir die Herkunft der von Dir erwähnten "drei Monate" ebenso verschlossen ist.

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