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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis ↔️Einbürgerung
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Beitrag begonnen von Marc-in-Mainz am 17.03.2017 um 22:23:10

Titel: Niederlassungserlaubnis ↔️Einbürgerung
Beitrag von Marc-in-Mainz am 17.03.2017 um 22:23:10
Hallo!
Mir ist nicht ganz klar, was der Unterschied ist zwischen Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?
Mein argentinischer Lebenspartner hat seit 3 Jahren den Aufenthaltestitel (Familiennachzug zu Deutschen).
Diese läuft bald ab und wir haben nun einen Termin beim
Ausländeramt. Wann kann er denn die Einbürgerung  und einen deutschen Pass beantragen?
Ich weiss, es steht hier sicher schon hunderte Male irgendwo, ich habs aber nicht gefunden

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis ↔️Einbürgerung
Beitrag von Saxonicus am 17.03.2017 um 22:57:30

Marc-in-Mainz schrieb am 17.03.2017 um 22:23:10:
Wann kann er denn die Einbürgerungund einen deutschen Pass beantragen? 


Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__9.html

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis ↔️Einbürgerung
Beitrag von reinhard am 18.03.2017 um 10:57:02
Mit der Niederlassungserlaubnis bleibt er Ausländer, darf aber unbefristet (lebenslang) hier leben. Mit der Niederlassungserlaubnis sind Veränderungen im Leben (Trennung/Scheidung, Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit) ohne Bedeutung für den Aufenthaltstitel.

Mit der Einbürgerung ist er Deutscher und möglicherweise kein Argentinier mehr. Sobald er Deutscher ist, darf er auch einen Deutschen Pass beantragen. Argentinier haben da keine Erfolgsaussichten.

Beide Anträge (Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung) können nur Erfolg haben, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt werden. Er sollte sich also 1) überlegen, was er will, und sich dann 2) beraten lassen, ob das funktioniert.

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