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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
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Beitrag begonnen von Thomas8881 am 12.03.2017 um 01:14:18

Titel: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 12.03.2017 um 01:14:18
Hallo zusammen,

die Sache in Kurzform: Philippinische Verlobte schwanger (ganz am Anfang) Die Geburt soll in Deutschland statt finden. Heirat soll aber noch vor der Geburt statt finden damit sie versichert ist. Ist folgendes Vorgehen möglich und empfehlenswert? :

Demnächst in Hong Kong heiraten. Zuvor schon FZF zum ungeborenen Kind beantragen und die Urkundenprüfung zum laufen bringen. Dann die Dokumente der Heirat in Hong Kong zur DBM nachliefern bzw die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Sie bekommt dann das OK wegen dem ungeborenen Kind - ohne A1 Sprachtest?! Der Krankenkasse die Heiratsurkunde zukommen lassen und sie ist versichert.

Funktioniert das? Ansonsten noch andere Tipps? Vielen Dank euch

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 12.03.2017 um 01:35:16
Hallo,

ist so machbar und auch sinnvoll.
Die Ehe muss in DEU nicht "anerkannt" werden, das wird sie automatisch. Sinn macht lediglich die Nachregistrierung, was Ihr nach Einreise nach DEU und nach abgeschlossener UP erledigen könnt.
Aber die Heiratsdokumente der AV vorzulegen ist erforderlich, damit klar ist, dass Du der rechtliche Vater sein wirst und das Kind deutsch sein wird.

Nur der Ablauf sollte m.E. folgender sein:
- Heiraten, dann
- Schwangerschaft ärztl. bescheinigen lassen, dann
- Visumantrag stellen.

Bei Nachzug zum (ungeborenen) deutschen Kind ist kein A1 erforderlich.

Die GKV wird Deine Frau, wenn Du dort der Stammversicherte bist, kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung versichern. Allerdings erst nach Einreise.

Gruß

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 12.03.2017 um 04:22:02

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 01:14:18:
Hallo zusammen,

die Sache in Kurzform: Philippinische Verlobte schwanger (ganz am Anfang) Die Geburt soll in Deutschland statt finden. Heirat soll aber noch vor der Geburt statt finden damit sie versichert ist. Ist folgendes Vorgehen möglich und empfehlenswert? :

Demnächst in Hong Kong heiraten. Zuvor schon FZF zum ungeborenen Kind beantragen und die Urkundenprüfung zum laufen bringen. Dann die Dokumente der Heirat in Hong Kong zur DBM nachliefern bzw die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Sie bekommt dann das OK wegen dem ungeborenen Kind - ohne A1 Sprachtest?! Der Krankenkasse die Heiratsurkunde zukommen lassen und sie ist versichert.

Funktioniert das? Ansonsten noch andere Tipps? Vielen Dank euch


Hab das alles hinter mir, Kind jetzt 3 Jahre alt.

Bist Du jetzt in Deutschland ?

1. Wenn ja aufs nächste Jugendamt gehen und vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machen

2. Freundin besorgt sich Schwangerschaftsnachweis ab dritten Monat und stimmt auf der deutschen Botschaft der Vaterschaftsanerkennung zu

Landestypische Eigenheiten in Asien beachten, ganz wichtig

Welsche zusätzlichen Dokumente  die deutsche Botschaft zur Vorlage verlangt und wo diese im Land zu besorgen sind, erfährt Sie auf der Botschaft.

Mit Geld kauft man Zeit in Asien,bei örtlichen Behörden wie Meldeämter,n lokaler Polizei und das kann sehr  teuer werden, wenn Du mit deiner Freundin nicht Monate warten willst.

3. Nach Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennun gbekommt deine Freundin einen Termin zur Beantragung  des Einreise Visums.

In der Regel wir das Visum zur Einreise ab 5 Schwangerschaftsmonat erteilt.

Mit erteiltem Visum reist deine Freundin ein, meldet sich an und stellt einen Antrag auf AE, Die AE wird nach Geburt des Kindes erteilt.

4. Danach fährt ihr nach Dänemark und heiratet dort,... geht in 5 Tagen 

Die Heiratsurkunde aus DK an die Krankenkasse und das wars

AE für die Freundin über das Kind und nicht als Ehefrau

und zum Schluss empfiehltt es sich das

www.trennungsfaq.com zu lesen




Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 07:54:55

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 04:22:02:
In der Regel wir das Visum zur Einreise ab 5 Schwangerschaftsmonat erteilt.


Aus den Philippinen wird das i.d.R. nicht so früh sein...."unsicheres Urkundenwesen" und dadurch UP...denn erst dann wird das Kind Deutsch....könnte allerdings klappen, wenn man so schnell wie möglich in HK heiratet, dann das FZF beantragt (zum Kind). Dann entfällt die Vaterschaftsanerkennung, das Kind ist ehelich! Man spart Zeit!

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 12.03.2017 um 07:55:25
Soll ich dann überhaupt die Botschaft von der Heirat in Kenntnis setzen oder einfach nur FZF für das ungeborene Kind beantragen?


Mir ist eine frühere Heirat in Hong Kong lieber als hochschwanger in Dänemark.

Ich habe gelesen als Deutscher braucht man eine Apostille um die Heirat anerkennen zu lassen. Dazu braucht man eine zweite Originale Heiratsurkunde die mittlerweile aber eine Bearbeitungszeit in Hong Kong von 2 Wochen benötigt. Kann man die auch per Post schicken lassen?

Könnt ihr eine seriöse  Agentur empfehlen für die Heirat in Hong Kong?

@ Steve: Der Termin für eine Hochzeit in Hong Kong ist mittlerweile bei frühestens 3 Monaten, man verliert also dadurch auch Zeit.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 07:58:42
Mach dann folgendes...
1. Heiraten in HK, so schnell wie möglich
dann, wenn sich die Schwangerschaft verfestigt hat ein Visum zum ungeborenen Kind beantragen. Da verheiratet gibt es keine Vaterschaftsanerkennung!
Und dann ab nach D!
Die Botschaft erst in Kenntnis setzen, wenn die Hochzeit gelaufen ist! Sollte trotzdem alles jetzt recht schnell laufen, falls es noch spätere Hürden bei den Papieren gibt...die Philippinen sind da manchmal problematisch  8-)

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 07:55:25:
ch habe gelesen als Deutscher braucht man eine Apostille um die Heirat anerkennen zu lassen. Dazu braucht man eine zweite Originale Heiratsurkunde die mittlerweile aber eine Bearbeitungszeit in Hong Kong von 2 Wochen benötigt. Kann man die auch per Post schicken lassen?


So weit bekannt, muss man diese persönlich abholen!

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von greenock am 12.03.2017 um 08:07:30
Du mußt die Heiratsurkunde in HK mit einerApostille versehen lassen, was in der Regel 2-3 Tage dauert.
Wozu brauchst du eine Agentur?
Ihr macht online einen Termin, um die Hochzeit anzumelden.
An diesrm Tag reist einer von euch nach HK mit seinem Reisepass und einer Kopie des anderen und meldet die Hochzeit an
Am Tag der Hochzeit den fehlenden Original Reisepass vorzeigen und ihr könnt heiraten.
War einer von euch schon einmal verheiratet,  braucht ihr noch das  legalisierte Scheidungsurteil.


Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 12.03.2017 um 08:21:03
Und dann ist da noch eine wahrscheinliche UrkundenPrüfung die mächtig Zeit verschlingt?

Man muss bei der Anmeldung der Hochzeit persönlich erscheinen? Man muss also zwei mal nach Hong Kong reisen?

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 08:23:54

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 08:21:03:
Und dann ist da noch eine wahrscheinliche UrkundenPrüfung die mächtig Zeit verschlingt?


Bei einer Hochzeit in HK ist das UP Risiko bei 50 : 50...bei Vaterschaftsanerkennung in Philippinen eher bei 90 : 10  8-)


Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 08:21:03:
Man muss bei der Anmeldung der Hochzeit persönlich erscheinen? Man muss also zwei mal nach Hong Kong reisen? 


Ja...die meisten verbinden das mit einem Urlaub in HK oder fliegen weiter nach Thailand usw.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von greenock am 12.03.2017 um 08:56:11

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 08:21:03:
Man muss bei der Anmeldung der Hochzeit persönlich erscheinen? Man muss also zwei mal nach Hong Kong reisen?


Einer von euch beiden muß die Eheschließung persönlich anmelden.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 12.03.2017 um 09:03:08
Kann eine Filipina dazu 2 mal kurz hintereinander Visumfrei nach Hong Kong einreisen? Überall steht nur Visafrei 14 Tage.


Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 09:13:32

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:03:08:
Kann eine Filipina dazu 2 mal kurz hintereinander Visumfrei nach Hong Kong einreisen? Überall steht nur Visafrei 14 Tage. 


Ja...Problem ist das Offloading in Manila...Pinay, jung, ledig allein nach HK, da gibt es sehr viele Probleme mit der Immigration wegen dem "Human Trafficing" Gesetz
Google dieses mal..ist ein großes Problem

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 12.03.2017 um 09:16:47
Oh Gott dann muss doch ich zwei mal hin.

Was eigentlich  wenn UP verlangt wird und nicht rechtzeitig fertig wird  sind wir nicht offiziell verheiratet in Deutschland und damit keine Versicherung??

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 09:26:19

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:16:47:
Was eigentlichwenn UP verlangt wird und nicht rechtzeitig fertig wirdsind wir nicht offiziell verheiratet in Deutschland und damit keine Versicherung?? 


Wenn ihr geheiratet habt und diese Urkunde eine Apostille hat, seid ihr auch in Deutschland offiziell verheiratet und die Versicherung gilt auch für deine Frau!
Es kann ohne UP dann aber Probleme bei der GU für das Kind geben, da jede Behörde (besonders das STA) eine UP der GU deiner Frau verlangen kann. Das kann man aber über die Nachregistrierung der Hochzeit in D anstoßen und fertig machen. UP liegt dann entsprechend beim STAndesamt

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 12.03.2017 um 09:31:05
Sehe ich es dann zusammengefasst richtig dass die Dauer der UP erst mal unwichtig ist da meine Verlobte durch das ungeborene Kind sowieso ein Visum bekommt und durch die Geburt eine Aufenthaltsgenehmigung  und durch die Heirat im Hong Kong ist sie in meiner Familienversicherung?

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 09:38:41

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:31:05:
Sehe ich es dann zusammengefasst richtig dass die Dauer der UP erst mal unwichtig ist da meine Verlobte durch das ungeborene Kind sowieso ein Visum bekommt


Na ja, wenn nicht verheratet ist das Kind erst Deutsch wenn die Vaterschaftsanerkennung durch ist....diese wird aber oft erst nach einer UP durch sein....kann also zu Problemen mit rechtzeitiger Einreise führen


Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:31:05:
durch die Geburt eine Aufenthaltsgenehmigung 


Auch nur wenn das Kind Deutsch ist


Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 09:31:05:
durch die Heirat im Hong Kong ist sie in meiner Familienversicherung? 


Ja

Also idealerweise erst heiraten und dann (wenn die Schwangerschaft tatsächlich sicher ist) FZF zum ungeborenen deutschen Kind (ehelich ohne Vaterschafzsanerkennung) beantragen. Dann Kind bekommen in Deutschland usw.
Sollte die Schwangerschaft nicht fortbestehen, eben noch A1 machen und dann FZF zum Ehemann

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 12.03.2017 um 09:58:31
Kein Termin zur Heirat in Hong Kong laut offizieller Seite vor 3 Monaten. Dann wäre sie schon im 5. Monat schwanger. Wird dann das Visum tatsächlich so kurzfristig genehmigt?

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von greenock am 12.03.2017 um 10:32:45
Du hast da was falsch verstanden.
Wenn ihr den Termin ausmacht, müßt ihr innerhalb von 3 Monaten geheiratet haben.
Es gibt einen offiziellen Aushang über 2 oder 3 Tage und danach müßt ihr innerhalb von 3 Monaten heiraten.
Theoretisch könnt ihr nach 3-4 Tagen den Hochzeitstermin festlegen und sofort heiraten.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 12.03.2017 um 12:34:31

Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 07:55:25:
Soll ich dann überhaupt die Botschaft von der Heirat in Kenntnis setzen oder einfach nur FZF für das ungeborene Kind beantragen?


Mir ist eine frühere Heirat in Hong Kong lieber als hochschwanger in Dänemark.

Ich habe gelesen als Deutscher braucht man eine Apostille um die Heirat anerkennen zu lassen. Dazu braucht man eine zweite Originale Heiratsurkunde die mittlerweile aber eine Bearbeitungszeit in Hong Kong von 2 Wochen benötigt. Kann man die auch per Post schicken lassen?

Könnt ihr eine seriöse  Agentur empfehlen für die Heirat in Hong Kong?

@ Steve: Der Termin für eine Hochzeit in Hong Kong ist mittlerweile bei frühestens 3 Monaten, man verliert also dadurch auch Zeit.



Nochmals, das ganze kann man nicht mit deutscher Denkweise und Rechtsverständnis und schon garnicht vom Schreibtisch in einem Drittland schnell und erfolgreich abschließen.

Meine damalige schwangere Freundin hatte das D- Visum von der deutschen Botschaft 3 Tage nach Antragstellung bekommen und war im 5 Monat bei mir.

Das geht natürlich nur wenn die Botschaft  alle Dokumente vollständig hat und andere Vorarbeiten vorab erledigt wurden.

Selbstverständlich war meine damalige Freundin 3  Wochen nach Einreise bereits  in der gesetzlichen Krankenkasse  versichert.

Heute ist meine damalige Freundin meine Frau und das Kind 3 Jahre alt.


Nochmals - Bitte schreib keinen Unsinn und gehe zum Jugendamt zwecks vorgeburtlicher Anerkennung, das ist kostenlos. Deine Freundin macht dann das gleiche mit Termin auf der Botschaft.

in DK nach Einreise zum Heiraten beträgt die Wartezeit 5 Tage und im 5 oder 6 Monat ist das gar kein Problem.

Wir haben das zuletzt wieder Feb 2017 bei einem Paar gemacht.
Klappt alles einwandfrei.

Eine HK Heirat ist nicht notwendig, deine Freundin kriegt problemlos ihr Einreise Visum als Mutter eines werdenden deutschen Kindes.

Um in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen und damit Du Steuern sparen kannst fahrt ihr nach DK heiraten.

Wenn das Einreise Visum allerdings als Ehefrau ausgestellt werden soll, dann viel Spass mit aufwendiger Urkundenprüfung, Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnus, A! u.s.w.   was vollkommener Unsinn ist

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 12.03.2017 um 13:02:38

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 12:34:31:
Nochmals, das ganze kann man nicht mit deutscher Denkweise und Rechtsverständnis und schon garnicht vom Schreibtisch in einem Drittland schnell und erfolgreich abschließen.

Meine damalige schwangere Freundin hatte das D- Visum von der deutschen Botschaft 3 Tage nach Antragstellung bekommen und war im 5 Monat bei mir.

Das geht natürlich nur wenn die Botschaft  alle Dokumente vollständig hat und andere Vorarbeiten vorab erledigt wurden.

Selbstverständlich war meine damalige Freundin 3  Wochen nach Einreise bereits  in der gesetzlichen Krankenkasse  versichert.

Heute ist meine damalige Freundin meine Frau und das Kind 3 Jahre alt.


Nochmals - Bitte schreib keinen Unsinn und gehe zum Jugendamt zwecks vorgeburtlicher Anerkennung, das ist kostenlos. Deine Freundin macht dann das gleiche mit Termin auf der Botschaft.

in DK nach Einreise zum Heiraten beträgt die Wartezeit 5 Tage und im 5 oder 6 Monat ist das gar kein Problem.

Wir haben das zuletzt wieder Feb 2017 bei einem Paar gemacht.
Klappt alles einwandfrei.

Eine HK Heirat ist nicht notwendig, deine Freundin kriegt problemlos ihr Einreise Visum als Mutter eines werdenden deutschen Kindes.

Um in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen und damit Du Steuern sparen kannst fahrt ihr nach DK heiraten.

Wenn das Einreise Visum allerdings als Ehefrau ausgestellt werden soll, dann viel Spass mit aufwendiger Urkundenprüfung, Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnus, A! u.s.w.   was vollkommener Unsinn ist




Der von mir angezeigte Weg funktioniert  100 %

Ich hoffe Du hast auch die finanziellen Mittel die Dokumente in ihrem Heimatland zu besorgen, das geht in Asien nicht so  wie in Deutschland  wo ich auf die nächste Meldebehörde gehe und alles für 10 - 50 EUR erledigt ist 

Mit Reisekosten und landestypischen Vorlaufkosten sind da schnell   3000 EUR weg.

Lokale Behörden haben kein Urkundenwesen wie in Deutschland und stellen Papiere oft nur dann aus wenn bestimmte Zeugen aus dem Heimat Dorf/Stadt  mitgebracht werden.

Natürlich haben diese keine Zeit und Lust ohne Geld und  lassen sich das von Dir für deine Freundin fürstlich bezahlen, auf die Gemeinde mitzukommen un unter Eid die Angaben zu bestätigen,  eventuell muss man mehrmals mit denen auf der Gemeinde erscheinen

Das alles kostet viel Geld und Zeit. 

Ich gehen davon aus das Du ganz am Anfang stehst, erstmal alle notwendigen Dokumente in ihrem Heimatland für die Botschaft zu besorgen


Viel Erfolg

Kannst ,ich ja per PM kontaktieren


Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 13:23:18

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 12:34:31:
Nochmals - Bitte schreib keinen Unsinn und gehe zum Jugendamt zwecks vorgeburtlicher Anerkennung, das ist kostenlos. Deine Freundin macht dann das gleiche mit Termin auf der Botschaft.

in DK nach Einreise zum Heiraten beträgt die Wartezeit 5 Tage und im 5 oder 6 Monat ist das gar kein Problem.

Wir haben das zuletzt wieder Feb 2017 bei einem Paar gemacht.
Klappt alles einwandfrei.


Aber nicht aus den Philippinen, oder? Die Ph sind ein Land mit unsicherem Urkundenwesen. Der  Vaterschaftsanerkennung wird i.d.R. eine Urkundenprüfung der GU der Mutter voran gestellt! Diese dauert in den PH zwischen 4 und 6 Monaten! Ohne Vaterschaftsanerkennung ist das Kind dann nicht Deutsch, d.h. kein Visum!!!! Hier kann man, nach meiner Erfahrung, erst mit einer Einreise zum Ende der Frist (7. Monat) rechnen....da könnte es für Dänemark eng werden und er bezahlt die Geburt allein!
Der Weg über HK ist viel sicherer und geht schneller!

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 12.03.2017 um 14:25:33

deerhunter schrieb am 12.03.2017 um 13:23:18:
Aber nicht aus den Philippinen, oder? Die Ph sind ein Land mit unsicherem Urkundenwesen. Der  Vaterschaftsanerkennung wird i.d.R. eine Urkundenprüfung der GU der Mutter voran gestellt! Diese dauert in den PH zwischen 4 und 6 Monaten! Ohne Vaterschaftsanerkennung ist das Kind dann nicht Deutsch, d.h. kein Visum!!!! Hier kann man, nach meiner Erfahrung, erst mit einer Einreise zum Ende der Frist (7. Monat) rechnen....da könnte es für Dänemark eng werden und er bezahlt die Geburt allein!
Der Weg über HK ist viel sicherer und geht schneller!



Die Erteilung eines  FZF  Einreise Visums der  Mutter  eines ungeborenen  deutschen Kindes wird im vereinfachten Verfahren  anderen Visa Fällen sofort vorgezogen und in der Regel ohne weitere  Prüfung genehmigt.  ... also NICHT nach Posteingang der Reihe nach


Die Erteilung eines  FZF  Einreise Visum als Ehefrau geht nach Posteingang, der Reihe nach 

kannst ja mal aus Spaß  bei den ABHs in Frankfurt, Offenbach Berlin Köln anrufen, wie lange im Moment die Wartezeit auf einen Termin

Zur Zeit werden gerade freie Termine für Juki und August vergeben.
Du wirst von der ABH schriftlich eingeladen zur Vorsprache , NACHDEM der  Visaantrag FZF als Ehefrau gestellt wurde. 

Als  schawnegere  wird der Fall auch bei der ABH vorgezogen ud die Sache ist in 2 -4 Wochen erledigt

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 12.03.2017 um 15:15:08
Das ist Blödsinn aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen. Die Anträge werden zwar vorgezogen, da stimme ich dir zu, aber wenn eine UP verlangt wird  (was meist der Fall ist) geht das nicht in 4 Wochen!
Das Kind ist erst dann Deutsch, wenn es die Behörde festestellt und das ist oftmals erst nach einer Urkundenprüfung der Fall (Entscheidung liegt bei der jeweiligen Behörde)...erst dann gibt es das Visum

Wenn der TE jetzt allerdings wie von mir vorgeschlagen in HK heiratet und dann ein FZF zum ungeborenen Kind macht, dann ist das Kind ehelich und damit Deutsch! Also kann man die UP verschieben und in Ruhe in Deutschland abwarten! Das Kind wird nämlich sofort durch die Hochzeit in HK Deutsch!

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 12.03.2017 um 17:02:48

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 04:22:02:
stellt einen Antrag auf AE, Die AE wird nach Geburt des Kindes erteilt.

4. Danach fährt ihr nach Dänemark und heiratet dort,... geht in 5 Tagen


Dein Planspiel geht leider an dem Bedürfnis des TE vorbei, denn der wünscht:


Thomas8881 schrieb am 12.03.2017 um 01:14:18:
Heirat soll aber noch vor der Geburt statt finden damit sie versichert ist.

Daher, @ Steve Dash, es hilft manchmal einfach, nicht vorgefertigte Schubladen zu öffnen, sondern die Fragestellung zu lesen.

@Thomas881,

vergiss den für Deine Situation und Bedürfnisse unsicheren und komplizierteren Weg, den der Forist Steve Dash hier als Königsweg zu verkaufen versucht.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Petersburger am 12.03.2017 um 19:20:35

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 14:25:33:
Die Erteilung eines FZF Einreise Visums der Mutter eines ungeborenen deutschen Kindes wird im vereinfachten Verfahren anderen Visa Fällen sofort vorgezogen und in der Regel ohne weitere Prüfung genehmigt.

Selten habe ich so einen gefährlichen Unsinn gelesen.
Gefährlich, weil er unerfüllbare Erwartungen weckt.

Weder gibt es ein vereinfachtes Verfahren noch wird auf irgendeine sachlich gebotene Prüfung verzichtet.

Einziger Unterschied zu allen anderen nationalen Visavorgängen - solche Vorgänge werden tatsächlich mit einer gewissen Priorität behandelt. Also im Zweifelsfall wird bei Neuigkeiten erstmal dieser Antrag in die Hand genommen anstelle des Antrags, der "bis eben noch" der nächste war.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 12.03.2017 um 22:33:06

Petersburger schrieb am 12.03.2017 um 19:20:35:
Selten habe ich so einen gefährlichen Unsinn gelesen.
Gefährlich, weil er unerfüllbare Erwartungen weckt.

Weder gibt es ein vereinfachtes Verfahren noch wird auf irgendeine sachlich gebotene Prüfung verzichtet.

Einziger Unterschied zu allen anderen nationalen Visavorgängen - solche Vorgänge werden tatsächlich mit einer gewissen Priorität behandelt. Also im Zweifelsfall wird bei Neuigkeiten erstmal dieser Antrag in die Hand genommen anstelle des Antrags, der "bis eben noch" der nächste war.



@ Petersburger


Dem angeblichen gefährlichen Unsinn muss ich widersprechen


Bei FZF ungeborenes Kind -

- Ledigkeitsbescheinigung

. Meldebscheinigung Heimatland

- Schwangerschaftsnachweis

- Zustimmung Vaterschaftsanerkennung der Mutter auf der Botschaft

Dauer ca. 4 Wochen je nach Botschaft und Land

Danach wird der Antrag auf D Visum gestellt. 

Meine Freundin hatte 2013 das Visum 3 Tage nach Antragstellung  bekommen.

Inzwischen habe ich das  4  x  für Bekannte gemacht und es gab niemals  Probleme, im Gegenteil, die Botschaft war froh, das alles  professionell vollständig eingereicht war und keine Nachbearbeitung erfolgen musste, so das dann das Visum kurzfristig erteilt wurde.

1 x hat die Zustimmung der ABH  fast 5 Wochen gedauert, aber nur deshalb, weil die zuständige ABH in einem  kleinen Landkreis war, die zuständige Sachbearbeiterin nur halbtags arbeitet,  2 Wochen  krank war, noch nie eine Zustimmung  FZF zwecks ungeborenes Kind erteilt hatte.


Wie schnell und unbürokratisch die Zustimmung der ABH erfolgt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,

Bei großen ABHs in Städten mit sehr hohem Ausländeranteil  wird Zustimmung FZF ungeborenes Kind problemlos in wenigen Tagen durchgewunken.

Es gibt aber auch Städte und Landkreise, wo ABHs versuchen die Zustimmung  so schwer wie möglich zu machen  bzw. hinauszuzögern.

Wie gesagt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,



Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Petersburger am 12.03.2017 um 23:13:30
Es ist gefährlicher Unsinn, zu behaupten, alle solchen Anträge würden

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 14:25:33:
im vereinfachten Verfahren

und

Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 14:25:33:
in der Regel ohne weiterePrüfung genehmigt.


Richtig ist vielmehr, dass das Verfahren ebenso einfach oder so schwer ist wie bei FZF mit/zum bereits geborenen deutschen Kind oder zum Ehepartner.

Bloß mal als Beispiel:
Damit die Vaterschaftsanerkennung wirksam werden kann, muss die Identität und der Familienstand der ausländischen Mutter zweifelsfrei und belegt sein. Ganz genauso wie in den beiden von mir bereits genannten Fällen.
Sollte die Mutter nämlich bereits verheiratet sein, ohne dass der deutsche biologischen Kindsvater das weiß, dann gibt es einen anderen rechtlichen Vater und das Kind erwirbt die deutsche StAng mit Sicherheit nicht im Moment der Geburt.


Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 22:33:06:
Meine Freundin hatte 2013 das Visum 3 Tage nach Antragstellungbekommen.

Denkbar, wenn alle entscheidungsrelevanten Tatsachen bereits belegt sind und die Vorabzustimmung der ABH vorliegt.
Du hast aber noch nicht mal behauptet, dass das so gewesen sei und statt dessen eine wilde Verallgemeinerung in die Welt geschrien.


Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 22:33:06:
Wie schnell und unbürokratisch die Zustimmung der ABH erfolgt hängt von der Politik des zuständigen Landkreises bzw der Stadt ab,

Schwachsinn im Quadrat - falls Du nicht vortragen wolltest, dass das grundsätzlich für alle Anträge gilt und u.a. von der politikbestimmten Personalausstattung der ABH abhängt.
Das hast Du aber noch nicht mal behauptet ... s.o.


Steve Dash schrieb am 12.03.2017 um 22:33:06:
Es gibt aber auch Städte und Landkreise, wo ABHs versuchen die Zustimmungso schwer wie möglich zu machenbzw. hinauszuzögern.

Mit welcher Grundlage behauptest Du das?

Bist Du bereit, solche Behauptungen mit Nennung von Roß und Reiter zu wiederholen - also konkret zu sagen, welche Städte und Landkreise das sind und das Ganze mit Deinen echten Personalien zu schmücken?
Oder weißt Du, was üble Nachrede im StGB bedeutet und riskierst das dann doch nicht?

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Alacrity am 13.03.2017 um 00:59:27
Die Anspruchsgrundlage für das Visum ist in jedem Fall das deutsche Kind, es gehen nur die Meinungen darüber auseinander, welches der Beste Weg für den Nachweis der Vaterschaft ist, entweder über Vaterschaftsanerkennung oder über Ehe.

Ich stimme Steve Dash zu, dass die Vaterschaftsanerkennung der bessere Weg ist. Sie kann vom Vater bequem beim Jugendamt gemacht werden und überprüft werden muss bei der Mutter eigentlich nur, dass sie nicht verheiratet ist.

Für die Hochzeit in HK müssen der Vater und die Mutter mindestens ein Mal dorthin reisen und es besteht das Risiko, dass der Mutter die Ausreise aus den Philippinen nicht erlaubt wird wegen Verdachts auf Menschenschmuggel bzw. (wenn sie bei der Ausreisekontrolle am Flughafen die geplante Trauung nicht verheimlicht) weil sie ohne Seminar der Auslandskommission einen Ausländer im Ausland zu ehelichen plant, dann ist ein eventueller Termin in HK zur Heirat sowieso hinfällig. Der Antrag auf FZF würde auch erst nach einer Heirat gestellt werden können, wenn erst dann klar ist, dass das Kind deutsch ist. Hier besteht dann das Risiko, dass die deutsche AV verlangt, dass für die Urkundenüberprüfung zunächst der Report of Marriage bei der AV der Philippinen in HK gemacht werden muss, damit ein Philippinisches Ehezertifikat vorgelegt werden kann, das überprüft wird. Denn wie sollte auch ein philippinischer Vertrauensanwalt eine Heiratsurkunde aus HK überprüfen können? Wenn sich dann herausstellt, dass so eine Registrierung verlangt wird und die viele Wochen dauert, ist es ggf. auch zu spät für eine hilfsweise Vaterschaftsanerkennung, denn wenn die Eltern dem Urkundsbeamten erzählen, dass sie bereits verheiratet sind, verweigert der womöglich die Beurkundung, weil die Vaterschaftsanerkennung "zur Sicherheit" nicht vorgesehen ist.

Die HK Variante kommt mit einer Reihe Risiken und zusätzlicher Kosten, die sich elegant vermeiden lassen durch die Variante mit der Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 13.03.2017 um 06:33:26
Kann man die Gefahr durch das Offloading verringern?

Sie hat schon ewig einen Pass und hat auch schon in Asiatischen Ländern Urlaub gemacht.

Sollte man die Hochzeit bei der Ausreise zugeben und das Seminar machen?

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 13.03.2017 um 07:47:22
Ich habe mich nun die letzte Stunde intensiv mit dem Thema Hong Kong und auch Offloading beschäftigt. Ehrlich gesagt ist mir die Heirat in HK mit zu vielen Risiken verbunden, alleine schon wegen der relativ hohen Gefahr dass sie erst gar nicht nach HK ausreisen darf.

Dann lieber so schnell wie möglich Vaterschaft anerkennen und die UP zum laufen bringen. Hoffen dass sie relativ früh das OK zur Einreise nach Deutschland bekommt und noch vor der Geburt in Dänemark heiraten.

Mir scheint das die Version mit dem geringeren Risiko zu sein.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Steve Dash am 13.03.2017 um 08:27:31

Thomas8881 schrieb am 13.03.2017 um 07:47:22:
Ich habe mich nun die letzte Stunde intensiv mit dem Thema Hong Kong und auch Offloading beschäftigt. Ehrlich gesagt ist mir die Heirat in HK mit zu vielen Risiken verbunden, alleine schon wegen der relativ hohen Gefahr dass sie erst gar nicht nach HK ausreisen darf.

Dann lieber so schnell wie möglich Vaterschaft anerkennen und die UP zum laufen bringen. Hoffen dass sie relativ früh das OK zur Einreise nach Deutschland bekommt und noch vor der Geburt in Dänemark heiraten.

Mir scheint das die Version mit dem geringeren Risiko zu sein.



sag ich doch, geh zum Jugendamt, das ist kostenlos

besorge die Ledigkeitsbeschinigung mit ihr im Heimatland

Das ganze kann in 2 - 3 Wochen alles erledigt sein


das mit dem heiraten kannst  machen wenn Sie in DE ist, wird eh nur bei der Krankenkasse und Finanzamt zum Steuern sparen gebraucht.

Für die ABH ist die Heirat uninteressant.

Fang mal diese Woche an das deine Holde alles Papiere  in 2 - 3 Wochen fertig  hat



Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 13.03.2017 um 08:42:59
Ich brauche die Heirat eben vor der Geburt wegen der Versicherung.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von deerhunter am 13.03.2017 um 08:48:37
Es könnte eng werden...aber viel Erfolg dabei! Hoffe, das alle eure Urkunden i. O. sind

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2017 um 12:26:26

Thomas8881 schrieb am 13.03.2017 um 08:42:59:
Ich brauche die Heirat eben vor der Geburt wegen der Versicherung. 


Eben, das ist offensichtlich Deine Prämisse.
Dein HK-Weg ist grundsätzlich machbar.
Du wolltest wissen, ob das der Fall ist. Ist es.
Ob es völlig problemlos funktioniert, wird man erfahren, wenn man es auch probiert. Wenn man aber Bedenken hat und quasi "Selbstmord aus Angst vor dem Tod" begeht, also aufgrund möglicher, theoretisch denkbarer Hindernisse es überhaupt nicht versucht, wird man es eben nicht erfahren.

Dann bliebe eben das Jugendamt-DK-Heirat-Szenario.
Das kann natürlich auch funktionieren.
Wenn alle Dokumente von ihr ok sind. Wenn die UP schnell verläuft. Wenn die Heirat rechtzeitig vor Geburt erledigt werden kann.
Bedenken könnte man genauso auch hier haben.

Am Ende ist es Deine Entscheidung, welcher Weg Deiner Meinung nach der sicherere und für Eure Bedürfnisse der gangbarere ist. Genug Input gibt es ja hier.
Es wäre auf jeden Fall schön, wenn Du Dich hier hinterher noch einmal meldest und Deine Erfahrung kurz kundtust - wenn nicht vorher schon Hilfe bei Problemstellungen erforderlich sein sollte...

Gruß

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Thomas8881 am 13.03.2017 um 12:30:13
Vielen Dank für deine Worte und Danke an alle die mir hier geholfen haben.

Was haltet ihr von folgender Lösung die eigentlich beide Wege enthält:

Vaterschaft anerkennen, FZF zum ungeborenen Kind beantragen und UP starten lassen. Neben zu eine Heirat in Hong Kong organisieren. Falls die Heirat klappt ist sie in Deutschland versichert. Wenn die Heirat dort nicht klappt zb wegen Offloading dann kann ich immer noch etwas durchatmen weil die Vaterschaftsanerkennung schon gemacht wurde und die UP läuft und eventuell eine Heirat vor Geburt in Dänemark klappt.

Titel: Re: Schwanger + Heirat in Hong Kong + Geburt in Deutschland
Beitrag von Mick am 13.03.2017 um 21:08:07
Hier ist zu und Steve hat zwei Wochen Pause
(bzw. die anderen Board-Teilnehmer).

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