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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
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Beitrag begonnen von Mrsegan27 am 28.02.2017 um 13:53:38

Titel: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 28.02.2017 um 13:53:38
Hallo ihr Lieben,

mein maledivischer Partner hat nun endlich sein Visum zur Fzf zum deutschen Kind bestätigt bekommen  :) ::) er muss jetzt nur noch zur deutschen Botschaft nach Colombo und dort eine Krankenversicherung vorlegen. Jetzt aber zu meinen Fragen:

1.  ich würde gerne eine incoming Krankenversicherung für ihn abschließen. Könnt ihr mir da was empfehlen? Oder doch etwas ganz anderes?

2. er muss sich ja sobald er hier ist beim Einwohnermeldeamt melden und dann mit dem schreiben zur ausländerbehörde gehen. Stimmt das? Wie lange dauert es denn bis man eine Arbeitserlaubnis bekommt?

Wir haben nämlich jetzt folgende Situation. Ich habe es tatsächlich geschafft ihm einen wirklich guten Job für den Anfang zu besorgen trotz der mangelnden deutschkenntnisse. Dieser würde allerdings schon am 1. April beginnen. Und vor Mitte märz kann er nicht hier sein. Gibt es trotzdem eine Chance den Job anzutreten? Gibt es da irgendwelche Vorab-Dokumente, mit der er auch ohne Arbeitserlaubnis arbeiten kann? Kennt sich da jemand aus? Ich könnte mich soooooooooowas von ärgern wenn er diese Job-Chance nicht nutzen kann  :'(

Ich hoffe ihr könnt uns ein bisschen Licht ins Dubklr bringen bevor ich morgen mal bei der Ausländerbehörde Anrufe.

Vielen Dank im Voraus  :)

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von okatomy am 28.02.2017 um 14:11:09
1. Incomming Versicherung reicht.

2. Das ist korrekt.

Es kann sein dass bereits auf dem Visum steht dass Erwerbstätigkeit gestattet ist. Damit könnte er dann direkt arbeiten. Ist be FZF zum deutschen eigentlich die Regel.

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Petersburger am 28.02.2017 um 16:02:42
Ein Aufenthaltstitel nach Par. 28 berechtigt zur Ewerbstätigkeit. Steht so in Par. 27 (5) AufenthG.

Das muss auch im Visum so eingetragen sein.
Das kann er gleich bei Visumerhalt kontrollieren und ggf. einfordern.

Wenn nichts dort steht oder das Gegenteil - gibt es in Einzelfällen -, dann unmittelbar zur ABH und um umgehende Ausstellung einer Bescheinigung bitten, die diesen Fehler korrigiert.

Aber bevor das jetzt theoretisch durchgespielt wird, schau erstmal nach, was im Visum steht.

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von deerhunter am 28.02.2017 um 16:12:07
Ich würde bevor ich Arbeitsvertrage unterschreibe auch daran denken, dass der "Einreisende" mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit zum Integrationskurs verpflichtet wird...da könnte es schwer werden, die nächsten 9 Monate zu arbeiten

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 28.02.2017 um 18:19:11
Vielen Dank schon mal an alle  :)

Selbst bei einem Job wird man zum integrationskurs verpflichtet?!  :-/ :o

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von tiggger am 28.02.2017 um 18:28:22
In größerr Städten gibt es auch Integrstionskurse am Wochenende.

Ist das Kind schon geboren oder noch nicht?

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von engine am 28.02.2017 um 18:37:57
Da aber auch noch gar nicht feststeht, wie schnell ein Platz in einem Kurs frei wird und ob/wie lange das Arbeitsverhältnis anhält, würde ich mich zunächst auf die Arbeitserlaubnis und den Job konzentrieren. Aber den Integrationskurs natürlich auf gar keinen Fall aus den Augen verlieren.


Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 28.02.2017 um 18:44:01
Ja muss er den denn machen?

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von deerhunter am 28.02.2017 um 18:45:09

Mrsegan27 schrieb am 28.02.2017 um 18:19:11:
Selbst bei einem Job wird man zum integrationskurs verpflichtet?!unentschlossen Schockiert/Erstaunt


Selbstverständlich!

Verpflichtung zur Teilnahme

Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest. http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/Organisatorisches/TeilnahmeKosten/Auslaender/auslaender-node.html

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 28.02.2017 um 19:28:17
Ok ich dachte wenn man einen Job findet und vorweisen kann und somit ja automatisch deutsch lernt, dass dann Ausnahmen gemacht werden

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Aras am 28.02.2017 um 19:51:46
Es kann dann sein, dass der Integrationskurs unzumutbar ist. Dann muss die ABH die Verpflichtung aufheben.

Wenn das Kind bereits geboren ist, dann ist die Forderung nach der Versicherung unzulässig.

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 28.02.2017 um 20:33:55
Das Kind ist schon geboren, wird schon bald ein Jahr alt  8-)

Welche Versicherung ist unzulässig?

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Aras am 28.02.2017 um 20:39:20
Incoming Versicherung.
https://fragdenstaat.de/a/11607

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 01.03.2017 um 06:26:00
Ja aber ohne Vorweis einer Krankenversicherung werden Sie ihn das Visum nicht aushändigen?!  :-?

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von deerhunter am 01.03.2017 um 06:29:34
Eine Incomingversicherung reicht für die Einreise und das Visum. Das Problem entsteht für die AE! Hier braucht er eine "richtige" KV und wenn ihr nicht verheiratet seid, kostet diese richtig Geld!

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 01.03.2017 um 08:25:45
Ach das bedeutet, dass die incoming Versicherung gar nicht greift bis man eine Arbeitsstelle hat oder bis man sich eben beim Arbeitsamt gemeldet hat?  :o

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Petersburger am 01.03.2017 um 08:36:30

Mrsegan27 schrieb am 01.03.2017 um 06:26:00:
Ja aber ohne Vorweis einer Krankenversicherung werden Sie ihn das Visum nicht aushändigen?!

Das ist eine mündliche Aussage.

Nehmt die Antwort des Auswärtigen Amtes, die in der Antwort #12 verlinkt ist und legt sie anstelle der KV vor.
Oder klärt das vorab per Mail und hängt die Antwort an (das täte ich).

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 01.03.2017 um 09:01:37
Ok, vielen Dank.

Jetzt habe ich noch eine Frage. Ich habe folgendes gefunden bezüglich Aufenthaltserlaubnis:

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
Nachweis, dass Sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration erfüllen
Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen

Man soll den ,gesicherten Lebensunterhalt' nachweisen. Wie soll das gehen wenn zum Bsp noch keine Arbeitsstelle gefunden wurde? Bekommt man dann einfach keine Aufenthaltserlaubnis oder wie?

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Mrsegan27 am 01.03.2017 um 09:11:24
Also soviel wie ich jetzt gelesen und verstanden habe, entfällt es vorweisen zu müssen, dass man einen gesicherten Lebensunterhalt hat, wenn man ein deutsches Kind hat.

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Aras am 01.03.2017 um 09:30:08
Genau. Steht in § 28 Abs. 1 Satz 2.

Titel: Re: Visum für maledivischen Partner bekommen - und jetzt?
Beitrag von Seoman305 am 17.03.2017 um 17:14:44

deerhunter schrieb am 28.02.2017 um 18:45:09:
Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest.


Ja, aber:  :#s22:

--> Er kann seinen Job antreten, die Arbeitserlaubnis hängt ja nicht von dem Integrationskurs ab. Die Verpflichtung wird sicher bestehen, aber solange er Vollzeit arbeitet , wird da kein Hahn nach krähen, erst bei Beantragung der NE oder Einbürgerung.. im Zweifelsfall wird aber auch hier verlängert solange er die Bedingungen für die AE zum Kind erfüllt , selbst nach 3 jahren. oder?

Solange er arbeitet, und damit den Familienunterhalt der -sicher die Elternzeit ausübenden Mutter - und eines minderjährigen Kindes dadurch sicherstellen bzw. dazu beitragen kann, wird niemand auf dem Integrationskurs anstelle einer Arbeit zuerst bestehen. Selbst bei ALGII-Bezug aufstockend (z.B. wenn die "gute Beschäftigung" Vollzeit aber nur Mindestlohn x 40 h ist und nicht reicht.) ist die Arbeit zuerst, solange Möglichkeiten bestehen. (meine tägliche Praxis hier).

Dass gutes Deutsch auf dem Arbeitsmarkt hilft, natürlich bleibt unbenommen.



;)


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