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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Ehe mit Afghanen - Passüberprüfung durch Landeskriminalamt?
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Beitrag begonnen von Setareh am 28.01.2017 um 14:14:44

Titel: Ehe mit Afghanen - Passüberprüfung durch Landeskriminalamt?
Beitrag von Setareh am 28.01.2017 um 14:14:44
Liebe alle,

ich habe eine Frage. Mein Verlobter und ich versuchen gerade alle Papiere zu bekommen, um hier in Deutschland heiraten zu können. Er ist Asylbewerber und aus Afghanistan.
Wir leben in Bayern. Das Procedere ist uns gut erklärt worden, nur auf eine Frage konnte mir niemand antworten.
Und zwar erzählte mir meine Bekannte, dass es bei ihr (selbe Sachlage Heirat - Asylbewerber - Afghanistan, selbes Bundesland, andere ABH, anderes OLG), so war, dass das Landeskriminalamt den Pass sehr lange einbehalten hat zur Prüfung.
Uns konnte dazu jedoch bislang keiner eine Auskunft geben und in den ganzen Formalien und Anforderungen fand ich auch nichts dazu.
Ist das tatsächlich flächendeckend Usus, oder ist das eine Entscheidung der ABH dort gewesen (aus welchen Gründen auch immer...)

Falls hier jemand damit Erfahrungen hat, wäre ich dankbar für eine Einschätzung...

Herzliche Grüße
setareh.

Titel: Re: Ehe mit Afghanen - Passüberprüfung durch Landeskriminalamt?
Beitrag von Aras am 28.01.2017 um 14:26:21
Habt ihr den Pass etwa?
Was ist mit der Tazkira?
Was steht denn in der Aufenthaltsgestattung bzw
Duldung bezüglich der Identität? Ist der Haken bei "Identität beruht auf eigenen Angaben" gesetzt?


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