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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Anordnung Gentest
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Beitrag begonnen von Mogu am 21.11.2016 um 19:42:49

Titel: Anordnung Gentest
Beitrag von Mogu am 21.11.2016 um 19:42:49
Guten Abend,

eine Frage habe ich im Zusammenhang mit einem minderjährigen syrischen Flüchtling, hier anerkannt als Flüchtling und subsdidärer Schutz. mit dreijährigem Aufenthaltstitel. Die Eltern und die Schwestern warten in der Türkei auf Zusammenführung. Die Ausländerbehörde verlangt einen Gentest von Eltern und Kind zwecks Überprüfung der Echtheit der Angaben und Dokumente in Bezug auf die Verwandtschaftsverhältnisse. Dieser Test kostet 800 Euro und soll privat finanziert werden. Kann mir einer sagen, ob das wirklich sein kann, dass die Familie den Gentest bezahlen muss, obwohl Originaldokumente vorliegen?

Danke und schöne Grüße

Mogu

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Aras am 21.11.2016 um 20:00:22
Ungewöhnlich. Was ist die genaue Begründung für diese Forderung?

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Mogu am 21.11.2016 um 20:06:39
Eigentlich liegen die Visa schon zur Genehmigung vor, wenn der DNA Test positiv ausfällt, kann die Familie sofort ausreisen. Es gibt keine weitere Begründung.

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Aras am 21.11.2016 um 20:12:17
Ohne Begründung kann man ja nicht sagen, ob der staatliche Eingriff zumutbar ist.

Ich empfehle dir, eine schriftliche Begründung einzuholen und dann zu entscheiden ob die Gründe haltbar sind oder nicht.

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Mogu am 21.11.2016 um 20:19:48
Nun ja, ohne DNA Test wird das Visum nicht erteilt und da der junge Mann bald 18 wird und damit dann den Anspruch auf Familienzusammenführung verliert , ist natürlich schon alles in die Wege geleitet worden. Mich interessiert die Frage, wer das bezahlen muss. Eigentlich liegen ausreichend Originaldokumente vor und meiner Auffassung nach müsste dann der die Rechnung bezahlen, der auch die Musik bestellt. So in dieser Art. 800 Euro sind viel Geld.

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von deerhunter am 21.11.2016 um 20:27:46

Mogu schrieb am 21.11.2016 um 20:19:48:
Eigentlich liegen ausreichend Originaldokumente vor und meiner Auffassung nach müsste dann der die Rechnung bezahlen, der auch die Musik bestellt. So in dieser Art. 800 Euro sind viel Geld. 


Bei einer UP, die das Amt verlangt, bezahlt auch der Kunde! Warum soll die Allgemeinheit das zahlen? Allerdings ist ein Gentest eher unnormal! Das fehlt möglicherweise etwas an dieser Geschichte

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Mogu am 21.11.2016 um 20:31:52
An der Geschichte fehlt nichts, alle Dokumente liegen im Original vor. Gibt es einen Gesetzestext, bei dem ich mal nachlesen kann?


Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Aras am 21.11.2016 um 20:36:49
Bei der Geschichte fehlt die Begründung der Behörde!

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Mogu am 21.11.2016 um 20:39:14
Gibt es einen Gesetzestext, bei dem ich die Grundlagen nachlesen kann?


Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Aras am 21.11.2016 um 20:43:42
§ 82 Abs. 1 AufenthG.

Titel: Re: Anordnung Gentest
Beitrag von Mogu am 21.11.2016 um 20:44:11
Danke

und noch einen schönen Abend

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