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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Künftiger Vater eines EU-Bürgers illegal in D
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Beitrag begonnen von Kartoffel am 17.11.2016 um 22:18:07

Titel: Künftiger Vater eines EU-Bürgers illegal in D
Beitrag von Kartoffel am 17.11.2016 um 22:18:07
Oh je: EU-Bürgerin erwartet in 1,5 Monaten ein Kind, der Vater des Kindes kommt aus Westafrika und lebt illegal in Deutschland, er habe nie einen Asylantrag gestellt, da Chancen wohl gegen Null.
a) Er geht also morgen zur ABH und legt die Karten auf den Tisch (am besten wohl mit einem Flugticket in der Hand, wofür aber kein Geld da sein dürfte) und würde eine GÜB erhalten, mit 1-2 Wochen Frist!?
b) Da wäre es für ihn natürlich verlockender, wie ihm geraten wurde, einen Asylantrag zu stellen: Zwar mit Verteilung nach Land und Stadt XY, aber er könnte dann wohl noch bei der Geburt dabei sein, womöglich sogar noch heiraten (Dokumente seien vollständig, angeblich auch die Form abgeklärt). Er sollte also auf diese Vorteile verzichten, weil das Asylverfahren ja nicht zum Zeitgewinn gedacht ist!?
Gäbe es für ihn eine realistische Chance bei Variante A (oder B) auf eine Rückreise ins Heimatland zu verzichten um von dort mit dem richtigen Visum einzureisen? Vergrößert die EU-Richtlinie den Spielraum für eine AE bzw. es geht ja um eine Aufenthaltskarte?
PS1: Sie bezieht Alg1 und Alg2, keine Vertragsverlängerung wg Schwangerschaft
PS2: Ihr EU-Staat habe nicht gerade ein liberaleres Ausländerrecht als D..., sie würde aber auch ansonsten ungern dorthin zurückkehren.

Titel: Re: Künftiger Vater eines EU-Bürgers illegal in D
Beitrag von Mick am 17.11.2016 um 22:21:30
STOP! Das geht hier klar zu weit.

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