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Beitrag begonnen von Hanser am 07.11.2016 um 09:55:19

Titel: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von Hanser am 07.11.2016 um 09:55:19
Hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe..

ein junger Mann aus Syrien war bei mir, der die Flüchtlingsanerkennung im Februar 2016 bekommen hat und in Bundesland X  registriert war. Dann ist er nach NRW gezogen und aufgrund der Wohnsitzzuweisung musste er zurückkehren. Er wurde zum Ende September zurückgeschickt. Er konnte aber die Wohnung nicht rechtzeitig kündigen und die Miete musste so für Oktober auch bezahlt werden. Gleichzeitig musste er sich eine neue Unterkunft suchen, welche das JC vor Ort bezahlt.
Nun hat er aber noch die Kosten für die Wohnung in NRW. Die beiden Jobcenter in dem Zuweisungsort und vorherigen Ort weigern sich die Kosten zu übernehmen, da beide sich nicht zuständig fühlen. Es kann ja nicht sein, dass der junge Mann die Kosten nun allein tragen muss.  >:( >:( >:(

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von Petersburger am 07.11.2016 um 10:44:10
Habe ich richtig verstanden, dass er entgegen einer Wohnsitzzuweisung irgendwo anders einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen hat?

Wenn ja:
Er hat eine falsche Entscheidung getroffen und möchte nun, dass jemand anders dafür bezahlt?

Auf welcher Grundlage?

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von Aras am 07.11.2016 um 10:51:20
Das Problem ist wohl eher, dass die Wohnsitzzuweisung im August/September rückwirkend erteilt wurde.

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von Hanser am 07.11.2016 um 10:57:18
ja genau, das ist das Problem, er hat schon im Februar die Anerkennung bekommen und in dem Glauben er kann frei umziehen, ist er nach NRW gezogen, aber durch Wohnsitzzuweisung muss er nun rückwirkend wieder zurück..

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von reinhard am 07.11.2016 um 11:06:45
Dafür ist nichts vorgesehen. Er müsste die Miete also bezahlen, die Erstattung durch das zuständige Jobcenter beantragen, die schriftliche Ablehnung in Empfang nehmen und dann klagen. Irgend jemand muss den Anfang machen.

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von Hanser am 07.11.2016 um 11:08:49
vielen Dank für die Antwort,
welches Jobcenter ist dann zuständig? das in NRW oder das wo er jetzt wohnt? weil beiden weisen die Zuständigkeit ab..

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von Aras am 07.11.2016 um 11:36:26
§ 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II.

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von reinhard am 07.11.2016 um 12:01:10
Notfalls müsst ihr mit der schriftlichen Ablehnung der Zuständigkeit zum Sozialgericht gehen und beantragen, dass das Gericht die Zuständigkeit feststellt.

Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von KaGe am 14.11.2016 um 13:44:32
Zuständig ist das JC des Ortes bzw. Landkreises, wo er jetzt seinen Aufenthalt hat.

Hat er tatsächlich so schnell eine neue Unterkunft gefunden und einen neuen Mietvertrag dazu?
Die Mietkosten für die NRW-Wohnung wird das JC in NRW nicht übernehmen, weil der Mietvertrag eben die Kündigungsfrist hat.

Konnte er mit dem Vermieter denn keine aussergewöhnliche Kündigung vereinbaren? Hat er das versucht und einen Helfer gehabt? Hat er keinen Nachmieter gesucht oder gefunden?


Titel: Re: doppelte Wohnungskosten wegen Wohnsitzuweisung
Beitrag von Hanser am 17.11.2016 um 12:06:41
naja er musste ja bis zum 30.9. zurück in das ursprüngliche Bundesland, so schnell hat er keine Wohnung gefunden, er lebt erstmal in einer Übergangsunterkunft, aber dafür muss ja auch Miete bezahlt werden.. und dafür hat er auch einen Mietvertrag..

es konnte leider keine außergewöhnliche Kündigung vereinbart werden und einen Nachmieter gab es leider auch nicht... deswegen sitzt er ja jetzt auf der doppelten Miete..  :-/


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