i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Familienasyl oder §33 AufenthG
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1477994407

Beitrag begonnen von Heinz1902 am 01.11.2016 um 11:00:07

Titel: Familienasyl oder §33 AufenthG
Beitrag von Heinz1902 am 01.11.2016 um 11:00:07
Guten Tag,

ich bin mir etwas unsicher, welcher Aufenthalt für ein in Deutschland geborenes Kind, syrischer Schutzberechtigter mit Flüchtlingseigenschaft, der richtige wäre.
Einen Antrag auf Familienasyl nach §26AsylG stellen oder bei der Ausländerbehörde einen Aufenthalt nach §33 Aufenthaltsgesetz zu beantragen (Geburt eines Kindes im Bundesgebiet)?

Wo lägen die Rechtsfolgen und aufenthaltsrechtlichen Konsquenzen für das Kind/Familie in der Zukunft?

Viele Grüße

Titel: Re: Familienasyl oder §33 AufenthG
Beitrag von Bayraqiano am 01.11.2016 um 11:07:59
Nun, wenn beide Elternteile eine AE besitzen dann wird dem Kind nach entsprechendem Eingang der Meldung über die Geburt eine AE § 33 AufenthG von Amts wegen erteilt, da muss also nichts beantragt werden.

Der Antrag auf Familienflüchtlingsschutz sollte aber parallel dazu gestellt werden, die Flüchtlingseigenschaft ist stets die günstigere Rechtsstellung und mit weitergehenden Rechten wie etwa dem RA für Flüchtlinge verbunden.

Titel: Re: Familienasyl oder §33 AufenthG
Beitrag von Heinz1902 am 01.11.2016 um 11:18:54
Dank dir!
Mit beantragen meine ich das Forumal, dass man bei der ABH für jeden Aufenthatstitel vorher ausfüllen muss.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.